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Ihre Fortbildungsverpflichtung

Für zertifizierte Mediatoren_innen verlangt der Verordnungsgeber in der zum 1.9.2017 in Kraft tretenden Ausbildungsverordnung eine regelmäßige Fortbildung von 40 Stunden innerhalb von vier Jahren; aber auch alle anderen Mediatoren sind gut beraten, ihre erlernten Kenntnisse und Erfahrungen auf aktuellem Stand zu halten, um Parteien erfolgreich durch eine Mediation führen zu können.

 

Das IAJ bietet Ihnen mit Inkrafttreten der ZMediatAusbV ab September 2017 die Möglichkeit, sich auf dem Gebiet der konsensualen Konfliktbeilegung erfolgreich fortzubilden. Das bewährte Ausbildungskonzept von Vermittlung theoretischer Kenntnisse durch Kurzvorträge und Skripten und deren Umsetzung in Übungen und Rollenspielen wird auch in der Fortbildung beibehalten.