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_Nachrichten & Termine

Hier werden alle Nachrichten und Termine der Professur gespeichert.

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Zwischenprüfung - Ansprechpartner; Zeugnisse

Besetzung der Abteilung Zwischenprüfung; Zeugnisse des WS 2019/20, SS 2020 und WS 2020/21

Liebe Studierende,

da sich Frau Rinn leider noch im Krankenstand befindet, verstärkt - wie teilweise bereits bekannt ist - derzeit Frau Weitzel unser Team in Vertretung für Frau Rinn.

Frau Weitzel fungiert somit als Ansprechpartnerin für Fragen der Zwischenprüfung, aber auch andere Anliegen, die in der Vergangenheit durch Frau Rinn bearbeitet wurden.

Eine offene Telefonsprechstunde bietet Frau Weitzel montags und donnerstags, jeweils von 10.00 bis 11.00 Uhr (unter 0641 99-21101), an.

Die Zwischenprüfung betreffende E-Mail-Anfragen richten Sie bitte ab sofort an die neue Adresse



Alle Zwischenprüfungszeugnisse derjenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die Prüfung im WS 2019/20 und SS 2020 bestanden haben, wurden nach unserem Dafürhalten zwischenzeitlich versandt - wir bedanken uns an dieser Stelle nochmals aufrichtig und ganz herzlich für das von Ihrer Seite gezeigte Verständnis und Ihre Geduld ob der personell und pandemiebedingten Verzögerung der Ausstellung!

Sollten einzelne Zeugnisse aufgrund der in verschiedenen "Chargen" erfolgten Ausstellung "durchs Raster gerutscht" sein, bitten wir Sie, diese per E-Mail an o.g. Adresse anzufordern. Dies gilt auch dann, wenn die siebte und/oder achte Klausur bestanden wurde, nachdem bereits ein Zeugnis über sechs Klausuren ausgestellt worden war. Diese Zeugnisse werden dann umgehend ausgestellt und Ihnen an die in FlexNow hinterlegte Adresse postalisch zugesandt werden. Sollte diese Adresse nicht mehr aktuell sein, teilen Sie uns dies bitte mit und lassen Sie sie gleichzeitig im Studierendensekretariat ändern.

Die Zeugnisse für das WS 2020/21 werden demnächst automatisch erstellt. Es muss - und soll! - daher keine Anfrage per E-Mail erfolgen. Wie in der Informationsbroschüre zum Studium, die Ihnen zu Beginn des Studiums ausgehändigt worden sein sollte, auf S. 5 unten mitgeteilt, wird über die ausgestellten Zeugnisse auf der Homepage informiert werden; zusätzlich wird - anstelle eines Aushangs - aufgrund der Pandemiesituation eine Rundmail ergehen.

Die Broschüre ist auch hier abrufbar.

Beste Grüße, auch im Namen von Frau Weitzel
Volker Stiebig


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Schwerpunktbereich 1 - Pflichtveranstaltung "Rechts- und Sozialphilosophie"

Verschiebung auf das WS 2021/22

Liebe Studierende des Schwerpunktbereichs 1,

 

leider war es - trotz intensivster Bemühungen - bis zuletzt nicht möglich, einen Dozenten für die Pflichtveranstaltung "Rechts- und Sozialphilosophie" in diesem Semester zu gewinnen, sodass die Veranstaltung kapazitätsbedingt erst wieder im WS 2021/22 angeboten werden kann.


Bedeutung hat dies selbstverständlich nur für diejenigen unter Ihnen, die nach der ab dem SS 2018 geltenden Fassung der Pflichtveranstaltungen im "neuen" Schwerpunktbereich 1 studieren.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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"Corona-Maßnahmen" des JPA - keine Anwendung auf Schwerpunktbereichsprüfung

Universitäten entscheiden in eigener Zuständigkeit über kompensatorische Maßnahmen

Liebe Studierende,

da dem Vernehmen nach in Ihren Reihen zumindest eine diesbezügliche Unsicherheit besteht, sei hiermit gesagt, dass die Maßnahmen, die das Justizprüfungsamt im Hinblick auf die Pandemie für die staatliche Pflichtfachprüfung getroffen hat und ggf. treffen wird - konkret insbesondere die Nichtanrechnung des SS 2020, WS 2020/21 und SS 2021 auf Freiversuch und Notenverbesserung gegen Gebühr - nicht auch für die universitätsseitig durchgeführte Schwerpunktbereichsprüfung gelten. Die Universitäten entscheiden insoweit in eigener Zuständigkeit, welche Maßnahmen angemessen erscheinen, um die durch die Pandemie bedingten Nachteile kompensieren zu können.

Beste Grüße
Volker Stiebig

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Aktualisierung des "Leitfadens zum wissenschaftlichen Arbeiten"

in Haus- und Seminararbeiten

Liebe Studierende,

der "Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten" in Haus- und Seminararbeiten wurde ergänzt - Sie finden die aktualisierte Fassung hier (unter "Allgemeines").

Beste Grüße
Volker Stiebig

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Schwerpunktbereich: zusätzlicher Prüfungsversuch in Hausarbeiten gem. § 4 Abs. 4 Corona-Satzung; Verlängerung der Anmeldefrist zur Kampagne 2/2021

Zusätzlicher Prüfungsversuch in allen nicht bestandenen Prüfungen des WS 2020/21 und SS 2021; Verlängerung der Anmeldefrist bis 07.07.21

Liebe Studierende,

 

zu Beginn der Pandemie hatten wir mitgeteilt, dass der „Corona-Freiversuch“ nicht in Hausarbeiten gewährt wird. So war es auch in der seinerzeitigen Fassung der „Corona-Satzung“ geregelt.

 

Hiermit sei eigens darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich − über den nach der Verordnung des HMWK im Fall des endgültigen Nichtbestehens gewährten Freiversuch hinaus − in allen Fällen des Nichtbestehens ein Freiversuch eingeräumt wird (§ 4 Abs. 4 Corona-Satzung). Dieser Freiversuch wird erst bei Eintragung der Prüfungsergebnisse in FlexNow hinterlegt. Bei Zulassung zur Prüfung wird lediglich der (im Zulassungsantrag erwähnte) Freiversuch nach § 18 Schwerpunktbereichsordnung hinterlegt.

 

§ 4 Abs. 4 Corona-Satzung gilt für sämtliche im WS 2020/21 (Kampagnen 2/2020 und 3/2020) sowie SS 2021 (Kampagne 1/2021) nicht bestandenen Prüfungen. Die im SS 2021 abgelegte wissenschaftliche Hausarbeit der Kampagne 2/2021 ist somit zeitlich noch umfasst. Die mündliche Prüfung und (daher) die insgesamt abgeschlossene Prüfung der Kampagne 2/2021 sind hingegen nicht mehr umfasst, weil die mündliche Prüfung erst im WS 2021/22 abgelegt wird und die jeweiligen Ergebnisse erst im WS 2021/22 vorliegen.

 

Betroffen ist in der Schwerpunktbereichsprüfung, wer im Freiversuch, im regulären Versuch oder in der Wiederholungsprüfung

 

  • die wissenschaftliche Hausarbeit nicht bearbeitet hat oder in der aktuellen Kampagne (1/2021) nicht bearbeitet,
  • die wissenschaftliche Hausarbeit (bearbeitet und) nicht bestanden hat oder in der aktuellen Kampagne (1/2021) nicht besteht oder
  • nicht zur mündlichen Prüfung angetreten ist oder in der aktuellen Kampagne (1/2021) nicht antritt.

 

Wer (nach der früheren Regelung) einen isolierten Wiederholungsversuch in der mündlichen Prüfung hatte, hat ein Wahlrecht, ob sie/er nur die mündliche Prüfung oder die gesamte Schwerpunktbereichsprüfung wiederholen möchte, und wird gesondert schriftlich aufgefordert werden, dieses Recht auszuüben.

 

Aufgrund der Neuregelung verlängern wir die Anmeldefrist zur Kampagne 2/2021 bis zum 07.07.21 und öffnen das Meldefenster für alle genannten Kandidatinnen und Kandidaten neu. Das Anmeldeformular ist auf der Homepage eingestellt:

 

https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt/mediathek/dateien/dateien_spb/antrag-prufung-2-21.pdf

 

Die Ladungen und Nichtbestehensbescheide der aktuellen Kampagne (1/2021) werden am 28.06.21 versandt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche die Hausarbeit nicht bestehen oder nicht zur mündlichen Prüfung antreten, erhalten somit ab Zugang der Bescheide bis zum 07.07.21 die Gelegenheit, sich noch zur Kampagne 2/2021 zu melden. Wer zur mündlichen Prüfung zugelassen ist, kann sich nur dann bis zum 07.07.21 zur nächsten Kampagne 2/2021 anmelden, wenn sie/er zugleich verbindlich (an:
sb-pruefungsamt@recht.uni-giessen.de) erklärt, den vorgesehenen Termin für die mündliche Prüfung nicht wahrzunehmen, der damit aufgehoben wird.

 

Da die Bescheide per Post versandt werden, bitten wir darum, bis zum 05.07.21 von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen.

