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Hier werden alle Nachrichten und Termine der Professur gespeichert.

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Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung - Kampagne 1/2025

Die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung der Kampagne 1/2025 ist vom 1.10.2024 - 31.10.2024 möglich.

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Schwerpunktbereich 3 - Änderungen bei den Pflichtveranstaltungen zum Kapitalgesellschaftsrecht

Übergangsregelung

Liebe Studierende,

zum WS 2024/25 werden die Pflichtveranstaltungen zum Kapitalgesellschaftsrecht im Schwerpunktbereich 3 – Wirtschaftsrecht – umbenannt werden und (leichte) inhaltliche Veränderungen erfahren:

  • „Kapitalgesellschaftsrecht I: Aktien- und GmbH-Recht (Gründung, Finanzierung und Mitgliedschaft)“ wird in „Kapitalgesellschaftsrecht I: Grundzüge des Aktien- und GmbH-Rechts“ umbenannt werden und im jetzigen SS 2024 letztmalig mit der alten Benennung „Kapitalgesellschaftsrecht I (Gründung, Finanzierung und Mitgliedschaft)“ angeboten. Ab dem WS 2025/26 findet dann „Kapitalgesellschaftsrecht I: Grundzüge des Aktien- und GmbH-Rechts“ statt.

  • „Kapitalgesellschaftsrecht II: Aktien- und GmbH-Recht (Verbandsorganisation, Konzernrecht)“ wird in „Kapitalgesellschaftsrecht II: Vertiefung“ umbenannt und im WS 2024/25 letztmalig mit der alten Benennung „Kapitalgesellschaftsrecht II: Aktien- und GmbH-Recht (Verbandsorganisation, Konzernrecht)“ angeboten werden. Ab dem SS 2025 findet dann „Kapitalgesellschaftsrecht II: Vertiefung“ statt. Die Veranstaltung „Kapitalgesellschaftsrecht II: Aktien- und GmbH-Recht (Verbandsorganisation, Konzernrecht)“ wird im WS 2024/25 als „Übergangsveranstaltung“ ausgestaltet werden, die mit der im SS 2025 folgenden Veranstaltung  „Kapitalgesellschaftsrecht II: Vertiefung“ kompatibel ist, sodass im Hinblick auf diese Pflichtveranstaltungen keine zeitliche Verzögerung im Studienverlauf entsteht!

Um Ihnen rechtzeitig im Voraus Ihre weitere Studienplanung zu ermöglichen, tritt bereits jetzt in Abstimmung mit dem Schwerpunktbereich 3 folgende Übergangsregelung in Kraft:

 

Wer vor dem WS 2024/25 „Kapitalgesellschaftsrecht I: Aktien- und GmbH-Recht (Gründung, Finanzierung und Mitgliedschaft)“ noch nicht besucht hat, kann stattdessen „Kapitalgesellschaftsrecht I: Grundzüge des Aktien- und GmbH-Rechts“ einbringen.

Wer „Kapitalgesellschaftsrecht II: Aktien- und GmbH-Recht (Verbandsorganisation, Konzernrecht)“ im WS 2024/25 besucht, kann diese Veranstaltung anstelle von „Kapitalgesellschaftsrecht I: Aktien- und GmbH-Recht (Gründung, Finanzierung und Mitgliedschaft)“ einbringen und mit „Kapitalgesellschaftsrecht II: Vertiefung“ kombinieren.

Wer vor dem SS 2025 „Kapitalgesellschaftsrecht II: Aktien- und GmbH-Recht (Verbandsorganisation, Konzernrecht)“ noch nicht besucht hat, kann stattdessen „Kapitalgesellschaftsrecht II: Vertiefung“ als Pflichtveranstaltung einbringen.


Folgende Kombinationen werden somit als Pflichtveranstaltungen anerkannt:

  • Kapitalgesellschaftsrecht II: Aktien- und GmbH-Recht (Verbandsorganisation, Konzernrecht) aus WS 2024/25
  • Kapitalgesellschaftsrecht II: Vertiefung aus SS 2025 oder späterem Semester
  • Europäisches Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht

oder

  • Kapitalgesellschaftsrecht I: Aktien- und GmbH-Recht (Gründung, Finanzierung und Mitgliedschaft)
  • Kapitalgesellschaftsrecht II: Aktien- und GmbH-Recht (Verbandsorganisation, Konzernrecht)
  • Europäisches Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht

oder

  • Kapitalgesellschaftsrecht I: Grundzüge des Aktien- und GmbH-Rechts
  • Kapitalgesellschaftsrecht II: Vertiefung
  • Europäisches Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht

oder

  • Kapitalgesellschaftsrecht I: Aktien- und GmbH-Recht (Gründung, Finanzierung und Mitgliedschaft)
  • Kapitalgesellschaftsrecht II: Vertiefung
  • Europäisches Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht

oder

  • Kapitalgesellschaftsrecht I: Grundzüge des Aktien- und GmbH-Rechts
  • Kapitalgesellschaftsrecht II: Aktien- und GmbH-Recht (Verbandsorganisation, Konzernrecht)
  • Europäisches Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht

Von der Festlegung einer Übergangsfrist wird bis auf Weiteres abgesehen; ggf. werden Sie rechtzeitig informiert werden.

 

Beste Grüße
Volker Stiebig

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"Doppelverwertung" als Grundlagen- und fachübergreifende Einführungslehrveranstaltung

Ein und dieselbe Veranstaltung kann sowohl als Grundlagenveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. b JAG wie auch als (im ersten Studienjahr besuchte) fachübergreifende sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftliche Einführungslehrveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. a JAG eingebracht werden.

Liebe Studierende,


eine ergänzende, die News vom 07.12.2011 konkretisierende Nachfrage beim Justizprüfungsamt (JPA) hat ergeben, dass ein und dieselbe Veranstaltung sowohl als Grundlagenveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. b JAG wie auch als (im ersten Studienjahr besuchte) fachübergreifende sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftliche Einführungslehrveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. a JAG eingebracht werden kann (Schreiben des JPA vom 20.12.2012). Derzeit werden am Fachbereich folgende Vorlesungen angeboten, die "doppelt verwertet" werden können:

  • Einführung in die Rechts- und Verfassungsgeschichte (Schreiben des JPA vom 08.09.2017)
  • Grundzüge der Rechtsphilosophie,
  • Einführung in die Rechtssoziologie,
  • Rechtssoziologie mit kriminologischen Bezügen.

Eine Veranstaltung, in der im ersten Studienjahr (!) ein Grundlagenschein erworben wurde, kann also im Belegbogen, der bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beim JPA einzureichen ist, als fachübergreifende Veranstaltung eingetragen werden. Ein Hinweis, dass es sich dabei um eine fachübergreifende Veranstaltung handelt, ist aber nicht erforderlich.

Diese Handabung verstößt laut JPA nicht gegen das Verbot der doppelten Verwertung von Leistungsnachweisen, da über den Besuch der fachübergreifenden Veranstaltung kein (echter) Leistungsnachweis erbracht wird (wie ihn der Grundlagenschein darstellt).


Mit besten Grüßen zum Vorlesungsstart im neuen Jahr
Volker Stiebig

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Grundlagen-, fachübergreifende Veranstaltungen; "Legal English"

Nach Auskunft des JPA wird nicht eigens nachgeprüft, ob eine fachübergreifende Veranstaltung besucht wurde. Auch müsse kein Leistungsnachweis hierüber vorgelegt werden. Vielmehr unterstelle das JPA, dass Kandidatinnen und Kandidaten, die ihr Studium an einer hessischen Universität begonnen haben, eine fachübergreifende Veranstaltung besucht haben.

 

Liebe Studierende,


mit gestriger Rundmail hatte ich die Antwort des JPA  auf folgende Fragen weitergeleitet.

1. Ist mit dem Erwerb des Grundlagenscheins (in Rechtssoziologie, Rechtssoziologie mit kriminologischen Bezügen oder Rechtsphilosophie) zugleich der Besuch einer fachübergreifenden sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftlichen Einführungslehrveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. a JAG erfüllt?

2. Kann eine rechtsgeschichtliche Vorlesung zugleich eine fachübergreifende sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftliche Einführungslehrveranstaltung sein?

3. Wird die über das ZfbK angebotene Veranstaltung "Legal English" als Fremdsprachennachweis i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. e JAG anerkannt?

Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung dieser Fragen schicke ich die Antwort des JPA noch einmal über unseren E-Newsletter.

Nach Auskunft des JPA (Schreiben vom 24.11.2011) wird nicht eigens nachgeprüft, ob eine fachübergreifende Veranstaltung besucht wurde. Auch müsse kein Leistungsnachweis hierüber vorgelegt werden. Vielmehr unterstelle das JPA, dass Kandidatinnen und Kandidaten, die ihr Studium an einer hessischen Universität begonnen haben, eine fachübergreifende Veranstaltung besucht haben. Zusammengefasst bedeutet das: Über den Besuch einer Grundlagenveranstaltung muss beim JPA ein Leistungsnachweis vorgelegt werden, über den Besuch einer fachübergreifenden Veranstaltung nicht.

