Aufgaben des Dekanats
Das Dekanat leitet gemäß § 51 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) den Fachbereich und ist für alle Aufgaben zuständig, für die nicht die Zuständigkeit des Fachbereichsrats gegeben ist. Ihm gehören die Dekanin oder der Dekan, die Prodekanin oder der Prodekan und die Studiendekanin oder der Studiendekan an. Die Dekanin oder der Dekan vertritt den Fachbereich innerhalb der Hochschule.
- Promotion
- Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen verleiht nach Abschluss des ordentlichen Promotionsverfahrens Bewerberinnen und Bewerbern, die aufgrund einer Dissertation und einer Disputation ihre wissenschaftliche Befähigung nachgewiesen haben, den Grad "Doktor der Rechtswissenschaft" (Doctor iuris - abgekürzt: Dr. iur.).
- Habilitation
- Die Habilitation ist die höchste akademische Prüfung an einer Hochschule. Mit ihr wird die besondere Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung und Lehre nachgewiesen.
- QSL-Mittel (dezentral)
- Den Hochschulen des Landes werden in jedem Semester zweckgebundene Mittel nach dem Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zur Verfügung gestellt.
- Karl-Heyl-Stiftung
- Die Karl Heyl-Stiftung wurde 1997 als rechtlich unselbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Der Stifter war der verstorbene Rechtsanwalt und Notar Karl Heyl aus Darmstadt-Dieburg. Dieser studierte in den 1930er Jahren Jura an der JLU Gießen. Aufgrund seiner Verbundenheit mit der Universität hatte Herr Heyl testamentarisch verfügt, Studierende am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU durch die Errichtung einer Stiftung zu fördern.