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_Nachrichten & Termine

Hier werden alle Nachrichten und Termine der Professur gespeichert.

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Zwischenprüfung

Terminsverlegungen

Liebe Studierende,

 

bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Zwischenprüfung die Termine der Wiederholungsklausuren in „Verfassungsrecht: Grundrechte“ und „Allgemeines Verwaltungsrecht“ aus organisatorischen Gründen verlegt wurden.

 

Die aktuellen Termine finden Sie hier.

 

Mit freundlichen Grüßen

Volker Stiebig

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Veranstaltungen zum wiss. Arbeiten / neu: Sprechstunde (Schreibtutorien)

im WS 2018/19

Liebe Studierende,

 

bitte beachten Sie unten stehende Veranstaltungsankündigung und – für Details – die beiliegenden Plakate (mit Kontaktadressen für Rückfragen).

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

 

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Liebe Studierende,

 

anhängend möchte ich Sie auf die Ende Februar  (26./27.2.) stattfindenden Vorlesungen zum wissenschaftlichen Arbeiten aufmerksam machen. Ziel ist die Vorbereitung auf die Hausarbeiten der Übungen (Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens) sowie auf die Seminar –und Schwerpunktbereichsarbeiten (Vertiefung im wissenschaftlichen Arbeiten).

 

Alle wichtigen Informationen können Sie dem angehängten Plakat entnehmen sowie der Ankündigung auf der Homepage des Fachbereichs:

http://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/news/termine/wiss_arb_feb_2019

 

Außerdem bietet der Fachbereich erstmals begleitend eine offene Sprechstunde zum wissenschaftlichen Arbeiten an (auch hier: alle weitere Informationen im Anhang). Schreibtutorinnen bzw. Schreibtutoren stehen als Ansprechpartner für Ihre Fragen zum wissenschaftlichen Arbeiten zur Verfügung.

 

Viele Grüße in die Endphase dieses Semesters an Sie

von

Simone Herrholz

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Staatliche Pflichtfachprüfung – Freiversuch und Notenverbesserung gegen Gebühr

bei Antritt in 2020

Liebe Studierende,

 

auch für das Jahr 2020  hat das Justizprüfungsamt nun offiziell bestätigt, dass der Klausurtermin im Oktober als Freiversuch und zur Erhaltung der Notenverbesserung gegen Gebühr genutzt werden kann. Wenn Sie im Sommersemester 2020 Ihr 8. Fachsemester i.S.v. § 21 Abs. 1 JAG absolvieren, können Sie somit im Oktober 2020 freiversuchserhaltend antreten. Wenn Sie im Sommersemester 2020 Ihr 10. Fachsemester absolvieren und im Oktober 2020 erstmalig an den Klausuren teilnehmen, bleibt Ihnen die Möglichkeit der Notenverbesserung gegen Gebühr erhalten. Sie finden die betreffende Bekanntmachung des JPA hier.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Schwerpunktbereich 7 - Pflichtveranstaltungen ab SS 2020

Übergangsregelung

Liebe Studierende,

 

wie bereits angekündigt, werden ab dem SS 2020 im Schwerpunktbereich 7 - Kriminalwissenschaften - folgende Pflichtveranstaltungen angeboten.

 

1. Kriminologie
2. Medizinstrafrecht
3. Internationales Strafrecht II (Europäisches Strafrecht)
4. Wirtschaftsstrafrecht I (AT)

 

Die bisherige Pflichtveranstaltung Strafrecht BT III wird zwar noch als Wahlveranstaltung angeboten und kann weiterhin als Pflichtveranstaltung eingebracht werden (siehe sogleich); die Wahlveranstaltung könnte aber in Zukunft wegfallen. Auch Internationales Strafrecht I (Strafanwendungsrecht und Völkerstrafrecht) sowie Wirtschaftsstrafrecht II (BT) werden zu Wahlveranstaltungen.

 

Folgende Übergangsregelung wurde mit den Professoren des Schwerpunktbereichs abgestimmt.

