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Graduiertenstipendium der JLU

Ziel der Förderung


Die Justus-Liebig-Universität Gießen vergibt im Rahmen ihres universitätseigenen Förderprogrammes einmal jährlich Graduiertenstipendien an nationale und internationale herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aller Fachdisziplinen. Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Grundlage der Satzung zur Vergabe von Graduiertenstipendien der JLU. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt, dass der JLU entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen.
Die JLU strebt einen höheren Anteil von Frauen im Wissenschaftsbereich an, daher werden Frauen besonders aufgefordert sich um ein Stipendium zu bewerben.

Antragsberechtigung


Folgende Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung erfüllt sein:

  • Abschluss eines Hochschulstudiums, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht
  • Überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen
  • Eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit
  • Einhaltung der Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis bei allen Arbeiten
  • Das Promotionsvorhaben erbringt einen wichtigen und hervorragenden Beitrag zum Erkenntnisfortschritt in der Fachwissenschaft.
  • Bei Antragstellung liegen in Bezug auf das Promotionsvorhaben keine Vorarbeiten im größeren Umfang vor.

 

Förderumfang

 
Die Höhe des Promotionsstipendiums beträgt 1.200€ monatlich zzgl. 150€ monatlicher Sach- und Reisekostenzuschuss (sowie ggf. weiterer Zuschläge) über eine Regelförderdauer von 3 Jahren.

Antragsverfahren


Ihr Antrag auf ein Graduiertenstipendium der Justus-Liebig-Universität Gießen muss folgende Unterlagen umfassen:

  1. Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
     

    Antragsformular

  2. Sämtliche Studienabschlusszeugnisse* in unbeglaubigter Form; ausländische Zeugnisse bedürfen einer Englischen Übersetzung. Sofern Dokumente noch nicht vorliegen, eine Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamts über die Prüfungsergebnisse

  3. Bescheinigung des Promotionsausschusses über die Annahme als Doktorand/in bzw. Bescheinigung über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion.*

  4. Projektplan im Sinne einer Vorhabenbeschreibung zur Promotion bestehend aus Abstract, Arbeits- und Zeitplan, sowie einer Eigenständigkeitserklärung

    Vordruck: Projektplan

  5. Tabellarischer Lebenslauf

  6. Stellungnahme der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hochschullehrers.  (siehe hierzu auch das Anschreiben des Präsidiums an die Betreuerin/den Betreuer) zzgl. der nach §12 Abs. 1 der o.g. Satzung notwendigen Erklärungen.

    Vordruck: Stellungnahme

*Sofern diese Unterlage nicht (vollständig) zum Antragszeitpunkt vorliegen, können diese bis zum 31.12.2024 nachgereicht werden.


Folgende Vorgaben müssen bei der Antragseinreichung beachtet werden:

  • Die vorgenannten Unterlagen müssen in digitaler Form in der vorgenannten Reihenfolge als ein gebündeltes Dokument (PDF) bis zum Bewerbungsende am 29. September 2024 (bis 24 Uhr) bei forschung@uni-giessen.de eingehen.
  • Dabei muss zwingend das für Sie zuständige Dekanat und die betreuende Professorin bzw. der betreuende Professor in CC sein.
  • Bitte geben Sie als Betreff "Bewerbung JLU-Graduiertenstipendium 2024" an.


Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bei fristgerechter sowie korrekter Einreichung berücksichtigt werden kann.

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie im Merkblatt zur Antragsstellung

Förderverfahren


Die Auswahlkommission Graduiertenförderung entscheidet in ihrer jährlichen Kommissionssitzung über die vorliegenden Anträge. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Der Förderstart kann ab dem Monat der Vergabesitzung (i.d.R. im Januar/Februar) zum ersten eines jeden Monats bis zu sechs Monate nach Förderentscheid begonnen werden. Das Startdatum bestimmt die Stipendiatin/der Stipendiat im Rahmen dieses Zeitfensters selbst. Dementsprechend sind die spätestens Startdaten entweder der 1. Juni 2025 oder der 1. Juli 2025. Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr vergeben und dann auf Basis von erfolgreich evaluierten Zwischenberichten verlängert. Die maximale Stipendiendauer sind 3 Jahre.

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie im Merkblatt zum Verlängerungsantrag

Kontakt


Sollten Sie Fragen zur Ausschreibung haben, kontaktieren Sie bitte die Stabsabteilung Forschung:

Lydia Scott

Bundesprojekte und Stipendien

Email:

Dr. Livia Kaiser

Beratung und Begleitung von Drittmittelanträgen

Email: