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_Nachrichten & Termine

Hier werden alle Nachrichten und Termine der Professur gespeichert.

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Zwischenprüfung

Verhalten im Krankheitsfall ab SS 2023

Liebe Studierende,

 

bitte beachten Sie, dass ab sofort bei Erkrankung in einer Zwischenprüfungsklausur wieder die "normalen" Regeln gelten und somit vorzugehen ist wie folgt:

 

Ist man zu einer Klausur angemeldet (!) und kann aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen, ist so schnell wie möglich die "Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin/-arzt" beim Prüfungsamt einzureichen – entweder durch Einwurf in das gelbe Postfach des Prüfungsamts gegenüber von Hörsaal 1 oder durch postalische Zusendung. Eine zusätzliche Krankmeldung am Prüfungsamt ist nicht erforderlich, da es für eine (rechts)wirksame "Entschuldigung" allein auf das Vorliegen der Bescheinigung ankommt!

 

Liegt diese Bescheinigung vor, so wird ein "Attest" in FlexNow eingetragen, und es geht kein Klausurversuch verloren. Nimmt man aus anderen Gründen nicht teil bzw. liegt kein Attest vor, so wird "Nicht bestanden wegen Nichtantritt" eingetragen, und es geht ein Klausurversuch verloren.

 

Es ist also zwingend die oben genannte Bescheinigung des Fachbereichs 01 zu verwenden. Diese muss nicht unbedingt am Tag der Klausur, sondern so bald als möglich eingereicht werden.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Zwischenprüfung

Anmeldefrist für Wiederholungsklausuren; Verhalten im Krankheitsfall

Liebe Studierende,

 

die Anmeldung zu den Wiederholungsklausuren der Zwischenprüfung ist in der Zeit von Montag, 21.08. (7.00 Uhr) bis Donnerstag, 24.08.23 (12.00 Uhr) möglich.

 

Zum Verhalten im Krankheitsfall beachten Sie bitte wieder die an dieser Stelle verfügbaren Hinweise.

 

Viel Erfolg in den Klausuren und

 

beste Grüße

Volker Stiebig

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Fortgeschrittenenübungen im WS 2023/24

Anmeldefristen zu den Hausarbeiten und Klausuren

Liebe Studierende,

 

bitte denken Sie – sofern Sie an dieser Hausarbeit teilnehmen – daran, sich in der Zeit vom 25.09. bis 16.10.2023 in FlexNow anzumelden, damit die Noten dort eingetragen werden können, um in Ihr „Transcript of Records“ einzufließen. Etwaige Stud.IP-Anmeldefristen, die von den Professuren festgelegt werden, bleiben hiervon unberührt!

 

Die Anmeldefristen zu den Hausarbeiten und den jeweiligen ersten („regulären“) Klausuren sind nun hier veröffentlicht.

 

Bei technischen Problemen mit der Anmeldung wenden Sie sich bitte vor Fristablauf an Frau Weitzel unter: zwischenpruefung@recht.uni-giessen.de

 

Viel Erfolg für die Übungen und

 

beste Grüße

Volker Stiebig

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Zwischenprüfung - wichtige Informationen

zur Wahrnehmung von Erstversuchen, Einreichung von Attesten, pandemiebedingter Fristverlängerung

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie folgende Informationen zur Zwischenprüfung: 

  • Zur Wahrnehmung von Erstversuchen:

https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt/news/zp-erstvers-nur-im-reg-termin

  • Zur Einreichung von Attesten:

https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt/news/zp-verhalten-im-krankheitsfall

  • Zur pandemiebedingten Fristverlängerung:

Gemäß § 6 "Corona-Satzung" verlängert sich die Frist zum Bestehen der Zwischenprüfung für alle Studierenden, die in einem der Semester von Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2022/23 im Studiengang Rechtswissenschaft immatrikuliert waren, um ein Semester und für diejenigen, die in mehr als einem der vorgenannten Semester immatrikuliert waren, um zwei Semester. Die "Corona-Satzung" finden Sie über folgenden Link:

https://www.uni-giessen.de/de/mug/7/pdf/7_34/7_34_c_aufhebung

Eine weitere Fristverlängerung um zwei Semester erhält, wer im genannten Zeitraum im Studiengang Rechtswissenschaft immatrikuliert war und "Corona-Freiversuche" in FlexNow eingetragen bekommen hat:

https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt/news/zwischenpruefung-weitere-fristverlaengerung

Wenn Sie an einer oder mehreren Klausuren dieses Semesters zum regulären Termin teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis spätestens zum 01.02.2024 um 12.00 Uhr in FlexNow an.