 

Wer vor dem SS 2020 zwar Kriminologie, Internationales Strafrecht I und Wirtschaftsstrafrecht II (BT) bereits besucht, an Strafrecht BT III aber noch nicht teilgenommen hat, kann die neue Wahlveranstaltung Strafrecht BT III weiterhin als Pflichtveranstaltung oder stattdessen die neue Pflichtveranstaltung Internationales Strafrecht II (Europäisches Strafrecht) zusammen mit den bereits besuchten früheren Pflichtveranstaltungen einbringen. Wer Kriminologie, Internationales Strafrecht I oder Wirtschaftsstrafrecht II (BT) oder zwei dieser drei Vorlesungen vor dem SS 2020 besucht hat, kann die fehlende(n) Vorlesung(en) in einem späteren Semester besuchen und weiterhin als Pflichtveranstaltung(en) einbringen.

 

Wer nur Kriminologie bereits vor dem SS 2020 besucht hat, kann die Vorlesung weiterhin, zusammen mit den drei neuen Pflichtveranstaltungen, einbringen.

 

Bis auf Weiteres wird es hierfür keine Übergangsfrist geben. Sollte eine Frist festgelegt werden, würden Sie rechtzeitig informiert werden.

 

Davon unabhängig kann selbstverständlich auch das neue Pflichtveranstaltungsprogramm besucht und (ggf. mit der vor dem SS 2020 besuchten Kriminologie) eingebracht werden. Internationales Strafrecht I und Wirtschaftsstrafrecht II (BT) können, sofern vor dem SS 2020 besucht, in diesem Fall als Wahlveranstaltungen angerechnet werden.

 

Im Ergebnis werden - unabhängig davon, wann und ob die jeweilige Vorlesung "als" Pflicht- oder Wahlveranstaltung besucht und wann das SPB-Studium aufgenommen wurde - nominell, also von ihrem Titel her, zwei mögliche Kombinationen "als" Pflichtveranstaltungen anerkannt:

 

entweder "neues" Programm:

1. Kriminologie

2. Medizinstrafrecht

3. Internationales Strafrecht II (Europäisches Strafrecht)

4. Wirtschaftsstrafrecht I (AT)

 

oder "altes" Programm:

1. Kriminologie

2. Strafrecht BT III - ersatzweise: Internationales Strafrecht II (Europäisches Strafrecht) -

3. Internationales Strafrecht I (Strafanwendungsrecht und Völkerstrafrecht)

4. Wirtschaftsstrafrecht II (BT)

 

Es können aber - nominell! - keine alten mit neuen Pflichtveranstaltungen kombiniert werden!

 

Veranstaltungen, die "als" Pflichtveranstaltungen im Zulassungsantrag zur Schwerpunktbereichsprüfung eingetragen werden, können selbstverständlich nicht gleichzeitig als Wahlveranstaltungen eingetragen werden. Eine Doppelverwertung ist also nicht zulässig. Es müssen somit sieben Veranstaltungen (vier Pflicht- und drei Wahlveranstaltungen) mit unterschiedlichem Titel angegeben sein.

 

Für Rückfragen stehen Frau Kienholz, Frau Leckebusch und ich gerne zur Verfügung.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Corona-Krise - Durchführung der staatlichen Pflichtfachprüfung

Keine Änderungen nach aktuellem Stand

Liebe Studierende,

anlässlich hier erfolgter Nachfragen sei darauf hingewiesen, dass es hinsichtlich der staatlichen Pflichtfachprüfung - nach unserem aktuellem Informationsstand (vom 17.03.) - trotz Corona-Krise bei der bisherigen Planung bleibt. Für eventuelle neuere Informationen sehen Sie bitte auf der Homepage des JPA nach. Beachten Sie bitte auch die im dortigen Download-Center erhältlichen Hinweise zum Corona-Virus für schriftliche und mündliche Prüfungen.