Mit Schreiben vom 08.09.2017 hat das JPA mitgeteilt, dass die Vorlesung "Einführung in die Rechts- und Verfassungsgeschichte" zugleich als Grundlagenveranstaltung und als fachübergreifende Veranstaltung anerkannt wird, sofern sie im ersten Studienjahr besucht wird.

Was "Legal English" anlangt, kann laut JPA mit einer Anerkennung als Fremdsprachennachweis gerechnet werden.


Viele Grüße
Volker Stiebig

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"Mitnahme" von Leistungen in den Fortgeschrittenenübungen

Klausuren, die ohne vorherige Teilnahme an einer Hausarbeit bestanden wurden, können nur dann in das nächste Fachsemester "mitgenommen" werden, wenn die in der unmittelbar nachfolgenden vorlesungsfreien Zeit gestellte Hausarbeit bestanden wird.

 

Liebe Studierende,


anlässlich einer aktuellen Nachfrage zur sogenannten Mitnahmeregelung, die für Klausuren und Hausarbeiten der Fortgeschrittenenübungen gilt, will ich darauf hinweisen, dass Klausuren, die ohne vorherige Teilnahme an einer Hausarbeit bestanden wurden, nur dann in das nächste Fachsemester "mitgenommen" werden können, wenn die in der unmittelbar nachfolgenden vorlesungsfreien Zeit gestellte Hausarbeit bestanden wird. Wird diese Hausarbeit nicht bestanden, verfällt das Klausurergebnis. Die bloße ernsthafte Teilnahme an der Hausarbeit genügt dann nicht.

Für Rückfragen steht Ihnen das Prüfungsamt gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Volker Stiebig

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Hochschulgrad "Diplom-Juristin/Diplom-Jurist"

Der Hochschulgrad "Diplom-Juristin/Diplom-Jurist" wird am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen verliehen.

 

Der Hochschulgrad "Diplom-Juristin/Diplom-Jurist" wird am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen verliehen.

Die Verleihung des Grades ist schriftlich über die Dekanin oder den Dekan zu beantragen. Nähere Informationen stehen auf der Homepage des Dekanats zur Verfügung.

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Schwerpunktbereichsstudium – Zulassungsbeschränkung

zum Sommersemester 2015

Liebe Studierende,

 

im Auftrag des Prüfungsausschusses teile ich Ihnen mit, dass zum Sommersemester 2015 eine Zulassungsbeschränkung für das Schwerpunktbereichsstudium eingeführt wird. Eine Beschränkung für die Zulassung zur Prüfung wird es nach wie vor nicht geben.

 

Die Beschränkung gilt damit für alle Studierenden, die ihr Studium im Schwerpunktbereich im Sommersemester 2015 oder später aufnehmen. Die Beschränkung gilt sowohl für die erstmalige Zulassung zu einem Schwerpunktbereich als auch für einen Wechsel des Bereichs, der (weiterhin) einmalig möglich ist.

 

Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 2 Abs. 2–5 sowie § 5 Abs. 4 der Verfahrensregelungen zur Schwerpunktbereichsordnung. Sie finden die Verfahrensregelungen hier auf unserer Homepage über folgenden Link (unter „Rechtsgrundlagen“).

 

Auch im Rahmen der nächsten Informationsveranstaltung, deren Termin noch rechtzeitig bekannt gegeben wird, können Fragen zur neuen Regelung gerne beantwortet werden.

 

­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­Mit freundlichen Grüßen

Volker Stiebig

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Wechsel des Schwerpunktbereichs – Mitnahme von Veranstaltungen

Voraussetzungen einer Anrechnung von Pflicht- und Wahlveranstaltungen im neuen Bereich

Liebe Studierende,

 

Pflicht- und Wahlveranstaltungen, die nicht gleichzeitig in mehreren Schwerpunktbereichen angeboten werden, können trotzdem vor einem Wechsel des Schwerpunktbereichs schon besucht und dann im neuen Schwerpunktbereich angerechnet werden, sofern der Wechsel tatsächlich gelingt. Der vorherige Besuch von Veranstaltungen für den neuen Bereich birgt also ein gewisses Risiko für den Fall, dass der Wechsel aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist.

 

Für Pflicht- und Wahlveranstaltungen, die von vornherein in mehreren Schwerpunktbereichen gleichzeitig angeboten werden, gilt das Gesagte erst recht (siehe Folie 16 der Präsentation zur Infoveranstaltung vom 26.01.15: http://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/einrichtungen/pruefungsamt/mediathek/dateien/dateien_spb/Infoveranstaltung_Handzettel-26.01.15.pdf).

 

Viele Grüße

Volker Stiebig

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Anerkennung von Auslandssemestern als Schwerpunktseminar (Modul III)

Generell können die in Auslandssemestern erbrachten Gesamtstudienleistungen als einer Schwerpunktseminarveranstaltung (Modul III) gleichwertig (§ 19 Absatz 2 der Schwerpunktbereichsordnung) anerkannt werden.

 

Liebe Studierende,


in Abstimmung mit dem Herrn Europabeauftragten des Fachbereichs können die in Auslandssemestern erbrachten Gesamtstudienleistungen generell als einer Schwerpunktseminarveranstaltung (Modul III) gleichwertig (§ 19 Absatz 2 der Schwerpunktbereichsordnung) unter der Voraussetzung anerkannt werden, dass kumulativ:

(1) mindestens während eines Auslandssemesters die Zuteilung zum betreffenden Schwerpunktbereich bestand und

(2) während des Auslandsstudiums insgesamt Studienleistungen aus mindestens zwei Einzelveranstaltungen mit inhaltlichem Bezug zum zugeteilten Schwerpunktbereich erbracht wurden, dies unabhängig von Veranstaltungsmodus, Art der Studienleistung, -note, eventuellen ECTS-Grades oder -Punkten.

Die Anerkennung kann jederzeit durch Einreichung einer (einfachen) Fotokopie der Studienbescheinigung der Auslandsfakultät zusammen mit einer sog. Äquivalenzbescheinigung unseres Fachbereichs beim Prüfungsamt beantragt werden. Die Äquivalenzbescheinigung wird nach der Rückkehr an den Fachbereich auf Anfrage an der Professur Marauhn ausgestellt.

Für Rückfragen zur Anerkennung steht Ihnen das Prüfungsamt (Herr Dr. Stiebig) gerne zur Verfügung.

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Zwischenprüfung – Bedienung Studierendenportal (neu)

Bereits die Anmeldung zu und Abmeldung von den Wiederholungsklausuren der Zwischenprüfung im Sommersemester 2016 (29.08.-01.09.16) kann über das neue FlexNow-Studierendenportal erfolgen. Nähere Informationen und eine genaue Anleitung finden Sie hier.

Liebe Studierende,

 

in der Zeit vom 29.08.2016 (ab 9.00 Uhr) bis 01.09.2016 haben Sie die Möglichkeit, sich zu den Wiederholungsklausuren im Rahmen der Zwischenprüfung anzumelden.

 

!!BITTE BEACHTEN SIE!!

 

Zeitgleich erfolgt die Umstellung auf die neue FlexNow-Oberfläche für Studierende des Fachbereichs 01, Rechtswissenschaft. Nach dem Einloggen über „Studentendaten abfragen“ werden Sie in den neuen Bereich geleitet.

 

Anmeldungen zu dem Zwischenprüfungsklausuren können Sie in diesem Bereich zukünftig ohne Chipkarte und Lesegerät durchführen. 

 

Das Einloggen kann nun sowohl mit der s-Kennung und dem Netzpasswort als auch mit der Matrikelnummer-Passwort-Kombination erfolgen. Da mittelfristig ein Einloggen nur noch mit der s-Kennung und dem Netzpasswort möglich sein wird, sollten Sie im eigenen Interesse schon jetzt nur dieses Anmeldeverfahren benutzen.

 

Eine genaue Anleitung zum neuen Anmeldeverfahren finden Sie – unter „Allgemeines --> Bedienung Studierendenportal (neu)“ – hier.

 

Die Anmeldung mit Chipkarte und PIN ist derzeit ebenfalls noch möglich.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Unzulässige Hilfestellung bei der Anfertigung von Hausarbeiten

Unzulässige Inanspruchnahme kommerzieller Repetitorien bei der Erstellung von Prüfungshausarbeiten aller Art

Liebe Studentinnen und Studenten,

 

aus gegebenem Anlass weist der Fachbereich auf Folgendes hin.

 

Immer wieder bieten kommerzielle Repetitorien eine Hilfestellung bei der Anfertigung von Hausarbeiten aller Art an, wie z.B. die Überprüfung der Arbeit auf deren Gesamtbild, den Gutachtenstil und offensichtliche Rechtschreibfehler, und geben Anregungen hinsichtlich Prüfungsaufbau/Aufgabenstellung, hinsichtlich der Prüfung von Ansprüchen/Klagen oder machen Änderungsvorschläge im Hinblick auf das vorgelegte Gutachten etc.

