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Wichtige Information im Nebenfach Familienrecht: Änderungen mit Wirkung ab WS 24/25 - Übergangsregelung

Beachten Sie diese wichtigen Änderungen im Nebenfach Familienrecht, die ab dem WS 24/25 gelten!

Liebe Nebenfachstudierende,

Sie haben sicherlich schon gehört, dass es ab Wintersemester 2024/25 zu Änderungen bezüglich der Veranstaltungen „Schuldrecht“ und „Sachenrecht“ kommen wird, die sich auch auf Ihre Nebenfachmodule auswirken.

Der zeitliche Umfang der zu besuchenden Vorlesungen, die Anzahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen und der Umfang des Workload bleiben unverändert.

Ab dem WS 24/25 wird die Nebenfachordnung dahingehend geändert, dass künftig das Modul „Vertiefung im Familienrecht“ (= „Sachenrecht“, 4st. mit Arbeitsgemeinschaften) entfällt. Stattdessen wird das neue Modul „Vertiefung im Zivilrecht II“ (= Veranstaltung Schuldrecht mit Schwerpunkt gesetzliche Schuldverhältnisse, 4st. mit Arbeitsgemeinschaften) als Abschlussmodul in das Nebenfach Familienrecht aufgenommen. Der Workload bleibt wie auch der Angebotsrhythmus (= immer im WS) gleich.

Das Modul „Vertiefung im Zivilrecht“ (= „Schuldrecht Allgemeiner Teil“, 4st. mit Arbeitsgemeinschaften) wird ab dem SoSe 2025 umbenannt in „Vertiefung im Zivilrecht I“ (= „Schuldrecht mit Schwerpunkt vertragliche Schuldverhältnisse“, 4st. mit Arbeitsgemeinschaften). Auch hier bleibt der Workload und der Angebotsrhythmus (= immer im SoSe) gleich.

 

SoSe 24:

Im aktuellen SoSe 24 bleibt für Sie noch alles wie immer. Sie besuchen das Modul „Vertiefung im Zivilrecht“ (= „Schuldrecht Allgemeiner Teil“) und legen dort auch Ihre Modulprüfung ab (im Erst- oder einem Wiederholungsversuch). Wer im SoSe 24 die Prüfung besteht, hat das Modul „Vertiefung im Zivilrecht“ bestanden. Wer in einem früheren Semester bereits einen Versuch in dieser Klausur unternommen, noch einen Prüfungsanspruch im Modul hat und die Klausur „Schuldrecht Allgemeiner Teil“ im Sommersemester 2024 nicht mitschreibt, kann die Klausur erst im Sommersemester 2025 in der Vorlesung „Schuldrecht mit Schwerpunkt vertragliche Schuldverhältnisse“ wiederholen (vgl. dazu auch unten).

WS 24/25 (Übergangsregelung):

Im WS 24/25 gilt eine Übergangslösung. Es wird sowohl das auslaufende Modul „Vertiefung im Familienrecht“ (= „Sachenrecht“) als auch das neue Modul „Vertiefung im Zivilrecht II“ (= „Schuldrecht mit Schwerpunkt gesetzliche Schuldverhältnisse“) parallel, jeweils mit eigenen Arbeitsgemeinschaften, angeboten.

  • Wer die Klausur „Sachenrecht“ bereits versucht, aber nicht bestanden hat, kann und muss die Klausur weiterhin in diesem Modul schreiben und schließt das Nebenfach mit dem Abschlussmodul „Vertiefung im Familienrecht“ ab. Bei Wiederholern findet eine Zwangsanmeldung statt. Gelegenheit zur Teilnahme an Prüfungen besteht im Wintersemester 2024/25 und letztmals im Sommersemester 2025.
    Nach dem Sommersemester 2025 kann diese Klausur nur noch in „Schuldrecht mit Schwerpunkt gesetzliche Schuldverhältnisse“ wiederholt werden.
  • Wer noch nicht an der Klausur „Sachenrecht“ im Modul „Vertiefung im Familienrecht“ teilgenommen hat, kann zwischen ihr und dem Modul „Vertiefung im Zivilrecht II“ (Klausur „Schuldrecht mit Schwerpunkt gesetzliche Schuldverhältnisse“) wählen. Die Ausübung des Wahlrechts ist nur einmal möglich und bindend, gilt also für den ersten Versuch wie auch für einen eventuellen Wiederholungsversuch. Wird die Klausur „Sachenrecht“ im Modul „Vertiefung im Familienrecht“ im Nichtbestehensfall nicht spätestens zum Wiederholungstermin des Sommersemesters 2025 wiederholt, kann sie danach nur noch in „Schuldrecht mit Schwerpunkt gesetzliche Schuldverhältnisse“ wiederholt werden.

  • Wer bis zum Ende des Wintersemesters 2024/25 weder einen Versuch in der Klausur zum alten Modul „Vertiefung im Zivilrecht I“ („Schuldrecht Allgemeiner Teil“) noch im alten Modul „Vertiefung im Familienrecht“ („Sachenrecht“) unternommen hat, kann die Module nur noch nach der neuen Nebenfachordnung ablegen. Er oder sie kann und muss mithin dann die Module „Vertiefung im Zivilrecht I“ und „Vertiefung im Zivilrecht II“ belegen.

SoSe 25:

Im SoSe 2025 wird die Vorlesung „Schuldrecht Allgemeiner Teil“ und damit das Modul „Vertiefung im Zivilrecht“ nicht mehr angeboten. Stattdessen findet die Vorlesung „Schuldrecht mit Schwerpunkt vertragliche Schuldverhältnisse“ im Modul „Vertiefung im Zivilrecht I“ statt.

Wer die Klausur zur Vorlesung „Schuldrecht Allgemeiner Teil“ im Sommersemester 2024 nicht bestanden und noch einen oder mehrere Prüfungsversuche hat, kann und muss diese Klausur dann in der Vorlesung „Schuldrecht mit Schwerpunkt vertragliche Schuldverhältnisse“ wiederholen. Es finden im Wiederholungsfall Zwangsanmeldungen statt. Die dort stattfindende Prüfung ist mithin nicht nur Prüfungsleistung im neuen Modul „Vertiefung im Zivilrecht I“, sondern auch im auslaufenden Modul „Vertiefung im Zivilrecht“. Dies gilt auch für nachfolgende Sommersemester, soweit Prüflingen noch Prüfungsversuche zustehen.

Es besteht zudem die letzte Gelegenheit zur Teilnahme an Prüfungen im Modul "Vertiefung im Familienrecht" („Sachenrecht“).

 

Wenn Sie unsicher über die Auslegung der Regelungen in Ihrem Einzelfall sind, kommen Sie gerne auf mich als Nebenfachkoordinatorin zu, E-Mail Simone.Herrholz.

 

Viele Grüße

Simone Herrholz