 

Wir werden Sie, falls wir Neues erfahren, auch über unseren Verteiler und hier auf der Homepage wieder informieren.

Beste Grüße
Volker Stiebig

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Staatsprüfung / JPA: Pflichtfachprüfungen werden weiterhin durchgeführt

Auch während der Corona-Krise findet die Erste Prüfung statt.

Liebe Studierende,

Nach aktuellem Stand werden die mündlichen Prüfungen in der Staatlichen Pflichtfachprüfung im März und April 2020 durchgeführt werden können. Das Justizprüfungsamt überprüft diese Einschätzung jedoch regelmäßig. Es wird darum gebeten, sich regelmäßig auf der Internetseite des Justizprüfungsamtes zu informieren.

Beachten Sie die Dateien zur Pflichtfachprüfung, in denen aktuelle Hinweise gegeben werden, die für die Erste Prüfung wichtig sind.

Beachten Sie insbesondere die "Hinweise zu Besucherverhalten", die "Hinweise betreffend das Verhalten im Rahmen der mündlichen Prüfungen" sowie den - ersten und zweiten - "Hinweis zur Durchführung der mündlichen Prüfungen in der Staatlichen Pflichtfachprüfung im März und April 2020" auf der Homepage des JPA.

Bitte sehen Sie - worum in beiden Hinweisen ausdrücklich gebeten wird - insbesondere von individuellen Anfragen am JPA ab und informieren sich stattdessen auf der Homepage des JPA (s.o.).

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Versand der Zwischenprüfungszeugnisse

Die Zeugnisse werden auf Antrag versandt.

Liebe Studierende,

aufgrund der aktuellen Situation wird Ihnen das Zwischenprüfungszeugnis auf Antrag mit der Post an die bei FlexNow hinterlegte Adresse zugesandt. Der Antrag ist zu stellen per E-Mail an:

 

 

Viele Grüße
Karin Rinn und Volker Stiebig

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Weitere Hinweise des JPA im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie

zu Freiversuch und Notenverbesserung gegen Gebühr, Praktika, Auslandsstudium

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie die heute auf der Homepage des JPA veröffentlichten neuen Hinweise im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Beste Grüße
Volker Stiebig

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"Corona-Exit" - Fristverlängerung für Bestehen der Zwischenprüfung

Verlängerung der 6-Semester-Frist nach § 1 Abs. 2 S. 2 Zwischenprüfungsordnung

Liebe Studierende,

 

wer bezüglich der in der Zeit vom 25. bis 29.05.2020 stattfindenden Wiederholungsklausuren des WS 19/20 vom "Corona-Exit" Gebrauch macht, kann an der betreffenden Klausur bzw. den betreffenden Klausuren zum nächstmöglichen Termin, zu dem die jeweilige Klausur wieder angeboten wird, teilnehmen. Sollte die 6-Semester-Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung (§ 1 Abs. 2 S. 2 Zwischenprüfungsordnung) zu diesem Termin bereits abgelaufen sein, führt dies NICHT zum endgültigen Nichtbestehen der Zwischenprüfung. Vielmehr verlängert sich die Frist in diesem Fall entsprechend.

 

Beste Grüße

i.A. Volker Stiebig

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Zwischenprüfung - "Corona-Exit" und Wiederholungsklausuren im SS 2020

- Update 24.06.2020 -

Liebe Studierende,


wer in den regulären Klausurterminen in der Woche vom 20. bis 24.07.2020 vom "Corona-Exit" Gebrauch macht, ist trotzdem zur Teilnahme an dem bzw. den betreffenden Wiederholungstermin(en) in der Zeit vom 31.08. bis 03.09.2020 verpflichtet und muss sich zu diesem bzw. diesen Terminen anmelden. Sie können von der Exit-Option entweder in allen oder nur in einer, zwei oder drei der vier regulären Klausuren Gebrauch machen.

