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Reisekostenzuschuss

Das GGN vergibt Reisekostenzuschüsse für den Besuch wissenschaftlicher Veranstaltungen.

Quelle: colourbox.de

Sie möchten Ihre Forschungsarbeit auf einer Tagung oder einer Konferenz präsentieren und (internationale) Forschungserfahrung sammeln? Sie möchten sich durch den Besuch eines Workshops oder einer Sommerschule in Ihrem Forschungsgebiet weiterbilden und neue Methoden erlernen? Sie möchten während eines Forschungaufenthalts über den eigenen Tellerrrand schauen und Ihr Promotionsprojekt voranbringen? Sie möchten von führenden Experten lernen und Ihr persönliches Netzwerk stärken?

Manchmal ist die Finanzierung eines solchen Vorhabens durch Drittmittel nicht möglich. In solchen Fällen kann das GGN seine Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mittels eines Reisekostenzuschusses von bis zu 500 EUR unterstützen.

 

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Masterstudierende, Promovierende und PostDocs der JLU, die Mitglieder des GGN sind.

 

Was wird gefördert?

Bezuschusst werden Reisen zu Konferenzen, Tagungen, Kongressen oder Symposien (mit eigenem Beitrag), Teilnahmen an Sommerschulen oder Workshops und Forschungsaufenthalte von mindestens einer Woche Dauer. Das GGN übernimmt einen Anteil von maximal 500 EUR der Gesamtkosten der Reise. Die Professur oder die zentrale Einrichtung, der die antragstellende Person angehört, oder die antragstellende Person selbst müssen die darüber hinaus anfallenden Kosten tragen.

 

Was muss eingereicht werden?

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Thema, Beschreibung und Zielsetzung des geplanten Vorhabens
  • Tabellarischer Lebenslauf der antragstellenden Person
  • Titel und Abstract des eigenen Beitrags
  • Aufstellung eines Kostenplans
  • Erklärung der Professur oder der zentralen Einrichtung, der die antragstellende Person zugeordnet ist, dass eine auskömmliche Finanzierung der geplanten Reise aus Drittmitteln nicht möglich ist.

 

Wann müssen die Unterlagen eingereicht werden?

Die Förderanträge sind rechtzeitig (so, dass eine Entscheidung möglich ist, bevor kostenverursachende Verpflichtungen eingegangen werden) bei der Geschäftsstelle des GGN (Leihgesterner Weg 52, 35392 Gießen, mail@ggn.uni-giessen.de) einzureichen, spätestens jedoch 4 Wochen vor Reisebeginn.

 

Wer entscheidet über die Bewerbungen?

Die Entscheidung über eine Förderung des Vorhabens trifft die Geschäftsführung des GGN.

 

Hinweise

  • Als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der JLU müssen Sie eine Reiseanzeige stellen. Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie von uns ein Bewilligungsschreiben zur Übernahme des Zuschusses. Bitte richten Sie nach der Reise den Antrag auf Erstattung der Reisekosten inklusive aller Originalbelege, der genehmigten Reiseanzeige, des Bewilligungsschreibens und der Teilnahmebestätigung direkt an das Dezernat D.
  • Die Förderung ist auf zwei Reisen pro Person und Kalenderjahr begrenzt. Die maximale Gesamtfördersumme pro Person beträgt 1.500 EUR.

 

Kontakt
GGN Geschäftsstelle
Tel.: 0641 99 18300