 

Eine derartige Unterstützung bei der Ausarbeitung der Lösung stellt einen Täuschungsversuch und einen Verstoß gegen prüfungsrechtliche Grundsätze der jeweils einschlägigen Studien- oder Prüfungsordnung dar. Ein solcher Verstoß hat das Nichtbestehen der betreffenden Hausarbeit zur Folge. Sehen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse davon ab, entsprechende Angebote anzunehmen.

 

Mit allen guten Wünschen zum neuen Jahr und

 

freundlichen Grüßen

 

Prof. Dr. Thomas Rotsch

 

Studiendekan

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Neue Schlüsselqualifikation

6 Fachvorträge in Veranstaltungen der FB-Institute, Praktikerseminaren und anderen entsprechend ausgewiesenen (!) Veranstaltungen

Liebe Studierende,

 

ab dem SoSe 2017 bietet der Fachbereich für Studierende die Möglichkeit zum Erwerb einer neuen Schlüsselqualifikation gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG durch den Besuch von 6 Fachvorträgen mit Bezug zum Curriculum des Fachbereichs Rechtswissenschaft, die vom Fachbereich angeboten werden, an. Die einzelnen Vorträge dürfen in (auch drei oder mehr) verschiedenen Fachsemestern liegen.

 

Als Fachvorträge mit dem o.g. Bezug gelten insbesondere die Vortragsveranstaltungen der Institute des Fachbereichs sowie die Vorträge im Rahmen der Praktikerseminare (Arbeitsrecht, Umweltrecht, Kriminalwissenschaft, Gesundheitsrecht). Weitere Vorträge können nur dann angerechnet werden, wenn diese in der Ankündigung entsprechend ausgewiesen wurden.

 

Mit dem Besuch des breitgefächerten Vortragsangebotes haben Sie die Möglichkeit, Ihr juristisches Wissen durch praxisorientierte Aspekte und Einblicke in verschiedenste spannende Themengebiete zu erweitern und mit einer fachlichen Diskussion hierüber zu verbinden.

 

Im Downloadbereich des Prüfungsamtes finden Sie (unter "Formulare, ...") zum Nachweis der belegten Veranstaltungen den Vordruck eines Laufbogens, der fortlaufend geführt werden muss. Beachten Sie bitte die wichtigen Hinweise am Schluss zum Nachweis und zur Sicherung dieses Laufbogens, für dessen sichere Verwahrung allein Sie als Studierende/r verantwortlich sind.

 

Sobald der Besuch von 6 dementsprechenden Fachvorträgen auf dem Laufbogen bescheinigt ist, reichen Sie den vollständigen Bogen zur Beantragung einer Bescheinigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG bitte im Dekanat des FB 01 ein.

 

Die aktuellen Vortragstermine finden Sie hier.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Freude am Besuch der Vorträge,

 

beste Grüße

Simone Herrholz

__________________________________________

Simone Herrholz

Studienkoordination

Dekanat Rechtswissenschaft

Licher Str. 72, 1. Stock rechts

Tel. 0641-99-21002

Fax. 0641-99-21009

Simone.Herrholz@recht.uni-giessen.de

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Neuer Schwerpunktbereich 1 ("Grundlagen des Rechts")

ab SS 2018 - Veranstaltungen, Übergangsregelung

Liebe Studierende,

 

um Ihr Schwerpunktbereichsstudium inhaltlich besser planen zu können, finden Sie anbei die im neuen Schwerpunktbereich 1 („Grundlagen des Rechts“), der ab dem SS 2018 an die Stelle des bisherigen SPB 1 („Deutsches und internationales Familien- und Erbrecht“) treten wird, angebotenen Veranstaltungen.

 

Für das WS 2017/18 darf noch eine Anmeldung zum jetzigen SPB 1 erfolgen (Anmeldefrist: 01.–31.08.). Im WS 2017/18 oder einem früheren Semester besuchte Vorlesungen und Seminare können weiterhin auch dann eingebracht werden, wenn die SPB-Prüfung erst im SS 2018 oder später abgelegt wird. Wie die betreffende „Übergangsregelung“ konkret aussehen wird, muss zunächst aber von hier mit den betroffenen Professoren abgestimmt werden. Dies wird voraussichtlich in der nächsten Woche geschehen.