Für die Wiederholungsklausuren gibt es keinen Corona-Exit, da sich die Situation trotz einiger Hotspots insgesamt derart beruhigt hat, dass Sie versuchen sollten, mit jedenfalls einer der beiden Klausurmöglichkeiten die Vorlesungen aus dem Sommersemester abzuschließen.

Allerdings gehen wir davon aus, dass aufgrund der Pandemie ein zusätzlicher Klausurversuch (Freiversuch) für den Fall des Nichtbestehens einer Klausur gewährt werden wird (sog. Fehlversuch, KEINE Verbesserungsoption), so dass Ihnen - außer der zeitlichen Verzögerung Ihres Studiums - kein Nachteil entstehen wird. Eine entsprechende Regelung liegt dem Senat zur Entscheidung vor und wird nach unserer Einschätzung auch beschlossen werden. Sobald die zentrale Satzung entsprechend geändert ist, werden wir Sie neu informieren und bitten wiederum, bis dahin von Nachfragen abzusehen.

Wer die reguläre Klausur nicht besteht, kann daher entweder die Wiederholungsklausur nutzen oder an der Klausur zum nächstmöglichen regulären Termin teilnehmen. Dieser findet für "Einführung in das 
Privatrecht" schon im WS 2020/21, für die drei anderen Klausuren erst wieder im SS 2021 statt. Wer an der Wiederholungsklausur teilnimmt, kann, sofern die Fehlversuchsregelung in Kraft tritt, bei 
Nichtbestehen der Klausur zum nächstmöglichen regulären Termin erneut teilnehmen.

Wer (wegen des Corona-Exit) nur an der Wiederholungsklausur teilnimmt und diese NICHT besteht, kann bei Einführung der Fehlversuchsregelung ebenfalls zum nächstmöglichen regulären (!) Termin erneut an der betreffenden Klausur teilnehmen. Beachten Sie bitte, dass Sie sich auch dann, wenn Sie vom Corona-Exit Gebrauch machen, bis 09.07.2020 zu der bzw. den betreffenden regulären Klausur(en) anmelden müssen.


Beste Grüße

i.A. Volker Stiebig

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"Corona-Freiversuch"

Zusätzlicher Prüfungsversuch in nicht bestandenen Klausuren und mündlichen Prüfungen ab dem 12.03.2020 während der Dauer der Pandemie

Liebe Studierende,


am 15.07.2020 hat der Senat die sog. Freiversuchsregelung beschlossen, der zufolge in Prüfungen ohne mehrwöchige Bearbeitungsdauer - also nicht in Hausarbeiten und anderen schriftlichen Arbeiten ohne Aufsicht (z.B. Seminararbeiten) - ab dem 12.03.2020 ein zusätzlicher Versuch eingeräumt wird. Dies gilt somit auch für unsere Zwischenprüfungsklausuren und mündlichen Schwerpunktbereichsprüfungen und damit für die gesamte Schwerpunktbereichsprüfung, nicht aber allein für die wissenschaftliche Examenshausarbeit im Schwerpunktbereich.


Bitte beachten Sie: Der Freiversuch wurde zwischenzeitlich auch für Hausarbeiten und damit die Examenshausarbeit im Schwerpunktbereich eingeführt - nähere Informationen sind hier verfügbar.


Beruht das Nichtbestehen jedoch auf einem Täuschungsversuch, wird der Freiversuch nicht gewährt.


Die Regelung (§ 4 Abs. 4) ist - in der früheren und aktuellen Fassung - hier zu finden.


Beste Grüße

Volker Stiebig

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Zwischenprüfung - Anmeldefrist Wiederholungsklausuren; Eintragung Corona-Exits; Zeugnisse

Anmeldung zu den Wiederholungsklausuren vom 25. bis 27.08.2020 möglich; Exits werden demnächst in FlexNow eingetragen, Zeugnisse demnächst ausgestellt werden.

Liebe Studierende,

die Anmeldung zu den Wiederholungsklausuren der Zwischenprüfung wird vom 25. bis 27.08.2020 möglich sein. Es handelt sich um eine sog. Ausschlussfrist, sodass nach Fristablauf keine Anmeldung mehr möglich ist!

