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7.36.09 Nr.3 Master "Getränketechnologie" und "Weinwirtschaft"

Übersicht der Speziellen Ordnungen der Master-Studiengänge "Getränketechnologie" und "Weinwirtschaft" (7.36.09 Nr.3)

Spezielle Ordnung Neufassung

Gültigkeit                                                                

Die Neufassung tritt am 04.07.2024 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2024/25.

Neufassung der Speziellen Ordnung der Masterstudiengänge "Getränketechnologie" und "Weinwirtschaft" - Einstellung des Studiengangs "Oenologie"

Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (6. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                Änderungsbeschluss

Die 6. Änderungsfassung tritt am 07.04.2020 in Kraft und gilt ab dem Sommersemester 2020.

Spezielle Ordnung (5. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                               Änderungsbeschluss

Die 5. Änderungsfassung tritt am 10.04.2018 in Kraft und gilt ab dem Sommersemester 2018.

Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung) - Neufassung

Gültigkeit                                                               Synopse

Die 4. Änderungsfassung (Neufassung) trat am 16.09.2016 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2016/17.

Die Neufassung der Speziellen Ordnung der Masterstudiengänge "Weinwirtschaft", "Oenologie" und "Getränketechnologie" tritt am 16.09.2016 in Kraft. Diese ist Grundlage zukünftiger Änderungsfassungen.

Prüfungsordnung (3. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                               Synopse

Die 3. Änderungsfassung trat am 29.11.2013 in Kraft.

Prüfungsordnung (2. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                               Synopse

Die 2. Änderungsfassung trat am 16.02.2013 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die den Studiengang ab dem Wintersemester 2013/14 beginnen. Studierende, die im Wintersemester 2012/13 in dem Studiengang eingeschrieben sind, können wählen, ob die Modulnoten in Modulen, die ab dem Sommersemester 2013 angeboten werden und die Gesamtnote nach diesen oder den vorher geltenden Vorschriften gebildet werden sollen. Soweit die Noten nach den bisher geltenden Vorschriften gebildet werden sollen, ist dies schriftlich gegenüber dem Prüfungsausschuss spätestens am 01.06.2013 zu erklären.

Prüfungsordnung (1. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                         Synopse
Die 1. Änderungsfassung trat am 26.03.2012 in Kraft.

Prüfungsordnung

Gültigkeit
Die Prüfungsordnung der Master-Studiengänge "Weinwirtschaft, Oenologie und Getränketechnologie" trat am 29.09.2011 in Kraft und ist gültig ab dem Wintersemester 2011/2012.

letzte Überarbeitung: 06.04.2020, Jenny Hündt