Inhaltspezifische Aktionen

Bewerbung von Programmstudierenden und "Free Movern"

Bewerbung für ein Studium für ein oder zwei Semester an der JLU Gießen

Für Studierende in Austauschprogrammen:

Senden Sie Ihre Unterlagen über Ihre Programmbeauftragten an Ihrer Heimathochschule an die jeweiligen Programmbeauftragten an der JLU Gießen. Ihre Partnerschaftsbeauftragten klären Sie auch über 

-> das Bewerbungsverfahren auf.

Bewerbungsfristen: 

für das Wintersemester: 15. Juni
für das Sommersemester: 15. Dezember

  • Wichtige Informationen zum APS-Bewerbungsverfahren für Bewerberinnen und Bewerber aus der VR China, der Mongolei und Vietnam (Sie benötigen für Ihre Bewerbung zusätzlich den Bescheid der akademischen Prüfstelle (APS))

BITTE BEACHTEN SIE: Für ERASMUS-Studierende gilt ein gesondertes Verfahren. Alles rund um Erasmus an der JLU Gießen finden Sie auf den Erasmus-Webseiten.

 

Für Free Mover (außerhalb von Programmen, Abkommen oder Partnerschaftsverträgen):

 

Vor der Bewerbung

Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester beginnt über das Bewerbungsportal am 1. Juni, für das Sommersemester am 1. Dezember. Bitte bewerben Sie sich nicht vor diesem Termin. 

Bitte prüfen Sie zuvor auf unserer Website, ob Ihr Studienfach an der JLU angeboten wird. Sie können nicht für ein Fach akzeptiert werden, das an der JLU nicht angeboten wird. Darüber müssen Sie sich eigenständig erkundigen.

Beachten Sie bitte, dass Sie als sogenannte "Free Mover" Ihren Aufenthalt selbst organisieren müssen. Obwohl sie einen Betreuer an der JLU haben werden, stehen Ihnen nicht dieselben Unterstützungsstrukturen zur Verfügung, wie für Studenten, die an offiziellen Austauschprogrammen teilnehmen.

Das Akademische Auslandsamt (mobility@admin.uni-giessen.de) kann Ihnen bei allgemeinen Fragen zu Ihrer Bewerbung helfen, nicht aber bei der Wohnungssuche, der Kurswahl, den Dokumenten (Learning Agreement, Ankunft) oder bei Fragen zu studentischen Netzwerken oder Freizeitaktivitäten. 

Bewerbungsverfahren

"Free Movers", Studierende ohne Abschluss, die außerhalb von offiziellen Austauschprogrammen, Abkommen oder Partnerschaftsverträgen nur für ein oder maximal zwei Semester an die JLU Gießen kommen, müssen ihre Bewerbung über GUDE, das Bewerbungsportal der Justus-Liebig-Universität Gießen, einreichen. Sobald wir Ihre Bewerbung geprüft haben, finden Sie Ihren Zulassungsbescheid in Ihrem Posteingang im Portal.

Anschließend müssen Sie über das Portal einen Antrag auf Immatrikulation stellen. Nach Abschluss des Online-Einschreibungsverfahrens werden wir Ihre Einschreibungsunterlagen prüfen. Sobald Ihre Immatrikulation abgeschlossen ist, werden Sie in Ihrem Bewerbungsportal benachrichtigt und erhalten von uns Ihr Immatrikulationsschreiben.

Hier finden Sie eine schrittweise Anleitung für die Bewerbung über das Bewerbungsportal.

Die folgenden ("externen") Informationen helfen Ihnen beim Ausfüllen des Zulassungsantrags - bitte folgen Sie nicht der Anleitung zur Online-Bewerbung, sondern dem hier beschriebenen Verfahren!

Eine Liste der Studiengänge, die auf Englisch unterrichtet werden, finden Sie hier und eine Liste der Kurse, die auf Englisch unterrichtet werden, hier.

Folgende Dokumente müssen in das Bewerberportal hochgeladen werden:

  • Eine Studienbescheinigung: Dies kann eine reguläre Studienbescheinigung Ihrer Heimatuniversität sein und ein Dokument, das belegt, dass Sie an der JLU Gießen studieren dürfen.
  • Eine Bestätigung der Betreuung durch einen Professor: Diese können nur Sie bei einem Professor Ihres Fachbereichs an der JLU Gießen anfordern. Die Namen und Adressen der Professorinnen und Professoren finden Sie auf den Seiten der Fachbereiche und Fakultäten
  • Bitte beachten Sie, dass Ihre Betreuungsbestätigung nur von einem Professor und nicht von allgemeinen Dozenten angefordert werden kann.
  • Ein Schulabschlusszeugnis: Dies ist ein Dokument, das den erfolgreichen Abschluss Ihrer Schulausbildung (z. B. Gymnasium) bescheinigt und eine deutsche Übersetzung enthält.
  • Ihr Lebenslauf.