 

Auch in der (vor dem Termin mit den Professoren) am 12. Juli stattfindenden Informationsveranstaltung werde ich kurz auf die übergangsweise Handhabung eingehen. Über Details wird dann nach dem Termin mit den Professoren wieder per Newsletter und Aushang rechtzeitig informiert. Bitte gedulden Sie sich bis dahin mit Nachfragen.

 

Die ab dem SS 2018 im SPB „Grundlagen des Rechts“ angebotenen Veranstaltungen lauten (nach derzeitiger Planung) wie folgt. Die einzelnen Veranstaltungen werden sich wieder auf SS und WS verteilen.

 

Pflichtveranstaltungen (8 SWS):

–        Rechts- und Sozialphilosophie

–        Rechtstheorie und Rechtskritik

–        Rechtsgeschichte seit der Vormoderne

–        Recht und Gesellschaft

 

Wahlveranstaltungen (6 SWS):

–        Methoden des Öffentlichen Rechts

–        Völkerrechtssoziologie

–        Rechtsvergleichung

–        Europäische und vergleichende Privatrechtsgeschichte

–        Ökonomische Analyse des Rechts

–        Rechtssetzungslehre

–        Philosophical Foundations of Human Rights

 

Seminare (2 SWS):

–        Rechtsphilosophisches/Rechtstheoretisches/Rechtshistorisches Seminar

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Schwerpunktbereich 1 – Übergangsregelung

Änderung des Schwerpunktbereichs 1 zum SS 2018 | übergangsweise Anerkennung bestimmter neuer Wahlveranstaltungen als Pflichtveranstaltungen im alten Schwerpunkt; Prüfungsstoff

Liebe Studierende,

 

wie bereits angekündigt, werden zum SS 2018 die Pflichtveranstaltungen im Schwerpunktbereich 1 geändert und der Bereich in „Grundlagen des Rechts“ umbenannt. Zum WS 2017/18 ist (in der Zeit vom 01. bis 31.08.17) letztmalig eine Anmeldung zum bisherigen SPB 1 („Deutsches und internationales Familien- und Erbrecht“) möglich. Mit Frau Prof. Auer und Herrn Prof. Keiser wurde daher Folgendes vereinbart.

 

  • Die bisherigen Pflichtveranstaltungen „Ehescheidungs- und Scheidungsfolgenrecht“ und „Gestaltung im Erbrecht“ werden auch im SS 2018 und später weiterhin angeboten. Es wird sich dann zwar um Wahlveranstaltungen handeln; wer bis zum WS 2017/18 zum SPB 1 zugeteilt wird, darf beide Vorlesungen aber weiterhin mit anderen Pflichtveranstaltungen nach bisheriger Ordnung (Internationales Privatrecht Allgemeiner Teil; Internationales Zivilverfahrensrecht) kombinieren, sofern diese Vorlesungen vor dem SS 2018 als Pflichtveranstaltungen im SPB 1 besucht wurden.

 

  • Im bisherigen SPB 1 besuchte Pflichtveranstaltungen werden bei einem Wechsel in den neuen SPB 1 als Wahlveranstaltungen anerkannt.

 

  • Ab dem SS 2018 dürfen Studierende, die vor dem SS 2018 zum SPB 1: „Deutsches und internationales Familien- und Erbrecht“ zugeteilt wurden, die – dann nur noch im SPB 4 existierenden – Pflichtveranstaltungen „Internationales Privatrecht Allgemeiner Teil“ und „Internationales Zivilverfahrensrecht“ im SPB 4 besuchen und weiterhin als Pflichtveranstaltungen im SPB 1 einbringen.

 

  • Für die Prüfung wird insoweit Bestandsschutz gewährt, als Frau Auer und Herr Keiser bereit sind, solche Studierende, die bis zum WS 2017/18 im bisherigen SPB 1 zugeteilt werden und im Wahlbereich „Ehescheidungs- und Scheidungsfolgenrecht“ und/oder „Gestaltung im Erbrecht“ angeben, auch künftig über den Stoff dieser Vorlesungen zu prüfen. Für Kand., die im bisherigen SPB 1 zugeteilt werden und im Wahlbereich Grundlagenfächer angeben, schließt dies aber nicht aus, dass die wiss. Hausarbeit und/oder mündliche Prüfung (unter anderem) im Bereich der Grundlagenfächer angesiedelt ist.

 

  • Von der Festlegung einer Übergangsfrist wird bis auf Weiteres abgesehen; ggf. werden Sie rechtzeitig informiert werden.

 

Eine Übersicht über die neuen, ab dem SS 2018 angebotenen Veranstaltungen ist unten nochmals beigefügt, ergänzt um die beiden oben genannten Wahlveranstaltungen (kursiv).