Beachten Sie bitte auch, dass Sie sich zur betreffenden Wiederholungsklausur anmelden müssen, wenn Sie zur Teilnahme am regulären Termin verpflichtet gewesen wären und einen "Corona-Exit" vorgenommen haben.

Dies ist für die Klausur "Einführung in das Privatrecht" in folgenden Konstellationen der Fall.

1) Sie hatten zum regulären Termin des WS 2019/20 mitgeschrieben, aber nicht bestanden, haben die Wiederholung auf den regulären Termin des SS 2020 "geschoben" und einen Exit vorgenommen.

2) Sie waren zum regulären Termin des WS 2019/20 krankgemeldet, haben die Wiederholung auf den regulären Termin des SS 2020 "geschoben" und einen Exit vorgenommen.

3) Sie waren verpflichtet, im SS 2020 am regulären Termin im Erstversuch teilzunehmen, und haben einen Exit vorgenommen.

Für die Klausuren "Staatsorganisationsrecht", "Strafrecht BT I" und "Schuldrecht" ergeben sich folgende mögliche Konstellationen.

1) Sie hatten zum regulären Termin des SS 2019 mitgeschrieben, aber nicht bestanden, haben die Wiederholung auf den regulären Termin des SS 2020 "geschoben" und einen Exit vorgenommen.

2) Sie waren zum regulären Termin des SS 2019 krankgemeldet, haben die Wiederholung auf den regulären Termin des SS 2020 "geschoben" und einen Exit vorgenommen.

3) Sie waren verpflichtet, im SS 2020 am regulären Termin im Erstversuch teilzunehmen, und haben einen Exit vorgenommen.

Nach wie vor gilt, dass Sie an der Wiederholungsklausur teilnehmen dürfen, aber nicht müssen, wenn Sie zum regulären Termin des SS 2020 im Erst(!)versuch teilgenommen und nicht bestanden haben oder krankgemeldet waren. In diesem Fall können Sie die Wiederholung von "Einführung in das Privatrecht" in das WS 2020/21, von "Staatsorganisationsrecht", "Strafrecht BT I" und "Schuldrecht" in das SS 2021 "schieben" und müssen sich dann erst zum regulären Termin des WS 2020/21 ("Einführung in das Privatrecht") bzw. des SS 2021 ("Staatsorganisationsrecht", "Strafrecht BT I", "Schuldrecht") anmelden.

Die Exits werden demnächst in FlexNow eingetragen. Sie wurden aber bereits mit Zugang wirksam. Bitte sehen Sie daher weiterhin von Rückfragen ab und melden Sie sich - sofern Sie einer der obigen Konstellationen unterfallen oder (nach erstmaligem Nichtbestehen oder Krankmeldung zum regulären Termin dieses Semesters) freiwillig an der Wiederholungsklausur teilnehmen möchten - auch dann schon zu den Wiederholungsklausuren an, wenn Ihr Exit noch nicht in FlexNow erscheint!

Der "Corona-Freiversuch" steht selbständig NEBEN dem Corona-Exit und wird als zusätzlicher Prüfungsversuch gewährt, sofern eine Klausur oder mündliche Prüfung im WS 2019/20 (nach dem 12.03.), SS 2020 oder WS 2020/21 nicht bestanden wurde bzw. wird. Einzelheiten zum Freiversuch und die aktuelle "Corona-Satzung" finden Sie hier.

Die Zeugnisse derjenigen, die mit den Wiederholungsklausuren des WS 2019/20 oder den Klausuren des SS 2020 die Zwischenprüfung abgeschlossen haben, werden ebenfalls demnächst ausgestellt. Sobald sie vorliegen, werden Sie per Rundmail und auf der Homepage informiert werden. Sollten Sie die bestandene Zwischenprüfung schon zum jetzigen Zeitpunkt im Rahmen der BAföG-Gewährung oder anderweitig nachweisen müssen, kann Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt werden, aus der das Bestehen der Zwischenprüfung hervorgeht.

