Studienbeiträge
Der Hessische Landtag hat am 17. Juni 2008 das „Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen“ verabschiedet. Als Folge davon müssen Studierende an staatlichen Hochschulen in Hessen ab dem Wintersemester 2008/09 keine Studienbeiträge mehr zahlen. Dies gilt sowohl für den Grund- als auch für den Zweitstudienbeitrag und ebenso für die Langzeitstudienbeiträge. Für eine Rückmeldung ist somit lediglich der jeweilige Semesterbeitrag zu bezahlen.
Die auf der Grundlage des HStubeiG erlassenen Dauerbescheide sind mit Wirkung ab dem WS 2008/09 aufgehoben; gesonderte Rücknahmebescheide werden nicht erteilt.
Sollten allerdings aus dem WS 2007/08 oder dem SoSe 2008 noch Studienbeiträge offen sein, müssen diese für eine erfolgreiche Rückmeldung zuvor gezahlt werden. Das neue Gesetz hat keine Auswirkung auf die Studienbeitragspflicht im WS 2007/08 oder im SoSe 2008. Wie der Hessische Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juni 2008 für Recht erkannt hat, (mehr…) war das Hessische Studienbeitragsgesetz (HStubeiG) mit der Hessischen Verfassung vereinbar. Demnach werden also die für das WS 2007/08 und das SoSe 2008 gezahlten Studienbeiträge nicht erstattet.
Die für das WS 2007/08 und das SoSe 2008 in Anspruch genommenen Studiendarlehen sind von der Verabschiedung des Gesetzes ebenfalls nicht berührt. Die Darlehensnehmer bleiben verpflichtet, diese Darlehen an die Landestreuhandstelle Hessen – Bank für Infrastruktur (LTH) zurückzuzahlen. Die bisherige Regelung für den Zeitpunkt der Rückzahlung (in der Regel zwei Jahre nach erfolgreichem Abschluss des Studiums) gilt unverändert fort.