 

Kandidatinnen und Kandidaten, die zur mündlichen Prüfung in der Kampagne 1/2021 antreten und die Prüfung im Freiversuch bestehen oder im Freiversuch oder im regulären Versuch nicht bestehen, können sich aus organisatorischen Gründen frühestens im Oktober 2021 zur Kampagne 1/2022 anmelden. Dies gilt auch für solche Kandidatinnen und Kandidaten, die sich erst nach dem 07.07.21 dafür entscheiden, die mündliche Prüfung nicht anzutreten.

 

Eine über den 07.07.21 hinausgehende Fristverlängerung für die Anmeldung zur Kampagne 2/2021 kann leider nicht gewährt werden. Bereits die erneute Öffnung des Meldefensters zur Kampagne 2/2021 verursacht erheblichen Mehraufwand und führt das Prüfungsamt an die Grenzen des zeitlich (!) Realisierbaren. Wir dürfen Ihr Verständnis insoweit voraussetzen.

 

Bitte berücksichtigen Sie auch, dass Frau Professorin Schöndorf-Haubold als Studiendekanin nachdrücklich davon abrät, eine bestandene Prüfungsleistung durch Nichtantritt der mündlichen Prüfung verfallen zu lassen. Bedenken Sie immer, dass es sich um eine Examensleistung handelt, die zwingender Teil Ihrer Ersten juristischen Prüfung ist.

 

Auch im Namen der Studiendekanin wünschen wir Ihnen in jedem Fall viel Erfolg bei Ihrer Schwerpunktbereichsprüfung!

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Fortgeschrittenenübungen - modifizierte Mitnahmeregelung

Die modifizierte Mitnahmeregelung wurde auf das WS 2021/22 erweitert.

Liebe Studierende,

 

bitte beachten Sie, dass die modifizierte Mitnahmeregelung für die Fortgeschrittenenübungen auf das WS 2021/22 erweitert wurde. Sie finden die aktuelle Regelung (noch) auf der "Corona-Homepage" für das SS 2021.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Staatliche Pflichtfachprüfung - Nichtanrechnung des WS 2021/22

auf den Freiversuch und die Notenverbesserung gegen Gebühr aufgrund pandemiebedingter Studienerschwernisse

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie die hier verfügbare Bekanntmachung des Justizprüfungsamts zur pandemiebedingten Nichtanrechnung auch des WS 2021/22 auf den Freiversuch und die Notenverbesserung gegen Gebühr in der staatlichen Pflichtfachprüfung.

Auf der "Corona-Homepage" unseres Fachbereichs sind die bisherigen durch das JPA getroffenen Maßnahmen - freilich ohne Anspruch auf Vollständigkeit - für Ihren besseren Überblick nochmals zusammengestellt:

Wir sind darum bemüht, die Zusammenstellung aktuell und vollständig zu halten. Einen verbindlichen und (stets) tagesaktuellen Überblick gibt jedoch nur die Homepage des JPA selbst.

Beste Grüße
Volker Stiebig

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Zwischenprüfung - Eintragung "Corona-Freiversuche"; Nichtteilnahme; Wiederholungsklausuren

Eintragung "Corona-Freiversuche" und Handhabung der Nichtteilnahme; Anmeldung zu Wiederholungsklausuren und Teilnahmeberechtigung auch bei freiwilliger Exmatrikulation

Liebe Studierende,

die in den regulären Klausuren des aktuellen Semesters angefallenen "Corona-Freiversuche" werden nach aktueller Planung für alle Klausuren in einem Durchgang am Freitag dieser Woche in FlexNow eingetragen, sodass sie bei Beginn der Anmeldefrist zu den Wiederholungsklausuren bereits in FlexNow hinterlegt sein werden.

Wer trotz Anmeldung nicht an einer oder mehreren Klausuren teilgenommen hat, bekommt - aufgrund der auch im aktuellen Semester geltenden Befreiung von der Teilnahmepflicht - wieder ein Attest eingetragen, das dazu führt, dass kein Fehlversuch vorliegt (der betreffende Versuch wird dann in FlexNow "genullt"). Ein Attest braucht hierfür nicht vorzuliegen!

Die Anmeldefrist für die Wiederholungsklausuren beginnt am 28.03. (7.00 Uhr) zu laufen und endet am 31.03. um 12.00 Uhr (!). Beachten Sie bitte wieder, dass es sich um eine sog. Ausschlussfrist handelt, sodass nach Fristablauf keine Anmeldung mehr möglich ist!

