Unbedenklichkeitsbescheinigung
bei Studienortwechsel nach Gießen - direkt beim Prüfungsamt Rechtswissenschaft einzureichen (und nicht den - im Studierendensekretariat einzureichenden - Bewerbungsunterlagen beizufügen!)
bei Studienortwechsel nach Gießen - direkt beim Prüfungsamt Rechtswissenschaft einzureichen (und nicht den - im Studierendensekretariat einzureichenden - Bewerbungsunterlagen beizufügen!)
Informationen für
IT-Dienste