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

 

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Ab SS 2018 im neuen SPB 1: „Grundlagen des Rechts“ angebotene Veranstaltungen (nach derzeitiger Planung – eine aktuelle Übersicht finden Sie auf der Homepage der Professur Auer):

 

  • Pflichtveranstaltungen (8 SWS):

–  Rechts- und Sozialphilosophie

–  Rechtstheorie und Rechtskritik

–  Rechtsgeschichte seit der Vormoderne

–  Recht und Gesellschaft

 

  • Wahlveranstaltungen (6 SWS):

–  Methoden des Öffentlichen Rechts

–  Völkerrechtssoziologie

–  Rechtsvergleichung

–  Europäische und vergleichende Privatrechtsgeschichte

–  Ökonomische Analyse des Rechts

–  Rechtssetzungslehre

–  Philosophical Foundations of Human Rights

–  Ehescheidungs- und Scheidungsfolgenrecht

–  Gestaltung im Erbrecht

 

  • Seminare (2 SWS):

–  Rechtsphilosophisches/Rechtstheoretisches/Rechtshistorisches Seminar

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Rechtsgeschichte als fachübergreifende Veranstaltung

Doppelverwertung von "Einführung in die Rechts- und Verfassungsgeschichte" bei Besuch im ersten Studienjahr

Liebe Studierende,

 

das JPA hat mitgeteilt, dass die Vorlesung "Einführung in die Rechts- und Verfassungsgeschichte" – wie es für die anderen Grundlagenveranstaltungen schon bisher galt – ab sofort zugleich als fachübergreifende sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftliche Einführungsveranstaltung anerkannt wird, sofern sie im ersten Studienjahr besucht wird. Voraussetzung für die Anerkennung als fachübergreifende Veranstaltung ist die Eintragung im Belegbogen (siehe unter "Formulare, ...").

 

Die Grundlagenveranstaltungen "Einführung in die Rechts- und Verfassungsgeschichte", "Einführung in die Rechtssoziologie", "Rechtssoziologie mit kriminologischen Bezügen" sowie "Grundzüge der Rechtsphilosophie" können somit bei bestandener Klausur, Besuch im ersten Studienjahr und entsprechender Eintragung im Belegbogen "doppelt verwertet" werden.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Schwerpunktbereiche 2–7

Übergangsregelung für Pflichtveranstaltungen

Liebe Studierende,

 

ab dem WS 2017/18 wird eine Übergangsregelung für Pflichtveranstaltungen gelten, die nach einer älteren Fassung der Schwerpunktbereichsordnung (SBO 2005 und erste bis dritte Änderungsfassung) besucht wurden (§ 22 Abs. 3 SBO n.F. – s.u.). Nach der Übergangsregelung bleiben (einschließlich des WS 2017/18) vier Semester, um noch „alte“ Pflichtveranstaltungen einzubringen. Wer das Schwerpunktbereichsstudium vor dem WS 2013/14 aufgenommen hat und bis zum Termin 2/2019 nicht an der Schwerpunktbereichsprüfung teilnimmt, ist damit zwar nicht durchgefallen, muss ggf. aber sämtliche Pflichtveranstaltungen nochmals nach neuer Ordnung besuchen. Davon unabhängig empfiehlt es sich natürlich seit jeher – gerade wenn der Vorlesungsbesuch mehrere Semester zurückliegt – zwecks „Auffrischung“ des Prüfungsstoffs solche (Pflicht- und Wahl-)Vorlesungen, die weiterhin existieren, erneut zu hören. Wer das Schwerpunktbereichsstudium erst zum WS 2013/14 oder später aufgenommen hat, wird von dieser Regelung nicht erfasst!

 

Ziel der Regelung ist es, für höhere Aktualität des möglichen Prüfungsstoffs zu sorgen und bessere Übersichtlichkeit für Kandidatinnen und Kandidaten zu schaffen, die sich zur Prüfung anmelden möchten.

 

Die älteren Fassungen der Ordnung finden Sie in unserem Archiv.

 

Die ab dem SS 2018 gültige Übergangsregelung für Veranstaltungen im Schwerpunktbereich 1 bleibt hiervon ausdrücklich unberührt. Sie gilt also, wie bereits über den Newsletter und auf der Homepage bekannt gemacht, bis auf Weiteres ohne Frist.

