Aufgaben des Dekanats
- Aufgaben des Dekanats
- Allgemeines
- Das Dekanat leitet gemäß § 51 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) den Fachbereich und ist für alle Aufgaben zuständig, für die nicht die Zuständigkeit des Fachbereichsrats gegeben ist.
- Promotion
- Der Fachbereich verleiht nach Abschluss des ordentlichen Promotionsverfahrens Bewerber*innen, die aufgrund einer Dissertation und einer Disputation ihre wissenschaftliche Befähigung nachgewiesen haben, den Grad "Doktor*in der Rechtswissenschaft" (Doctor iuris - abgekürzt: Dr. iur.).
- Karl-Heyl-Stiftung
- Hier finden Sie Informationen zur Karl-Heyl-Stiftung
- QSL-Mittel (dezentral)
- Den Hochschulen des Landes werden in jedem Semester zweckgebundene Mittel nach dem Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zur Verfügung gestellt.