Für die kommenden Klausuren wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

Beste Grüße
Volker Stiebig

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Zwischenprüfung - Notenbekanntgabe reguläre Termine

am 21.08.2020 - Abbildung von "Corona-Exit" und "Corona-Freiversuch" in FlexNow

Liebe Studierende,

 

im Hinblick auf die morgen stattfindenden Notenbekanntgaben der regulären Zwischenprüfungsklausuren sei auf folgende technischen Aspekte hingewiesen.

 

  • Der "Corona-Exit" wird in Ihrer FlexNow-Ansicht als "Anerkannte Krankheit (Attest)" erscheinen, weil er wie eine Krankmeldung behandelt wird, also - wie auch bei denjenigen Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern, die ein Attest eingereicht haben - zu keinem Fehlversuch führt. Es bedarf daher keiner begrifflichen Unterscheidung in FlexNow.
  • Wenn Sie am regulären Termin teilgenommen und die betreffende Klausur nicht bestanden haben sollten, wird Ihnen - wie bereits mitgeteilt - der "Corona-Freiversuch" eingeräumt. In Ihrer FlexNow-Ansicht wird dann hinter der Bewertung der Klammerzusatz "Freiversuch Corona" erscheinen.

 

All denjenigen, die teilgenommen haben: viel Erfolg!


Beste Grüße
Volker Stiebig

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Zwischenprüfung - Wiederholungsklausuren

"Schieben" und "Corona-Freiversuch"

Liebe Studierende,

wie bereits mitgeteilt wurde, läuft die Anmeldefrist für die Wiederholungsklausuren in diesem Semester vom 25. bis 27.08. Darauf, dass es sich um eine Ausschlussfrist handelt, nach deren Ablauf keine Anmeldung mehr möglich ist, sei hiermit nochmals hingewiesen.

Folgendes gilt für das "Schieben" des Wiederholungsversuchs (§ 6 Abs. 6 Zwischenprüfungsordnung) (unten 1a und 2a) sowie die Wahrnehmung des "Corona-Freiversuchs" in diesem Semester (unten 1b und 2b).

Der "Corona-Freiversuch" ist nicht in der Zwischenprüfungsordnung des Fachbereichs (sondern der "Corona-Satzung" der JLU) geregelt und kann somit nicht nach § 6 Abs. 6 Zwischenprüfungsordnung "geschoben" werden. § 6 Abs. 6 Zwischenprüfungsordnung gilt vielmehr lediglich für den ersten Wiederholungsversuch. Der Corona-bedingte zusätzliche Wiederholungsversuch muss dagegen zum nächstmöglichen Termin, zu dem die jeweilige Klausur angeboten wird, angetreten werden.

Es ergeben sich damit - je nachdem, ob "Einführung in das Privatrecht" oder eine oder mehrere der drei anderen Klausuren dieses Semesters betroffen ist bzw. sind - diese möglichen Konstellationen:


1) Einführung in das Privatrecht:

a) Sofern Sie in diesem Semester erstmalig teilgenommen und nicht bestanden haben, wurde zwar in FlexNow der Corona-Freiversuch aufgrund der Versuchszählung bereits vermerkt. Sie haben dann aber das Recht, die Wiederholung in das WS 2020/21 zu "schieben". Falls Sie schieben wollen, dürfen Sie in diesem Semester nichts mehr unternehmen, sondern müssen sich zum regulären Termin im WS 2020/21 anmelden.

b) Sofern Sie im WS 2019/20 im regulären Termin erstmalig nicht bestanden, die Wiederholung in das SS 2020 geschoben hatten und wiederum nicht bestanden haben, müssen Sie den Corona-Freiversuch zum Wiederholungstermin in diesem Semester antreten und sich vom 25. bis 27.08. anmelden.