 

Auch für Wahlveranstaltungen – in allen Schwerpunktbereichen – gilt § 22 Abs. 3 SBO n.F. nicht; sie können nach wie vor – unabhängig vom Semester, in dem sie besucht wurden – frei zusammengestellt werden, solange nur die Zuteilung zum Schwerpunktbereichsstudium bereits erfolgt ist.

 

Übergangsregelungen, die wegen einer Umgestaltung einzelner Schwerpunktbereiche für Pflicht- und Wahlveranstaltungen im jeweiligen Antragsformular zur Prüfung enthalten sind, gelten daneben (z.B. die weitere Einbringbarkeit früherer Pflichtveranstaltungen, die zu Wahlveranstaltungen „umgewidmet“ wurden, als Pflichtveranstaltungen).

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

 

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§ 22 Abs. 3 SBO n.F.:

 

"Studierende, die das Schwerpunktbereichsstudium vor dem Wintersemester 2013/2014 aufgenommen haben, können Schwerpunktpflichtveranstaltungen (Modul I) nach einer früheren Fassung der Schwerpunktbereichsordnung einbringen, wenn sie sich spätestens zur Ablegung der Prüfung im Termin 2/2019 melden. Ab dem Termin 3/2019 können nur noch Pflichtveranstaltungen gem. der Anlage 1, Abschnitt a zu dieser Ordnung in der Fassung des 4. Änderungsbeschlusses und späterer Änderungsbeschlüsse eingebracht werden."

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Stellenausschreibung der hessischen Finanzverwaltung

für den höheren Dienst

Liebe Studierende,

 

beachten Sie bei Interesse bitte die >>Stellenanzeige<<, die auf Bitte des Hessischen Ministeriums der Finanzen an Sie als (gegenwärtige oder künftige) Examenskandidatinnen und -kandidaten gerichtet ist.

 

Die hessische Finanzverwaltung ist bemüht, Bewerberinnen und Bewerber zu attraktiven (Einstiegs-)Konditionen zu gewinnen. Die Finanzverwaltung hat derzeit und auch in den nächsten Jahren viele Stellen im höheren Dienst zu besetzen und daher einen großen Bedarf an Juristinnen und Juristen.

 

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ausschreibung und der dort verlinkten Karriereseite.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

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Ausweitung des Mutterschutzes auf Studierende

durch das neue MuSchG ab 01.01.18

Liebe Studierende,

 

auch von hier aus sei auf unten stehende Rundmail und das dort verlinkte Rundschreiben hingewiesen.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: mita-recht-request@lists.uni-giessen.de [mailto:mita-recht-request@lists.uni-giessen.de] Im Auftrag von Rundschreiben der JLU

Gesendet: Mittwoch, 17. Januar 2018 21:02

An: prof+mita+stud/alle

Betreff: Ausweitung des neuen Mutterschutzgesetzes ab 01.01.2018 auf Studierende

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Auftrag der Kanzlerin teile ich Ihnen mit, dass ab 01.01.2018 das neue Mutterschutzgesetz gilt. Dieses Gesetz sieht eine Ausweitung des bestehenden Mutterschutzes auch auf Studierende vor.

 

Nähere Informationen und die Vorgehensweise entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben Nr. 2018/03.

 

Das Rundschreiben finden Sie unter:

 

http://www.uni-giessen.de/org/admin/dez/b/runds_jlu_intern/rundschreiben-2018-03/view

 

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

 

Dr. Dagmar Steffens

Abteilungsleitung Dezernat B, Abteilung B3 - Sicherheit und Umwelt -

 

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für Rückfragen: Dr. Dagmar Steffens/ Dezernat B - Abteilung B3; E-Mail: dagmar.steffens@admin.uni-giessen.de

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Zwischenprüfungszeugnisse

SS 2018

Liebe Studierende,

 

die Zwischenprüfungszeugnisse können ab sofort im Prüfungsamt abgeholt werden.

 

MfG

Karin Rinn

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Schwerpunktbereich 7 – Kriminalwissenschaften –

Pflichtveranstaltungen im SS 2019 und WS 2019/20

Liebe Studierende,

 

angesichts aktueller Nachfragen sei darauf hingewiesen, dass im Schwerpunktbereich 7 – Kriminalwissenschaften – aus organisatorischen Gründen die Pflichtveranstaltungen in den kommenden beiden Semestern geplant sind wie folgt.

 

–  SS 2019: Wirtschaftsstrafrecht II (BT) (Rotsch); Strafrecht BT III (Wagner)

–  WS 2019/20: Kriminologie (Bannenberg); Internationales Strafrecht I (Rotsch/Wagner)

 

Beste Grüße

Volker Stiebig