"Corona-Freiversuch" - Fristverlängerung für Bestehen der Zwischenprüfung
Verlängerung der 6-Semester-Frist nach § 1 Abs. 2 S. 2 Zwischenprüfungsordnung
Liebe Studierende,
auch in denjenigen Fällen, in denen dies zur Wahrnehmung des "Corona-Freiversuchs" zeitlich erforderlich ist, verlängert sich die 6-Semester-Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung (§ 1 Abs. 2 S. 2 Zwischenprüfungsordnung) entsprechend.
Beste Grüße
i.A. Volker Stiebig