2) Schuldrecht, Staatsorganisationsrecht und Strafrecht BT I:

a) Sofern Sie am regulären Termin in einer oder mehreren dieser drei Klausuren in diesem Semester erstmalig teilgenommen und nicht bestanden haben, wurde zwar in FlexNow der Corona-Freiversuch aufgrund der Versuchszählung bereits vermerkt. Sie haben dann aber das Recht, die Wiederholung in das SS 2021 zu "schieben". Falls Sie schieben möchten, dürfen Sie in diesem Semester nichts mehr unternehmen, sondern müssen sich zum regulären Termin im SS 2021 anmelden.

b) Sofern Sie im SS 2019 im regulären Termin erstmalig nicht bestanden, die Wiederholung in das SS 2020 geschoben hatten und wiederum nicht bestanden haben, müssen Sie den Corona-Freiversuch zum Wiederholungstermin in diesem Semester antreten und sich vom 25. bis 27.08. anmelden.


Hiervon unabhängig gilt, dass Sie zur Teilnahme am Wiederholungstermin verpflichtet sind, wenn Sie zur Teilnahme am regulären Termin verpflichtet gewesen wären und einen "Corona-Exit" vorgenommen haben. Auf welche Konstellationen dies zutrifft, wurde bereits per Rundmail mitgeteilt und kann hier nachgelesen werden.

Für die Klausuren wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

Beste Grüße
Volker Stiebig

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Selbstausdruck von Leistungsübersichten seit dem 15.10.2020

Erzeugung und Ausdruck von sog. Transcript of Records in FlexNow (Nachricht aktualisiert am 13.01.2021)

Liebe Studierende,

 

seit dem 15.10.2020 können Sie selbst eine Übersicht (Transcript of Records) in FlexNow erzeugen und drucken, in der Ihre einzelnen im Rahmen der Zwischenprüfung erbrachten Klausurleistungen und ggf. das Bestehen der Zwischenprüfung vermerkt sind. Der Ausdruck ist mit einem sog. Verifikationscode versehen, mit dessen Hilfe diejenige Stelle, bei der die Übersicht vorgelegt wird (z.B. das Studentenwerk), deren Echtheit überprüfen kann. Daher ist die Übersicht ohne Stempel und Unterschrift des Prüfungsamts gültig und stellt somit wiederum einen rechtsgültigen Nachweis über die erbrachten Leistungen und eine bestandene Zwischenprüfung dar.

 

Eine Anleitung zum Vorgehen wird ab dem 15.10. nach dem Login in FlexNow unter "Aktuelles" zur Verfügung stehen.

 

Beachten Sie bitte, dass jeweils ein tagesaktueller Nachweis erzeugt (und unter dem betreffenden Datum gespeichert) wird. Sofern seit der letzten Erzeugung also weitere Leistungen erbracht wurden, muss ein neuer Nachweis erzeugt werden!

 

Angesichts unserer derzeit leider stark eingeschränkten personellen Kapazitäten wird darum gebeten, dass Sie nach Möglichkeit von dieser Option Gebrauch machen. Entsprechend zügiger können dann auch andere Angelegenheiten bearbeitet werden.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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"Corona-Freiversuch" - Fristverlängerung für Bestehen der Zwischenprüfung

Verlängerung der 6-Semester-Frist nach § 1 Abs. 2 S. 2 Zwischenprüfungsordnung

Liebe Studierende,

auch in denjenigen Fällen, in denen dies zur Wahrnehmung des "Corona-Freiversuchs" zeitlich erforderlich ist, verlängert sich die 6-Semester-Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung (§ 1 Abs. 2 S. 2 Zwischenprüfungsordnung) entsprechend.

Beste Grüße
i.A. Volker Stiebig

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Fortgeschrittenenübungen - Mitnahmeregelung

für das WS 2019/20, SS 2020, WS 2020/21 und SS 2021

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie die ab sofort in den Fortgeschrittenenübungen geltende modifizierte Mitnahmeregelung. Sie finden die Regelung auf der "Corona-Homepage" für das WS 2020/21.