Ob auch eine Abmeldung über Stud.IP geschaltet werden wird, wird noch rechtzeitig per Rundmail mitgeteilt werden. Wie in der Vergangenheit ist die Abmeldung jedoch ggf. zur erleichterten Organisation seitens der Professuren gedacht. Da keine Teilnahmeverpflichtung an den Klausuren besteht, führt eine Nichtteilnahme trotz Anmeldung nicht zu einem Fehlversuch!

Alle Wiederholungsklausuren zählen noch in das WS 2021/22. Wer zum Klausurtermin bereits exmatrikuliert ist, darf daher trotzdem an ihnen teilnehmen.

Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wünschen wir schon jetzt viel Erfolg!

Beste Grüße
Volker Stiebig

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Fortgeschrittenenübungen

Erweiterung der modifizierten Mitnahmeregelung auf das SS 2022

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie, dass die modifizierte Mitnahmeregelung für die Fortgeschrittenenübungen auf das SS 2022 erweitert wurde. Sie finden die aktuelle Regelung (noch) auf der "Corona-Homepage" für das WS 2021/22.

Beste Grüße
Volker Stiebig

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SS 2022 - Änderungen im Vorlesungsturnus

von "Schiedsgerichtliches Verfahren", "Zivilprozessrecht II" sowie "Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht"

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie für Ihre Studienplanung folgende Änderungen im Vorlesungsturnus.

  • Die Vorlesung "Schiedsgerichtliches Verfahren" wird in das SS 2022 vorgezogen und daher im WS 2022/23 nicht angeboten werden.
  • Die Vorlesung "Zivilprozessrecht II" wird in das SS 2022 vorgezogen und dann eventuell erst wieder im WS 2023/24 angeboten werden.
  • Die Vorlesung "Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht" wird in das WS 2022/23 verschoben.


Beste Grüße
Volker Stiebig


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Schwerpunktbereichsprüfung - Nichtanrechnung des SS 2021 und des WS 2021/22 auf den Freiversuch

zum zusätzlichen Ausgleich pandemiebedingter Verzögerungen des Studiums

Liebe Studierende,

um pandemiebedingte Verzögerungen des Studiums zusätzlich zu den bereits bestehenden Ausgleichsmaßnahmen (Rücktrittsrechte, Verlängerung der Bearbeitungszeiten, "Corona-Freiversuch") zu kompensieren, hat der Fachbereichsrat beschlossen, dass das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 nicht auf die Anzahl der Fachsemester angerechnet werden, die bei der Berechnung der Studiendauer bis zum Freiversuch ("Freischuss") in der Schwerpunktbereichsprüfung nach § 18 Absatz 1 Schwerpunktbereichsordnung zugrunde zu legen ist.

Die betreffende Ergänzung des § 22 Abs. 4 Schwerpunktbereichsordnung ist auch bereits im Senat beschlossen worden und kann aus zeitlichen Gründen zwar erst zum WS 2022/23 in Kraft treten; wir werden sie aber schon ab der Kampagne 2/2022 anwenden. Sie hat folgenden Wortlaut.

"Bei der Berechnung der Semesteranzahl nach § 18 Absatz 1 Satz 1 bleiben das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 unberücksichtigt."

Beste Grüße
Volker Stiebig

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Sprechzeiten Abteilung Zwischenprüfung; Zeugnisse

Die Sprechstunde von Frau Weitzel verschiebt sich an einzelnen Tagen; die Zeugnisse sind ausgestellt, sofern an allen acht Klausuren mindestens einmal teilgenommen wurde.

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie, dass sich die Sprechstunde der Abteilung Zwischenprüfung (Frau Weitzel) an folgenden Terminen jeweils verschieben wird.


  • Do., 30.06.: auf 14.00 - 16.00 Uhr
  • Do., 07.07.: auf 9.30 - 11.30 Uhr
  • Do., 21.07.: auf 9.30 - 12.00 Uhr

Die Zwischenprüfungszeugnisse für diejenigen unter Ihnen, die (mindestens) sechs Klausuren bestanden und an jeder der acht angebotenen Klausuren mindestens einmal teilgenommen haben, sind bereits ausgestellt und können während Frau Weitzels Sprechzeiten abgeholt werden.

Beste Grüße
Volker Stiebig
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Zwischenprüfung - Eintragung "Corona-Freiversuche" und Atteste; An-/Abmeldung Wiederholungstermine

"Corona-Freiversuche" und Atteste für reguläre Klausuren am 19.08.22 in FlexNow eingetragen; Anmeldung zu Wiederholungsterminen vom 22.08.22 (7.00 Uhr) bis 25.08.22 (12.00 Uhr) in FlexNow, Abmeldung auch nach Ablauf der Anmeldefrist - dann über Stud.IP - möglich.