Bei Fragen zur Zwischenprüfung oder Problemen mit der Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an Frau Weitzel, bevorzugt per E-Mail (an: zwischenpruefung@recht.uni-giessen.de).

Schon jetzt viel Erfolg für Ihre Klausuren und

beste Grüße
Volker Stiebig

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Zwischenprüfung - Änderungen im Schuld- und Sachenrecht ab WS 2024/25

Übergangsregelung

Liebe Studierende,

das Schreiben zur Übergangsregelung für die Zwischenprüfungsklausuren im Schuld- und Sachenrecht finden Sie hier.

Das Schaubild zu den möglichen Fallgestaltungen ist hier verfügbar.

Beste Grüße
Volker Stiebig

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Gerichtspraktika 2025 (Frühjahr und Herbst)

Zeiträume, Anmeldefristen und weitere Informationen

Liebe Studierende,

 

die Gerichtspraktika im Jahr 2025 werden in der Zeit

 

vom 24. Februar bis 23. März 2025 (Frühjahrstermin) und

 

vom 2. September bis 1. Oktober 2025 (Herbsttermin)

 

bei allen hessischen Landgerichten und dem Amtsgericht Offenbach am Main stattfinden.

 

Für die praktischen Studienzeiten gelten die Bestimmungen der Juristischen Ausbildungsordnung (JAO). Die JAO steht auf unserer Homepage unter „Pflichtfach – Downloads – Formulare, ...“ zur Verfügung. Eine Teilnahmebescheinigung, ein ausführliches Merkblatt und weitere Materialien zu den Praktika finden Sie auf der Homepage des Justizprüfungsamts.

 

Zum Gerichtspraktikum zugelassen werden können Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft nach Beendigung der Vorlesungszeit ihres zweiten Fachsemesters.

 

Die Anmeldung ist auf einem besonderen Formblatt (HJV 221) erforderlich, das auf der Homepage des Justizprüfungsamts zum Download bereitsteht. Für Studentinnen und Studenten einer außerhessischen Universität ist auch eine formlose Anmeldung möglich.

 

Die Anmeldung ist an das Landgericht zu richten, in dessen Bezirk Sie Ihren ersten Wohnsitz haben; wer im Bezirk des Amtsgerichts Offenbach am Main wohnt, hat sich dort anzumelden. Ist ein Wohnort in Hessen nicht vorhanden, ist der Studienort maßgebend.

 

Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie

 

für den Frühjahrstermin bis 1. Dezember 2024 und

 

für den Herbsttermin bis 15. Mai 2025

 

bei dem betreffenden Gericht eingehen.

 

Bitte beachten Sie: Das Prüfungsamt Rechtswissenschaft ist für die Durchführung der Praktika nicht zuständig und leitet obige Informationen daher lediglich weiter! Die Zuständigkeit für die Anerkennung liegt wiederum beim Justizprüfungsamt in Frankfurt.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Fortgeschrittenenübungen im WS 2024/25

Übungsleiter; Veranstaltung "Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens" (27.07.2024)

Liebe Studierende,

 

die Großen Übungen werden im Wintersemester 2024/25 von folgenden Professuren durchgeführt:

 

­– Bürgerliches Recht: Benicke

– Öffentliches Recht: Reimer

– Strafrecht: Hauck

 

Die Sachverhalte der Hausarbeiten werden jeweils gegen Ende der Vorlesungszeit bzw. nach Beginn der vorlesungsfreien Zeit des laufenden Semesters von den Professuren selbst veröffentlicht. Die Bearbeitungszeit sowie der Abgabetermin und -ort sind auf dem jeweiligen Sachverhalt vermerkt.

 

Bitte beachten Sie zu den Formalien in Hausarbeiten den "Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten", den Sie hier (unter „Allgemeines“) herunterladen können.

 

Zur bestmöglichen Vorbereitung auf die Hausarbeiten wird der Besuch der Veranstaltung "Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens" am 27.07.2024 empfohlen.

