Inhaltspezifische Aktionen

Was Sie mitbringen

Als studentische Hilfskraft können Sie auf Stundenbasis Hilfstätigkeiten in Forschung, Lehre oder Verwaltung ausüben, wenn Sie in einem Studiengang eingeschrieben sind und noch keinen Studienabschluss erlangt haben. Verfügen Sie bereits über einen Studienabschluss oder eine Promotion, ist die Beschäftigung als Hilfskraft jedoch nicht möglich.