Beste Grüße
Volker Stiebig

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Staatliche Pflichtfachprüfung - Nichtanrechnung des WS 2020/21

auf den Freiversuch und die Notenverbesserung gegen Gebühr aufgrund pandemiebedingter Studienerschwernisse

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie die hier verfügbare Bekanntmachung des Justizprüfungsamts zur Nichtanrechnung des WS 2020/21 auf den Freiversuch und die Notenverbesserung gegen Gebühr in der staatlichen Pflichtfachprüfung vom 05.02.2021.

Beste Grüße
Volker Stiebig

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Zwischenprüfung - Anmeldefrist Wiederholungsklausuren; weitere Informationen

Die Anmeldung ist vom 25. bis 29.03.21, 16.00 Uhr (!), möglich.

Liebe Studierende,

die Anmeldung zu den Wiederholungsklausuren der Zwischenprüfung ist in der Zeit vom 25. bis 29.03.21, 16.00 Uhr, möglich.

Sie können an den Klausuren "Verfassungsrecht: Grundrechte", "Sachenrecht", "Allgemeines Verwaltungsrecht" und "Strafrecht BT II" - aufgrund der aktuellen Befreiung von der Teilnahmepflicht - aber auch erst zum regulären Termin im WS 2021/22 teilnehmen, sei es als Erstversuch (wenn Sie nicht am regulären Termin im aktuellen Semester teilgenommen haben), sei es zur Wiederholung. In diesem Fall dürfen Sie jetzt nichts mehr unternehmen und müssen sich dann während der im WS 2021/22 laufenden Frist zum regulären Termin anmelden. Die Frist wird zu Beginn des Wintersemesters bekannt gemacht werden.

Der reguläre Termin von "Einführung in das Privatrecht" wird dagegen bereits im SS 2021 wieder angeboten. An dieser Klausur, die jedes Semester stattfindet, kann daher schon im SS 2021 erneut teilgenommen werden.

Beste Grüße
Volker Stiebig
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Zwischenprüfung - FlexNow-Eintragung bei Nichtteilnahme am regulären Termin; Wiederholungsklausuren

Eintragung von Attesten bei Abmeldung über Stud.IP oder Nichtteilnahme trotz Anmeldung; (Erinnerung an) Anmeldefrist und weitere Informationen zu den Wiederholungsklausuren

Liebe Studierende,

am Dienstag nächster Woche (23.03.) werden ja die Noten der regulären Zwischenprüfungsklausuren bekannt gegeben. Bei denjenigen von Ihnen, die sich nach Ende der FlexNow-Anmeldefrist über Stud.IP von Klausuren abgemeldet hatten oder trotz Anmeldung nicht teilgenommen haben, wird - aufgrund der Befreiung von der Teilnahmepflicht - am Mittwoch (24.03.) in FlexNow für die betreffenden Klausuren ein Attest nachgetragen werden.

Ein Attest wird deshalb eingetragen, weil dies in der rechtlichen Konsequenz, nämlich einer Zählung als "Null"versuch, der "befreiten Nichtteilnahme" gleichkommt, zumal es in der Sache um eine Befreiung aus pandemischen und damit medizinischen Gründen geht. Der Eintrag erfolgt erst nach der Notenbekanntgabe, weil dann alle Eintragungen in einem Durchgang vorgenommen werden können und sich so - gegenüber einer individuellen Eintragung - viel Zeit einsparen lässt. Machen Sie sich also bitte keine Sorgen und sehen Sie von Rückfragen ab, wenn in Ihrem FlexNow-Konto zum Zeitpunkt der Notenbekanntgabe an diesen Stellen noch kein Eintrag erscheint.

Bei dieser Gelegenheit sei nochmals auf die Anmeldefrist und weiteren Informationen zu den Wiederholungsklausuren hingewiesen, die Sie hier finden.

Für die Notenbekanntgabe drücken wir Ihnen die Daumen!

Beste Grüße
Volker Stiebig