Liebe Studierende,

 

wie angekündigt, wurden die „Corona-Freiversuche“ und (in denjenigen Fällen, in denen trotz Anmeldung keine Teilnahme erfolgt ist) Atteste heute für alle regulären Klausuren in FlexNow hinterlegt.

 

Sollten Sie an einer oder mehreren Wiederholungsklausuren teilnehmen wollen, denken Sie bitte daran, sich in der Zeit vom 22.08.22 (7.00 Uhr) bis 25.08.22 (12.00 Uhr) in FlexNow anzumelden.

 

Es wird auch diesmal die Gelegenheit gegeben werden, sich nach Ablauf der Anmeldefrist in Stud.IP wiederabzumelden. Hierzu werden Sie im Lauf der nächsten Woche eine gesonderte Rundmail erhalten.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Fortgeschrittenenübungen - Erweiterung der modifizierten Mitnahmeregelung

auf das WS 2022/23

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie, dass die modifizierte Mitnahmeregelung für die Fortgeschrittenenübungen - pünktlich zu Weihnachten - auf das WS 2022/23 erweitert wurde. Die aktuelle Regelung lautet wie folgt.

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Mitnahmeregelung in den Fortgeschrittenenübungen für den Zeitraum vom WS 19/20 bis zum WS 22/23

Wer in der Zeit vom WS 19/20 bis zum WS 22/23 eine Hausarbeit und (mindestens) eine Klausur bestanden hat bzw. besteht, erhält den "großen Schein". Die Reihenfolge der Erbringung ist unbeachtlich. Die Klausur kann - im Rahmen der verfügbaren Raumkapazitäten - beliebig oft wiederholt werden.

Wird im Geltungszeitraum nur die Hausarbeit bestanden, kann die Klausur im SS 23 ein letztes Mal versucht werden. Es darf dann an allen Klausuren des SS 23 teilgenommen werden.

Wird im Geltungszeitraum nur die Klausur bestanden, kann die Hausarbeit im SS 23 ein letztes Mal versucht und muss dann in der dem SS 23 vorausgehenden (!) vorlesungsfreien Zeit angefertigt werden.

Am Erfordernis eines "ernsthaften Klausurversuchs" wird während des gesamten Geltungszeitraums pandemiebedingt nicht festgehalten.

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Studiendekanat und Prüfungsamt wünschen Ihnen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und ein gutes - hoffentlich weniger krisengeplagtes - neues Jahr 2023!

Beste Grüße
Volker Stiebig

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Staatliche Pflichtfachprüfung - Nichtanrechnung (auch) des SS 2021

auf den Freiversuch und die Notenverbesserung gegen Gebühr aufgrund pandemiebedingter Studienerschwernisse

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie die hier abrufbare neue Bekanntmachung des JPA.

Alles Gute, frohe Ostern und

beste Grüße
Volker Stiebig


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Zwischenprüfung - Hinweise für das WS 2022/23

Zusammenfassung der bis dato getroffenen "Corona-Maßnahmen" und ihrer Konsequenzen für den Prüfungsverlauf; Wegfall der Semesterbindung

Liebe Studierende,

die - bereits per Rundmail versandten - Hinweise finden Sie hier.

Beste Grüße
Volker Stiebig

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Fortgeschrittenenübungen - Anmeldung und Noteneintragung in FlexNow; Transcript statt Scheine

ab dem SS 2023

Liebe Studierende,

 

ab dem SS 2023 werden die Fortgeschrittenenübungen („großen“ Übungen) im Bürgerlichen, Straf- und Öffentlichen Recht über FlexNow verwaltet werden. Das bedeutet, dass die Hausarbeits- und Klausurnoten ab sofort in FlexNow hinterlegt werden und Sie sich daher selbst zu Hausarbeiten und Klausuren in FlexNow werden anmelden müssen. Ob eine – zusätzliche – Anmeldung in Stud.IP erforderlich ist bzw. sein wird, entscheidet der jeweilige Übungsleiter nach eigenem Ermessen; beachten Sie insoweit bitte ggf. die im Rahmen der Veranstaltung und/oder auf der Homepage der Professuren/in Stud.IP erfolgenden Informationen!

 

Auch zu den in der aktuellen vorlesungsfreien Zeit zu schreibenden Hausarbeiten, die in das SS 2023 zählen, muss also eine Anmeldung in FlexNow stattfinden.

 

Folgende Anmeldefristen gelten einheitlich für alle drei Übungen.

 

  • Hausarbeit: 13.–31.03.23
  • 1. Klausur: 03.–20.04.23
  • 2. Klausur: 14.–20.06.23

 

Dass die Anmeldung zur zweiten Klausur im Strafrecht erst möglich ist, wenn diese Klausur stattgefunden hat, ist organisatorisch bedingt und führt zu keinerlei Nachteil für Sie. Bitte melden Sie sich auf jeden Fall an, damit die Klausurnote eingetragen werden kann! Auch die Anmeldung zur zweiten Klausur im Bürgerlichen Recht kann daher bis zum 20.06. erfolgen und ist unbedingt erforderlich, damit die Klausurnote eingetragen werden kann!

 

Im Geltungszeitraum der modifizierten Mitnahmeregelung (WS 19/20 bis WS 22/23) bestandene Hausarbeiten und Klausuren wurden zwischenzeitlich in FlexNow eingespielt, sofern sie noch nicht in einen bereits ausgestellten Schein eingeflossen sind. Wurden mehrere Hausarbeiten und/oder Klausuren bestanden, wurde nur die jeweils beste Note übernommen, ohne dass überprüft worden wäre, ob schon ein Schein ausgestellt wurde (da es sich um erbrachte Leistungen handelt, ist eine Überprüfung entbehrlich). Um die Prüfungsverwaltung zu erleichtern, wurden sämtliche im betreffenden Zeitraum bestandene Leistungen dem WS 22/23 zugeordnet! Bitte überprüfen Sie die Angaben in Ihrem FlexNow-Konto insoweit auf Korrektheit und melden Sie sich bei Frau Weitzel (per E-Mail: zwischenpruefung@recht.uni-giessen.de), falls eine schlechtere oder falsche Note eingetragen ist.

 

Beachten Sie bitte auch, dass die modifizierte Mitnahmeregelung zum Ende des WS 2022/23 ausläuft und ab dem SS 2023 wieder die „reguläre“ Mitnahmeregelung gilt. Nähere Informationen zu beiden Regelungen finden Sie hier:

 

https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt/pflichtfach/pf_zulassungsnw#fortgeschrittenen-bungen---gro-e-scheine--

 

Die drei großen Übungen zählen in FlexNow zusammen als ein Studienabschnitt, sodass jede einzelne Hausarbeit und Klausur mit dem Wert 0,5 in das zu erbringende Prüfungsvolumen einfließt. Die Angabe 1,5 von 3 bedeutet also z.B., dass die Hälfte (nämlich drei von sechs) der zum Bestehen des Studienabschnitts „Übungen für Fortgeschrittene“ notwendigen Einzelleistungen (drei Hausarbeiten und drei Klausuren) erbracht wurde.

 

Die in der Vergangenheit durch die Professuren ausgestellten „großen Scheine“ werden ab dem SS 2023 durch das Transcript of Records ersetzt, das Sie schon jetzt selbst über FlexNow drucken können. Um vom Justizprüfungsamt in Frankfurt allerdings für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung anerkannt zu werden, muss das Transcript vom Studiendekan unterschrieben werden. (Der auf dem Transcript enthaltene Verifikationscode genügt in diesem Fall leider nicht.) Reichen Sie es daher am Prüfungsamt ein, sobald Sie alle drei Übungen bestanden haben (evtl. vorhandene Papierscheine bitte in Kopie mit einreichen, damit das Bestehen aller drei Übungen nachgewiesen ist).

 

Vor dem SS 2023 bereits ausgestellte Scheine werden weiterhin seitens des Justizprüfungsamts akzeptiert. Sollten Sie alle drei Scheine schon haben, muss kein Transcript of Records ausgestellt werden!

 

Die Fristen für die Anmeldung zu den Klausuren und Hausarbeiten sind auf der Homepage über folgenden Link verfügbar und werden auch in künftigen Semestern an dieser Stelle bekannt gemacht werden.

 

https://www.uni-giessen.de/resolveuid/d494f223f253407ab83b4b0628835196

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Auslauf aller prüfungsrechtlichen "Corona-Maßnahmen"

zum Ende des WS 2022/23

Liebe Studierende,

 

vor Beginn des nächsten Semesters sei darauf hingewiesen, dass ab dem SS 2023 keine "Corona-Maßnahmen" mehr gelten werden. Das betrifft in der Zwischenprüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung den "Corona-Freiversuch", der - im Fall des Nichtbestehens und sofern er noch nicht in einem früheren Semester in FlexNow hinterlegt wurde - in der Zwischenprüfung somit letztmals in den Wiederholungsklausuren des aktuellen WS 2022/23 gewährt wird. Sie finden die Regelung, wonach dieser zusätzliche Versuch bis zum WS 2022/23 eingeräumt wird, in § 4 Abs. 4 "Corona-Satzung":

