Inhaltspezifische Aktionen

Deloitte Tax Newsletter vom 07.12.2023

FG Köln: Aktivierung von Beiträgen zur Instandhaltungsrückstellung

Beiträge zur Instandhaltungsrückstellung einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind bei bilanzierenden Unternehmen zu aktivieren, solange diese noch nicht für Instandhaltungsmaßnahmen tatsächlich verwendet worden sind. Dem steht auch nicht die jüngere Rechtsprechung des BFH zur grunderwerbsteuerlichen Behandlung von geleisteten Beiträgen zu einer Instandhaltungsrückstellung in Veräußerungsfällen entgegen.

FG Köln, Urteil vom 21.06.2023, 2 K 158/20, BFH-anhängig: IV R 19/23


Neu beim BFH-anhängig: im November 2023

Folgende ausgewählte wichtige Verfahren sind beim BFH im November 2023 anhängig geworden:

  • VGA bei vorzeitiger Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (Vorgehend: FG Münster, Urteil vom 26.05.2023, 4 K 3618/18 E, BFH-anhängig: VIII R 17/23)
  • Methodenwechsel von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode nach § 20 Abs. 2 AStG (Vorgehend: FG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2023, 6 K 3278/19 K, BFH-anhängig: I R 28/23)
  • Ist es für die Anwendung der Switch over-Klausel nach dem DBA-USA ausreichend ist, wenn nur Teile der Einkünfte nicht besteuert werden? (Vorgehend: FG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2023, 6 K 501/20 K, BFH-anhängig: I R 29/23)
  • Anwendbarkeit des § 16 Abs. 2 GrEStG bei Erwerbsvorgängen gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG (Vorgehend: FG München, Urteil vom 17.07.2023, 4 K 1269/22, BFH-anhängig: II R 26/23)

BMF: Entwurf eines Schreibens zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes

Die Finanzverwaltung hat mit Datum vom 30.11.2023 einen Entwurf eines Schreibens zu den Grundsätzen zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes veröffentlicht. Das Entwurfsschreiben enthält insbesondere umfangreiche Ausführungen und Beispiele zu den einzelnen Abwehrmaßnahmen des Steueroasen-Abwehrgesetzes.

BMF, Entwurf von Grundsätzen zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes vom 30.11.2023, IV B 5 - S 1308/22/10008 :004