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Deloitte Tax Newsletter vom 22.06.2023

EU-Kommission: Richtlinienentwurf für ein EU-weites Quellensteuerverfahren veröffentlicht

Die EU-Kommission hat am 19.06.2023 einen Richtlinienentwurf für ein EU-weites Quellensteuerverfahren (Faster and Safer Relief of Excess Withholding taxes; abgekürzt: FASTER) veröffentlicht. Die Regelungen sollen bei quellensteuerpflichtigen Dividenden und Zinszahlungen von börsennotierten Wertpapieren zur Anwendung kommen und beinhalten insbesondere eine digitale EU-Ansässigkeitsbescheinigung, zwei sog. Schnellverfahren und eine standardisierte Meldepflicht für zertifizierte Finanzintermediäre. Die Regelungen sollen ab 01.01.2027 zur Anwendung kommen.

EU Kommission, Pressemitteilung vom 19.06.2023


FG Köln: Hinzurechnungsbesteuerung bei Outsourcing im Konzern

Ergeben sich durch die Auslagerung eines Geschäftsfeldes von einer ausländischen nichtmissbräuchlich gegründeten Gesellschaft auf eine andere ausländische Gesellschaft innerhalb eines Konzerns keine anderen steuerlichen Folgen, als wenn das Geschäftsfeld unmittelbar von der auslagernden Gesellschaft betrieben worden wäre, fehlt es an einer steuerlichen Motivation für die Gestaltung. Die zur Vermeidung der Hinzurechnungsbesteuerung geforderte tatsächliche (nach neuer Rechtslage: wesentliche) wirtschaftliche Tätigkeit muss nicht ausschließlich von eigenem Personal verwirklicht werden. Die Gesellschaft kann sich vielmehr dem Personal einer anderen (Konzern-)Gesellschaft bedienen. Der Entscheidung liegt zwar ein Altfall zugrunde, hat aber auch unter Geltung der durch das Gesetz zur Umsetzung der ATAD-Richtlinie vom 25.06.2021 verschärften Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung Bedeutung. 

FG Köln, Urteil vom 22.09.2022, 6 K 2661/18, rechtskräftig


FG Münster: Kein Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerungen nach Ablauf der Fünfjahresfrist

Die Grenze zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Veräußerung von 13 Objekten ca. sechs Monate nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums ist nicht überschritten, wenn keine besonderen Umstände für eine Verlängerung dieses Zeitraums hinzutreten. 

FG Münster, Urteil vom 26.04.2023, 13 K 3367/20 G, BFH-anhängig: III R 14/23


Finanzverwaltung - BMF: E-Bilanz – Veröffentlichung der Taxonomien 6.7

Das BMF hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.7) veröffentlicht. Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2023 beginnen (Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025).