 

https://www.uni-giessen.de/de/mug/7/pdf/7_34/7_34_C_7ae

 

Folgendes gilt damit:

 

  • Sollten Sie an Wiederholungsklausuren der Zwischenprüfung teilnehmen wollen, beachten Sie bitte, dass die Anmeldefrist heute (23.03.) um 12.00 Uhr abläuft. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, sind nach Fristablauf keine Anmeldungen mehr möglich. Überprüfen Sie daher bitte auch dann, wenn Sie eine Bestätigungsmail erhalten haben, zusätzlich in Ihrem FlexNow-Konto, ob die Anmeldung tatsächlich verbucht wurde. Falls Ihre Anmeldung aus technischen Gründen nicht in Ihrem FlexNow-Konto erscheint, wenden Sie sich vor (!) Fristablauf gerne an Frau Weitzel (zwischenpruefung@recht.uni-giessen.de) oder mich.

    Es werden auch diesmal Abmeldeveranstaltungen in Stud.IP geschaltet werden; die Abmeldung wird - ab morgen (24.03.), 10.00 Uhr - von folgenden Veranstaltungen möglich sein (Nichtteilnahmemeldung unter Stud.IP-Veranstaltung --> Teilnehmende --> Zusatzangaben --> Haken setzen "ich nehme nicht teil" --> speichern):

 

°     Privatrecht (Klausur vom 28.03.):

https://studip.uni-giessen.de/seminar_main.php?auswahl=3cb1d0eb0468155fc018adc498cc13fb

 

°     Allgemeines Verwaltungsrecht (Klausur vom 29.03.):

https://studip.uni-giessen.de/dispatch.php/course/details?sem_id=628fea0dc8e9b48776907c58c6570526&again=yes

 

°     Grundrechte (Klausur vom 30.03.):

https://studip.uni-giessen.de/dispatch.php/course/details?sem_id=fb15eda3ee941306d660036b2d6c068e&again=yes

 

Wie immer gilt:

1. Alle Veranstaltungen sind in sich "geschlossen", d.h., Sie können sich nicht selbst als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer ein- oder austragen.

2. Es ist sichergestellt, dass unter den Studierenden nicht sichtbar ist, wer sich für die Abmeldeoption entschieden hat und wer nicht. Ihre Sichtbarkeit als Klausurteilnehmerin bzw. -teilnehmer können Sie, wenn Sie nicht von den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern gesehen werden möchten, selbst ausschalten. Dann werden Sie nur noch vom Dozenten und Tutor der Veranstaltung gesehen.

Von "Sachenrecht" und "Strafrecht BT II" kann in Stud.IP zwar keine Abmeldung mehr erfolgen. Dies hat für Sie aber keinerlei Nachteil, denn die Abmeldung dient zwar den Professuren zur besseren Planbarkeit (weshalb wir dankbar sind, wenn sie bei Nichtteilnahme vorgenommen wird), hat jedoch keine prüfungsrechtliche Bedeutung. Wer also in FlexNow angemeldet ist, darf teilnehmen. Aufgrund der in diesem Semester letztmals bestehenden Befreiung von der Teilnahmepflicht muss aber nicht teilgenommen werden. Die Nichtteilnahme führt daher trotz Anmeldung nicht zum Fehlversuch, sondern es wird ein Attest hinterlegt und damit die Versuchszählung gestoppt werden (Atteste brauchen allerdings auch in diesem Termin nicht eingereicht zu werden!).

  • In der Schwerpunktbereichsprüfung wird der "Corona-Freiversuch" ab der Kampagne 2/2023 (Hausarbeit im September) nicht mehr eingeräumt werden. Er wird auf jeden Fall in allen Hausarbeiten der Kampagne 1/2023 noch gewährt; ob er auch in den im Juli stattfindenden mündlichen Prüfungen dieser Kampagne noch gewährt wird, muss zunächst geklärt und wird rechtzeitig bekannt gemacht werden. Von Nachfragen bitten wir bis dahin abzusehen.

 

  • Die auf der "Corona-Satzung" fußende modifizierte Mitnahmeregelung in den Fortgeschrittenenübungen läuft ebenfalls zum Ende des WS 2022/23 aus, sodass ab dem SS 2023 wieder die "reguläre" Mitnahmeregelung gem. § 10 Abs. 2 Studienordnung gelten wird (Hausarbeit und Klausur müssen - also in beliebiger Reihenfolge - im selben Semester oder unmittelbar aufeinanderfolgenden Fachsemestern bestanden werden; zur Mitnahme einer bestandenen Hausarbeit ist ein ernsthafter Klausurversuch erforderlich). Sie finden beide Regelungen hier.

 

Bereits in FlexNow hinterlegte "Corona-Freiversuche" gelten trotz Auslaufs der Maßnahmen weiter, können also auch in späteren Semestern noch wahrgenommen werden, sofern sie fristgerecht angetreten werden. Dies gilt sowohl für die Zwischenprüfung als auch die Schwerpunktbereichprüfung.

 

Für die Wiederholungsklausuren wünscht Ihnen das ganze Team viel Erfolg!

 

Beste Grüße, auch im Namen des Studiendekans,

Volker Stiebig

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Zwischenprüfung - Fristverlängerung

Die Frist zum Bestehen der Zwischenprüfung verlängert sich, sofern aufgrund der Gewährung von "Corona-Freiversuchen" Klausurversuche offen sind, auf neun bzw. zehn Fachsemester.

Liebe Studierende,

 

bitte beachten Sie folgenden Beschluss des Zwischenprüfungsausschusses:

 

Für Studierende, die in der Zeit vom Sommersemester 2020 bis zum Wintersemester 2022/23 für mindestens ein Semester im Studiengang Rechtswissenschaft immatrikuliert waren und denen während dieses Zeitraums zusätzliche Klausurversuche gem. § 4 Abs. 4 der Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen über Abweichungen im Studien- und Prüfungsrecht während der Sars-CoV-2-Pandemie ("Corona-Satzung") in FlexNow eingetragen wurden, wird die Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung - über die gem. § 6 "Corona-Satzung" gewährte Verlängerung hinaus - um zwei Semester verlängert.

 

Die Frist verlängert sich somit auf neun Fachsemester, wenn Sie im genannten Zeitraum ein Semester immatrikuliert waren, erfolglos an Klausuren teilgenommen und haben und Ihnen – aufgrund der Eintragung von "Corona-Freiversuchen" – weitere Klausurversuche offenstehen. Bei einer Immatrikulation für mindestens zwei Semester, erfolgloser Teilnahme an Klausuren und weiteren offenen Klausurversuchen verlängert sich die Frist auf zehn Fachsemester.

 

Die Fristverlängerung erfolgt bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen automatisch und braucht nicht beantragt zu werden!

 

Beachten Sie bitte auch, dass es sich hierbei um eine letztmalige Verlängerung handelt, und nehmen Sie daher Ihre noch offenen Klausurversuche rechtzeitig wahr!

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Zwischenprüfung - Erstversuch nur im regulären Termin

Ab SS 2023: Der Erstversuch einer Zwischenprüfungsklausur kann nur im regulären Termin wahrgenommen werden; der Termin zur Wiederholung ist frei wählbar.

Liebe Studierende,

 

bitte beachten Sie hinsichtlich des Erstversuchs in einer Zwischenprüfungsklausur, dass – trotz Wegfalls der Semesterbindung der Klausuren – die Teilnahme am zweiten Termin (Wiederholungstermin) der jeweiligen Zwischenprüfungsklausur nur dann möglich ist, wenn eine Anmeldung zum ersten Termin (regulären Termin) erfolgt war. Der Wiederholungstermin steht also lediglich solchen Studierenden offen, die sich zum regulären Termin angemeldet hatten und ihn krankheitsbedingt nicht wahrnehmen konnten oder nicht bestanden haben, sodass hinsichtlich des Erstversuchs kein Wahlrecht zwischen dem regulären und dem Wiederholungstermin besteht. Der Erstversuch kann somit nur zum regulären Termin wahrgenommen werden.

Ergänzung vom 5.1.2024: Konnte man am Erstversuch aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen und bekam ein Attest eingetragen, so kann die nächste Anmeldung zum Erstversuch direkt zum Wiederholungstermin desselben Semesters erfolgen oder zu einem späteren regulären (!) Termin. Beachten Sie hierbei immer die Frist zum Bestehen der Zwischenprüfung (s.u.).

 

Wann eine nicht bestandene Klausur wiederholt wird, steht dagegen in der Wahl des Prüflings. Eine im regulären Termin erstmalig nicht bestandene Klausur kann zum Wiederholungstermin desselben Semesters wiederholt werden; sie kann aber auch erst zum regulären oder zum Wiederholungstermin eines späteren Semesters wiederholt werden. Entsprechendes gilt – bei Gewährung des "Corona-Freiversuchs" – für eine zweite Wiederholung. Zu beachten ist hierbei immer die Frist zum Bestehen der Zwischenprüfung von sechs Fachsemestern, die sich ggf. pandemiebedingt auf neun bzw. zehn Fachsemester verlängert (siehe: https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt/news/zwischenpruefung-weitere-fristverlaengerung).

 

Beste Grüße

Volker Stiebig