Fragen und Antworten zu Tierversuchen
Was ist ein Tierversuch?
Das
deutsche Tierschutzgesetz
schützt das Leben und Wohlbefinden von Tieren und stellt sicher, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. Ein
Tierversuch
kann, nach kritischer Prüfung und Genehmigung, eine Ausnahme von diesem Grundsatz darstellen.
Tierversuche sind wissenschaftliche Studien, bei denen Tiere verwendet werden, um verschiedene Theorien oder Behandlungen zu testen. Sie werden in unterschiedlichen Bereichen wie Medizin, Veterinärmedizin, Psychologie und Toxikologie eingesetzt, um zum Beispiel die biologischen Auswirkungen von Arzneimitteln und Behandlungen, die Ursachen von Krankheiten und die potenziellen Risiken und Vorteile neuer Technologien zu verstehen.
Experimente können bei Tieren unter Umständen Schmerzen und Stress verursachen.
Das Tierschutzgesetz stellt daher Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse unter einen besonderen Schutz. Eingriffe an anderen Wirbellosen (z.B. Fruchtfliegen oder Wasserflöhe) werden rechtlich nicht als Tierversuche angesehen und dürfen in der Regel ohne eine gesonderte Genehmigung durchgeführt werden. Der Einsatz von Wirbellosen wird daher nicht systematisch erfasst und ist entsprechend kein Teil der folgenden Ausführungen.
Warum können wir auf Tierversuche noch nicht verzichten?
Tierversuche in der Lehre:
Wo immer möglich, wird in der Lehre an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) auf Tierversuche verzichtet und auf tierfreie Verfahren gesetzt. Zum Einsatz kommen z. B. Computersimulationen, Filmaufnahmen oder Übungen an Phantomen. Dennoch ist ein vollständiger Verzicht des Einsatzes von Tieren in der Lehre weder möglich noch sinnvoll: Die Studierenden erwarten von uns eine fundierte theoretische und praktische Ausbildung. Viele Studierende werden für Berufsfelder ausgebildet, in denen sie später einmal mit Tieren oder tierischen Produkten zu tun haben. Den Umgang mit Tieren zu üben, halten wir daher für unverzichtbar. Gerade die Arbeit späterer Tierärztinnen und Tierärzte sowie angehender Landwirtinnen und Landwirte hat dabei explizit das Wohl von Tieren und Menschen zum Ziel.
Tierversuche in der Forschung:
Über 95 % der Tierversuche an der JLU dienen der Forschung. Zum Einsatz kommen vor allem Mäuse und Ratten, aber z. B. auch Krallenfrösche und landwirtschaftliche Nutztiere. Das Forschungsspektrum ist dabei weit gefasst. Von der Grundlagenforschung bis hin zur Entwicklung von Therapien für Tiere werden unterschiedlichste Forschungsfelder bedient. In der Grundlagenforschung werden beispielsweise neue Therapieansätze zur Behandlung von Lungenerkrankungen der Menschen oder Malaria erforscht. Mäuse und Ratten dienen hier als Modellorganismen.
Das Wohlergehen von Nutztieren steht bei anderen Forschungsvorhaben im Mittelpunkt, wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler z. B. nach alternativen Haltungs- und Fütterungsformen zur bisher üblichen landwirtschaftlichen Praxis suchen.
Von der tierbasierten Forschung an der JLU profitieren letztlich Tiere und Menschen.
Lehre: Vorlesung der Klinik für Wiederkäuer und Schweine (Innere Medizin und Chirurgie) im Fachbereich Veterinärmedizin der
JLU Gießen.
Foto: Franz E. Möller (Archiv)
Forschung: Körpergewichtskontrolle bei einer Ratte.
Foto: Thorsten Indra
Wie wird entschieden, ob ein Tierversuch durchgeführt wird?
Alle Tierversuche in Deutschland unterliegen einem strengen gesetzlich geregelten Genehmigungsverfahren, das im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Versuchstierverordnung festgelegt ist. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist zur Durchführung eines Tierversuchs zwingend erforderlich. In Hessen sind für die Genehmigung von Tierversuchen die Regierungspräsidien zuständig. In Gießen muss jedes Vorhaben durch die Tierärztinnen und Tierärzte des Regierungspräsidiums Gieße n genehmigt werden. Der Genehmigungsprozess wird durch ein beratendes Fachgremium nach §15 Tierschutzgesetz (Tierschutzkommission) begleitet.
Bevor Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler jedoch einen Antrag beim Regierungspräsidium einreichen, findet immer eine intensive Beratung und Prüfung durch die Tierschutzbeauftragen der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) statt. Die Tierschutzbeauftragten achten dabei neben der Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen vor allem auch darauf, dass dem Tierwohl Rechnung getragen wird. Als weiteres innerbetriebliches Kontrollinstrument dient der Tierschutzausschuss der JLU, der regelmäßig durch die Expertise des 3R-Zentrums unterstützt wird.
Wie viele Tiere dienten im Jahr 2022 an der JLU als Versuchstiere?
Der Begriff „Versuchstiere“ umfasst sehr unterschiedliche Kategorien.
Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere (*) gelten als Versuchstiere, wenn sie im Rahmen der Ausbildung sowie für klinische Studien (Tiere von Patientenbesitzerinnen und -besitzern aus den Tierkliniken der JLU) und/oder als Blutspender (Katze, Hund) genutzt werden. Diese Tiere leben ohne Beeinträchtigung weiter und gehen nach der Studie zurück zu ihren Besitzerinnen und Besitzern. Klinikseigene Tiere werden nach einer gewissen Zeit an Privatpersonen vermittelt.
Die hier vorliegenden Zahlen umfassen ausschließlich Daten aus der Gruppe der Wirbeltiere. Die Tabelle gliedert sich in 3 Kategorien:
1) