Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Prüfungsverwaltungssystem Flexnow.
Anfragen zum Rücktritt von einer Prüfungsanmeldung oder zur Inanspruchnahme der 3-Tage-Rücktrittsfrist, wenn eine Abmeldung im Container "Angemeldete Prüfungen" nicht mehr möglich ist, richten Sie bitte direkt an das zuständige Prüfungsamt .
Die in den Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge enthaltene Regelung zur Inanspruchnahme der 3-Tage-Rücktrittsfrist von Prüfungsleistungen gilt nur, soweit in den studiengangsspezifischen Studienordnungen keine abweichende Regelung getroffen wurde. Die Regelung gilt nicht für nicht modularisierte und gestufte Studiengänge.
Die Abmeldefristen sind an der JLU je nach Studiengang bzw. Studienfach, sowie Fachbereich und Fachgebiet unterschiedlich geregelt.
Sollten Sie eine Abmeldung von einer Prüfung erwägen, dann informieren Sie sich frühzeitig über die Abmeldefrist.
Abmeldefristen in Flexnow
Nach einer Prüfungsanmeldung können Sie auf der Startseite im persönlichen Bereich von Flexnow sich über die Abmeldefristen von angemeldeten Prüfungen informieren. Die Informationen befinden sich im Container "Angemeldete Prüfungen". Dort werden alle Prüfungen mit dem Status "Angemeldet" (
Symbol Blaues Fragezeichen
) angezeigt.
Einen vollständigen Überblick über alle Prüfungen, egal welchen Status sie haben, haben Sie in den Studentendaten.
Abmelden in Flexnow
Solange die Abmeldefrist noch nicht abgelaufen ist, können Sie sich über den Button "Abmelden" von der Prüfung abmelden. Nach erfolgter Abmeldung erhalten Sie eine Protokoll-E-Mail zur getätigten Aktion. Nach Ablauf der Abmeldefrist der Prüfung ist der Button nicht mehr sichtbar.
Rücktritt von einer Prüfung oder Inanspruchnahme der 3-Tage-Rücktrittsfrist
Anfragen zum Rücktritt von einer Prüfungsanmeldung oder die Inanspruchnahme der 3-Tage-Rücktrittsfrist, wenn die Abmeldung im Container "Angemeldete Prüfungen" nicht mehr möglich ist, richten Sie bitte direkt an das zuständige Prüfungsamt .
Die Regelung der Inanspruchnahme der 3-Tage-Rücktrittsfrist von Klausuren und Prüfungen, gemäß Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge gilt nur dann, soweit die Speziellen Studienordnungen der einzelnen Studiengängen keine andere Regelungen vorsehen. Die Regelung gilt nicht für nicht modularisierte und gestufte Studiengänge.
Abmeldefrist zur Prüfung fehlt in Flexnow
Fehlt die Abmeldefrist zur einer Prüfung im Container "Angemeldete Prüfungen", Sie möchten sich aber trotzdem über die Frist informieren, dann richten bitte Ihre Anfrage an das zuständige Prüfungsamt .
Um einen Notenausdruck, einen Leistungsnachweis oder eine Leistungsübersicht zu erhalten, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Studiengang / Ihr Studienfach zuständige Prüfungsamt.
Eine Leistungsübersicht (= Notenausdruck und Leistungsnachweis) in deutscher Sprache können sich Studierende folgender Studiengänge online in Flexnow selbst erstellen:
ZfL: Zentrum für Lehrerbildung |
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GiZo: Gießener Zentrum Östliches Europa (GiZo) |
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FB 02: Wirtschaftswissenschaften |
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FB 03: Sozial- und Kulturwissenschaften |
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FB 04: Geschichts- und Kulturwissenschaften |
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FB 05: Sprache, Literatur, Kultur |
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FB 06: Psychologie und Sportwissenschaft |
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FB 07: Mathematik und Informatik, Physik, Geographie |
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FB 08: Biologie und Chemie |
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FB 09: Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement |
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FB 10: Veterinärmedizin |
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FB 11: Medizin |
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Die Studien- und Prüfungsordnungen der JLU finden Sie in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) .
1. Zusammenhang der beiden Ordnungen
Durch die Einführung der modularisierten Studiengänge an der JLU sind bei prüfungsrechtlichen Fragen generell zwei verschiedene Prüfungsordnungen zu beachten.
In den Allgemeinen Bestimmungen befinden sich die grundlegenden prüfungsrechtlichen Vorgaben für sämtliche Bachelor- und Masterstudiengänge der JLU. Dabei ist es jedoch nicht möglich mit diesen alle Eigenheiten der jeweiligen Fachbereiche abzudecken. Es existieren daher Spezielle Ordnungen , welche als Ergänzungen zu verstehen sind und sich explizit auf einen bestimmten Studiengang beziehen. Bei prüfungsrechtlichen Fragen gilt es, sich stets in den Allgemeinen Bestimmungen und der jeweils relevanten Speziellen Ordnung zu informieren. Die Paragraphen der Speziellen Ordnungen beziehen sich dabei immer auf einen Paragraphen der Allgemeinen Bestimmungen.
2. Arbeitsweise mit beiden Ordnungen
Sie möchten aufgrund von Krankheit die Bearbeitungszeit Ihrer Bachelorthesis verlängern lassen. An diesem beispielhaften Fall soll Ihnen anhand nachfolgender Tabelle das Vorgehen verdeutlicht werden. Dazu werden die prüfungsrechtlichen Vorgaben der Allgemeinen Bestimmungen sowie der Speziellen Ordnung gegenüber gestellt.
§ 26 Abs. 5 AllB |
§ 16 spezielle B.Sc. Ordnung (zu § 26 Abs. 5 AllB) |
Die Spezielle Ordnung regelt, wann und zu welchem Zeitpunkt die Abschlussarbeit (Thesis) vom Prüfungsausschuss ausgegeben werden kann und die Frist, innerhalb derer sie anzufertigen und der Prüfungskommission vorzulegen ist. Das Thema muss so beschaffen sein, dass es innerhalb der gesetzten Frist bearbeitet werden kann. Die Frist kann von dem Prüfungsausschuss in begründeten Fällen bis zur Hälfte der Bearbeitungszeit, höchstens aber um drei Monate verlängert werden. |
Die Ausgabe der Themenstellung der Thesis erfolgt von dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Die Bearbeitungsdauer beträgt 90 Tage und beginnt mit der Ausgabe des Themas. Ausnahmsweise kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall auf begründeten Antrag und nach Befürwortung durch den Themensteller die Bearbeitungszeit um bis zu 30 Tage verlängern. Der Antrag muss unverzüglich nach Eintreten des Antragsgrundes gestellt werden. |
Stand: Sommersemester 2013
Nach Betrachtung der Allgemeinen Bestimmungen und der Speziellen Ordnung für den B.Sc. Studiengang in Wirtschaftswissenschaften kann Ihre Bearbeitungszeit demnach um bis zu 30 Tage verlängert werden.
3. Falls kein Paragraph in der Speziellen Ordnung existiert
Sollte zu einem bestimmten Thema kein Paragraph in der Speziellen Ordnung existieren, dann sind die Allgemeinen Bestimmungen uneingeschränkt wirksam. Dies soll wieder anhand eines Beispielfalls verdeutlicht werden. Sie möchten ein im Ausland absolviertes Modul in Ihrem Studium anrechnen lassen und möchten wissen ob dies in Ihre Gesamtnote einfließt.
§ 24 Abs. 3 AllB |
Spezielle B.Sc. Ordnung |
Werden Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet, so sind die Noten, soweit die Notensysteme vergleichbar sind, zu übernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk "Bestanden" aufgenommen. Eine Kennzeichnung der Anrechnung im Zeugnis ist zulässig. |
Kein ergänzender Paragraph in der speziellen Ordnung vorhanden. |
Stand: Sommersemester 2013
Nach Betrachtung der Allgemeinen Bestimmungen und der Speziellen Ordnung für den B.Sc. Studiengang in Wirtschaftswissenschaften stellen Sie fest, dass die erreichte Note bei vergleichbarem Notensystem in die Berechnung ihrer Gesamtnote mit einfließt. Andernfalls wird lediglich der Vermerk „Bestanden“ aufgenommen. Die Regelungen der Allgemeinen Bestimmungen sind für diesen Sachverhalt maßgeblich.
Studierende der JLU, die sich an das Passwort oder die Benutzerkennung nicht mehr erinnern, können sich an das Hochschulrechenzentrum (HRZ) wenden.
In den Studierendendaten / Leistungen oder Neueste Ergebnisse finden Sie farbige Symbole vor den Prüfungsleistungen.
Die Symbole haben folgende Bedeutung:
Symbol | Erläuterung |
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Es liegt eine Prüfungsanmeldung vor. Falls die Prüfungsleistung bereits erbracht wurde, bedeutet dies, dass das Prüfungsergebnis bzw. die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses noch aussteht. | |
Bestandene Prüfung. | |
Nicht bestandene Prüfung. | |
Anerkannter Rücktritt von der Prüfung, z.B. mit ärztlichem Attest. |
Unter der Prüfungsleistung steht zusätzlich eine Prüfungsbemerkung. Falls eine Benotung erfolgte, auch eine Note.
Für den klinischen Studienabschnitt im Studiengang Medizin erfolgt eine komplette Umstellung der Prüfungsverwaltung von meinSTUDIUM auf Flexnow.
Für den klinischen Studienabschnitt im Studiengang Medizin erfolgt eine komplette Umstellung der Prüfungsverwaltung von meinSTUDIUM auf Flexnow. Dazu hat der Fachbereich hat ein umfangreiches FAQ zur Umstellung veröffentlicht:
Umstellung der Prüfungsverwaltung im klinischen Abschnitt von meinSTUDIUM auf Flexnow
Unter dem Menüpunkt "Studierendendaten / Leistungen" werden unter den allgemeinen Informationen auch Ihre Kontaktdaten angezeigt. Die Kontaktdaten werden an der JLU verwendet, um Sie in Prüfungsangelegenheiten kontaktieren zu können. Sie sollten daher immer aktuell sein.
Stimmen die Daten noch? Falls nicht, können Sie im ➜ GUDE-Portal einen Antrag auf Änderung der Kontakt- bzw. Personendaten stellen. Nach der Aktualisierung durch das Studierendensekretariat werden die Daten beim nächsten Datenabgleich in Flexnow übernommen.