 

Für Fragen zu den Fortgeschrittenenübungen wenden Sie sich – wieder ab dem 29.07. – gerne an Frau Weitzel (E-Mail: zwischenpruefung@recht.uni-giessen.de).

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Wahlpraktikum im Bereich der Verwaltung

im Frühjahr 2025

Liebe Studierende,

 

als Termin für das Frühjahrspraktikum 2025 (Wahlpraktikum) im Bereich der Verwaltung wurde vom Hessischen Innenministerium der Zeitraum

 

24. Februar bis 23. März 2025

 

festgelegt.

 

Anmeldeschluss ist der 1. Dezember 2024.

 

Bitte beachten Sie: Das Prüfungsamt Rechtswissenschaft ist in die eigentliche Durchführung der Praktika nicht eingebunden und gibt obige Informationen lediglich weiter! Die Anmeldeformulare, eine Teilnahmebescheinigung sowie ein Merkblatt zu den Praktika können Sie jederzeit von der Homepage des Justizprüfungsamts herunterladen oder sich - sobald wieder zugänglich - kostenlos im Eingangsbereich des Prüfungsamts mitnehmen. Für Fragen speziell zum Gruppen(!)praktikum im Bereich der Verwaltung steht Frau Stark am Regierungspräsidium Gießen unter Tel. 0641 303-2191 oder E-Mail: sylvia.stark@rpgi.hessen.de zur Verfügung.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Zwischenprüfung

Die Zeugnisse über die zu den regulären Terminen des SS 2024 abgeschlossenen Zwischenprüfungen können montags von 9.30 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr sowie mittwochs und donnerstags von 9.30 bis 12.00 Uhr am Prüfungsamt abgeholt werden.

Liebe Studierende,

die Zeugnisse derjenigen unter Ihnen, die die Zwischenprüfung zu den regulären Terminen des SS 2024 mit mindestens sechs bestandenen Klausuren abgeschlossen und – spätestens zu den regulären Terminen des SS 2024 – an weiteren Klausuren teilgenommen haben, sind ausgestellt und können ab sofort zu den Sprechzeiten von Frau Weitzel (montags, 9.3012.00 Uhr und 15.00–17.00 Uhr sowie mittwochs und donnerstags, 9.3012.00 Uhr) am Prüfungsamt abgeholt werden.

Beste Grüße
Volker Stiebig

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Fortgeschrittenenübungen im WS 2024/25

Die FlexNow-Anmeldefrist für alle Hausarbeiten beginnt am 23.09.2024 (7:00 Uhr) und endet am 14.10.2024 (12:00 Uhr!).

Liebe Studierende,

bitte denken Sie daran, sich in der Zeit vom 23.09. (7:00 Uhr) bis 14.10.24 (12:00 Uhr!) in FlexNow für die Hausarbeiten der Fortgeschrittenenübungen anzumelden. Es handelt sich hierbei um eine einheitliche Frist für die Hausarbeiten im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht. Die Anmeldung in FlexNow ist zwingend erforderlich, um Ihre Noten eintragen zu können. Beachten Sie bitte auch davon abweichende, eigene Anmeldefristen, die die Professuren ggf. in Stud.IP einrichten!

Sollte in FlexNow die Anmerkung: „Anmeldungen per Ausnahmeregelungen können nicht über die Web-Anwendung vorgenommen werden.“ erscheinen, war die Anmeldung deshalb nicht möglich, weil Sie bereits an zwei Hausarbeiten der betreffenden Übung teilgenommen (oder sich zumindest angemeldet) hatten.

Hintergrund ist, dass in FlexNow maximal mögliche Versuche (ähnlich wie in der Zwischenprüfung) angegeben werden müssen, weshalb zunächst immer nur zwei Anmeldungen für die Hausarbeit und vier Anmeldungen für die Klausur pro Übung möglich sind - basierend auf der Maßgabe, dass die Übung in einem oder höchstens zwei (direkt aufeinanderfolgenden) Semestern abgeschlossen werden muss. Ist diese Anzahl erreicht, ist zunächst keine weitere Anmeldung möglich. Dann muss man sich an Frau Weitzel (bitte per E-Mail unter Angabe der Matrikelnummer an: ) wenden, damit sie den Fall prüfen und nicht mehr gültige Versuche löschen kann. Es besteht in diesen Fällen also kein Anlass zur Sorge.

Beste Grüße
Volker Stiebig