7.35.03 Nr. 3 Bachelor "Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Außerschulische Bildung"
Übersicht der Speziellen Ordnungen des Bachelor-Studiengangs "Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Außerschulische Bildung" (7.35.03 Nr. 3)
Spezielle Ordnung Neufassung Gültigkeit Die Ordnung tritt am 30.09.2023 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2023/2024. |
Spezielle Ordnung (13. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 13. Änderungsfassung tritt am 10.04.2018 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2018/2019. Übergangsregelung: Studierende, die den Studiengang unter dem bisherigen Namen „Außerschulische Bildung“ aufgenommen und noch nicht abgeschlossen haben, können wählen, ob die neue oder die alte Bezeichnung auf dem Zeugnis ausgewiesen werden soll.
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Spezielle Ordnung (12. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 12. Änderungsfassung trat am 17.08.2017 in Kraft und gilt ab dem Sommersemester 2018. Übergangsregelung: Studierende, die den Studiengang unter dem bisherigen Namen „Außerschulische Bildung“ aufgenommen und noch nicht abgeschlossen haben, können wählen, ob die neue oder die alte Bezeichnung auf dem Zeugnis ausgewiesen werden soll.
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Spezielle Ordnung (11. Änderungsfassung) -Umbenennung in Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Außerschulische Bildung Gültigkeit Synopse Die 11. Änderungsfassung trat am 22.02.2016 in Kraft und gilt ab dem Sommersemester 2016. Übergangsregelung: Studierende, die den Studiengang unter dem bisherigen Namen „Außerschulische Bildung“ aufgenommen und noch nicht abgeschlossen haben, können wählen, ob die neue oder die alte Bezeichnung auf dem Zeugnis ausgewiesen werden soll.
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Spezielle Ordnung (10. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 10. Änderungsfassung trat am 26.03.2015 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2015/2016.
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Spezielle Ordnung (9. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 9. Änderungsfassung trat am 22.04.2014 in Kraft und ist gültig ab dem Wintersemester 2014/2015.
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Spezielle Ordnung (8. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 8. Änderungsfassung trat am 10.04.2013 in Kraft und ist gültig ab dem Wintersemester 2013/2014.
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Spezielle Ordnung (7. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 7. Änderungsfassung trat am 26.10.2012 in Kraft und ist gültig ab dem Wintersemester 2012/2013.
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Spezielle Ordnung (6. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 6. Änderungsfassung trat am 10.11.2011 in Kraft.
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Spezielle Ordnung (5. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 5. Änderungsfassung trat am 10.03.2011 in Kraft und ist gültig ab dem Sommersemester 2011. |
Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 4. Änderungsfassung trat zum Sommersemester 2011 in Kraft. |
Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 3. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2010/2011 in Kraft. Studierende, die im Sommersemester 2010 im Studiengang eingeschrieben sind, können wählen, ob sie das Studium nach den bisherigen Bestimmungen oder nach den Regelungen dieser Novelle abschließen wollen. Die Wahl muss bis zum 31.12.2010 dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses verbindlich mitgeteilt werden. |
Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 2. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2009/2010 in Kraft. |
Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 1. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2008/2009 in Kraft. Haben Studierende Module aus dem Bereich der Außerfachlichen Kompetenzen in ihrem bisherigen Studium einschließlich des Wintersemesters 2007/2008 mit einer Benotung abgeschlossen, werden diese Module bei der Gesamtnotenbildung berücksichtigt. |
Spezielle Ordnung Gültigkeit Die Spezielle Ordnung des Bachelor-Studiengangs "Außerschulische Bildung" trat am 06.11.2006 in Kraft. |