Für "Free Movers" gelten die folgenden Bewerbungsfristen:

  • für das Wintersemester: 31. August
  • für das Sommersemester: 28. Februar

Informationen zu Ihrem Betreuer

Ein potenzieller Betreuer muss ein Professor sein, nicht ein Dozent im Allgemeinen. Ihr Betreuer muss Ihren Aufenthalt an der JLU Gießen bestätigen und hilft Ihnen sowohl bei der Kurswahl als auch bei Ihrem Transcript of Records am Ende Ihres Aufenthalts.

Bitte wenden Sie sich nur an Betreuer, die in Ihrem Fachgebiet tätig sind. Ihr Betreuer sollte in dem Bereich, in den Sie studieren, lehren und forschen.

Wenn Sie einen Professor kontaktiert haben und keine Rückmeldung erhalten haben, warten Sie bitte auf dessen Antwort. Wir können es nicht empfehlen, Professoren mehrmals zu kontaktieren. Wenn Sie keine Rückmeldung erhalten, gibt es entweder keine Kapazitäten oder jemand ist gerade sehr beschäftigt und wird sich in einiger Zeit bei Ihnen melden.

Kurse aus verschiedenen Fachbereichen

Sie müssen Ihre Kurswahl mit Ihrem Betreuer besprechen, aber bedenken Sie bitte, dass nur maximal zwei Abteilungen möglich sind. Diese Regel gilt auch für Studierende, die als Austauschstudenten eingeschrieben sind. Sie können z. B. Kurse aus dem Fachbereich, in dem Sie eingeschrieben sind, und einem anderen Fachbereich belegen, sofern die Lehrkräfte und Ihre Betreuer dies bestätigen können.

Die Wahl von Kursen aus zwei anderen Fachbereichen als dem, für den Sie eingeschrieben sind, ist nicht möglich, es sei denn, Sie haben dies mit den Dozenten und Betreuern abgesprochen. Die Wahl von Kursen aus mehr als zwei Abteilungen ist nicht möglich.

Allgemeine Informationen über das Leben in Deutschland

Bitte beachten Sie unser Angebot an Deutschkursen: den Internationalen Sommerkurs im September sowie die Sprachkurse während des Semesters, die zweimal wöchentlich angeboten werden. Für alle erfolgreich abgeschlossenen Sprachkurse erhalten Sie Leistungspunkte. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.

Wichtige Informationen zum Visum:

Alle wichtigen Informationen zum Thema Visum finden Sie hier.

Unterkunft:

Wenn Sie ein Zimmer in einem Wohnheim mieten möchten, müssen Sie Ihren Antrag direkt beim  Studierendenwerk einreichen. Auf der folgenden Website finden Sie auch weitere Informationen zur Wohnungssuche. Eine Unterkunft für Freemover kann nicht garantiert werden.

Kosten für den Lebensunterhalt und Nachweis finanzieller Mittel:

Studierende benötigen etwa 950 € pro Monat, um ihre Lebenshaltungskosten in Deutschland zu decken. Die größte Ausgabe ist die monatliche Miete. Deshalb hängen die endgültigen Lebenshaltungskosten für Studierende in Gießen von der Art der Unterkunft ab. Während ihres Aufenthalts in Deutschland müssen Studierende mit folgenden Ausgaben rechnen:

  • Lebenshaltungskosten (Miete, Lebensmittel, Kleidung, Bücher, Telefon, ...)
  • Krankenversicherung - etwa 125 € pro Monat, solange der Student noch unter 30 ist. Danach erhöht sich der Beitrag automatisch auf 200 € pro Monat oder mehr. Bitte informieren Sie sich ebenfalls über die Krankenversicherungsbescheinigung, die Studierende vorlegen müssen.
  • Jedes Semester sind Semesterbeiträge zu entrichten - ca. 280 € (einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel).

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Studierende aus Nicht-EU-Ländern einen Nachweis über finanzielle Mittel vorlegen. Dieses Dokument dient als Garantie dafür, dass sie die Kosten für ein Studium in Deutschland aufbringen können. Dieser Betrag muss mindestens dem BAföG-Satz entsprechen, der derzeit 934 Euro pro Monat beträgt. Der voraussichtliche Jahresbedarf, der auf das Sperrkonto eingezahlt werden muss, beträgt derzeit 11.208 €. Wir können keine bestimmten Banken empfehlen, aber weitere Informationen zum Sperrkonto finden Sie hier.