7.35.08 Nr.2 Bachelor "Chemie"
Übersicht der Speziellen Ordnungen des Bachelor-Studiengangs "Chemie" (7.35.08 Nr.2)
Spezielle Ordnung (aktuelle Fassung) 1.Änderungsfassung Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 1. Änderungsfassung tritt am 18.10.2022 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2022/2023 |
Spezielle Ordnung Neufassung Gültigkeit Die Spezielle Ordnung tritt am 15.06.2021 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2021/2022. Gleichzeitig tritt die Spezielle Ordnung vom 25.05.2005, zuletzt geändert durch den 12. Beschluss vom 12.06.2019, außer Kraft. |
Spezielle Ordnung (12. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 12. Änderungsfassung tritt am 28.09.2019 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2019/2020. |
Spezielle Ordnung (11. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 11. Änderungsfassung tritt am 10.04.2018 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2018/19. |
Spezielle Ordnung (10. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 10. Änderungsfassung trat am 19.05.2016 in Kraft. Die Änderungen in §2a, §8, § 15, § 17, in Anlage 1 (Studienverlaufsplan) und der Module BK01/BK20, BK02/21, BK06, BK07/22, BK08/23 und BK11 gelten für alle Studierenden, die ihr Studium im Wintersemester 2016/2017 beginnen. Die Änderungen der §§ 11, 12, 12a und 19 und der Module BK03, BK09, BK10, BK12-BK15, BK17, BK18, BV01-BV06, BV08, BV09, BW01-BW05, BW07, BW10, BW11, BW14-BW18, BW29, BW30 und BW39-BW46 gelten für alle Studierende ab dem Wintersemester 2016/2017. |
Spezielle Ordnung (9. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 9. Änderungsfassung trat am 27.03.2015 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2015/2016. |
Spezielle Ordnung (8. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 8. Änderungsfassung trat am 29.04.2014 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2014/2015. |
Spezielle Ordnung (7. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 7. Änderungsfassung trat am 21.05.2013 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2013/14. |
Spezielle Ordnung (6. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 6. Änderungsfassung trat am 16.02.2013 in Kraft und gilt für alle, die den Studiengang ab dem Wintersemester 2013/14 begonnen haben. Studierende, die im Wintersemester 2012/13 in dem Studiengang eingeschrieben sind und die Prüfung im Sommersemester 2013 oder später abschließen, können wählen, ob die Gesamtnote nach diesen oder den vorher geltenden Vorschriften gebildet werden soll. Soweit die Note nach den bisher geltenden Vorschriften gebildet werden soll, ist dies schriftlich gegenüber dem Prüfungsausschuss spätestens nach Feststehen der Note der letzten Prüfungsleistung zu erklären. |
Spezielle Ordnung (5. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 5. Änderungsfassung trat am 29.03.2012 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2012/2013.
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Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse (1) Die Regelungen des 4. Änderungsbeschlusses treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie werden erstmals für Studierende angewendet, die das Studium dieses Studienganges mit dem Wintersemester 2010/2011 beginnen. Studierende, die im Sommersemester 2010 für den Studiengang eingeschrieben waren, können ihr Studium längstens bis 2 Semester nach Ende der Regelstudienzeit abschließen. Sofern dies nicht möglich ist, trifft der Prüfungsausschuss in Härtefällen angemessene Regelungen.
(2) Module nach der Fassung der Prüfungsordnung von 2005 werden nur noch wie folgt angeboten: im Wintersemester 2010/2011 Module für das 3. und 5. Semester, im Sommersemester 2011 Module für das 4. und 6. Semester, im Wintersemester 2011/2012 Module für das 5. Semester und im Sommersemester 2012 Module für das 6. Semester. |
Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 3. Änderungsfassung galt für alle Studierenden, die ihr Studium dieses Studienganges im Wintersemester 2010/11 begonnen haben. Studierende, die in diesem Studiengang bereits im Sommersemester 2010 oder davor eingeschrieben waren, schließen ihr Studium nach den bisherigen Regelungen ab. Module nach der Fassung der Prüfungsordnung von 2005 werden nur noch wie folgt angeboten: im Wintersemester 2010/11 Module für das 3. und 5. Semester, im Sommersemester 2011 Module für das 4. und 6. Semester, im Wintersemester 20011/12 Module für das 5. Semester und im Sommersemester 2012 Module für 6. Semester.
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Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 2. Änderungsfassung trat 21.09.2010 in Kraft. Die Regelungen werden erstmals für Studierende angewendet, die das Studium dieses Studienganges mit dem Wintersemester 2010/ 2011 beginnen. Studierende, die im Sommersemester 2010 für den Studiengang eingeschrieben waren, können ihr Studium längstens bis 2 Semester nach Ende der Regelstudienzeit abschließen. Sofern dies nicht möglich ist, trifft der Prüfungsausschuss in Härtefällen angemessene Regelungen. Module nach der Fassung der Prüfungsordnung von 2005 werden nur noch wie folgt angeboten: im Wintersemester 2010/11 Module für das 3. und 5. Semester, im Sommersemester 2011 Module für das 4. und 6. Semester, im Wintersemester 20011/12 Module für das 5. Semester und im Sommersemester 2012 Module für 6. Semester. |
Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 1. Änderungsfassung trat am 06.07.2010 in Kraft. |
Spezielle Ordnung Gültigkeit Die Spezielle Ordnung des Bachelor-Studiengangs "Chemie" trat am 1. Oktober 2005 in Kraft. Module nach dieser Ordnung werden für das erste Semester erstmals im Wintersemester 2005/2006, für das zweite im Sommersemester 2006, für das dritte im Wintersemester 2006/2007, für das vierte im Sommersemester 2007, für das fünfte im Wintersemester 2007/2008 und für das sechste im Sommersemester 2008 angeboten. |