Kann ich nach erfolgter Anmeldung zurücktreten?
Durch die Umstellung auf Online-Anmeldungen haben Sie die Möglichkeit, eine erfolgte Anmeldung bis zum Ende der Anmeldefrist via Internet auch wieder zurückzunehmen. Damit soll elektronischen Falschanmeldungen vorgebeugt werden.
Nach Ablauf der Anmeldefrist ist ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen. Einzige Ausnahme: Wer im relevanten Zeitraum (tatsächlich) krank ist, kann mittels eines ärztlichen Attests, welches die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt, zurücktreten (§ 6 Abs. 6 Sätze 2 - 4 ZwPrO). Nach der Praxis des Prüfungsamts kann dies mittels Attestformulars haus- oder fachärztlich erfolgen. Es ist hierfür zwingend das Formular "Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin/-arzt" zu verwenden. In Zweifelsfällen kann die haus- oder fachärztliche Diagnose amtsärztlich überprüft werden (siehe hierzu den Hinweis am Ende des Formulars). Selbstverständlich wird auch ein amtsärztliches Attest (anstelle des haus-/fachärztlichen Attests) akzeptiert.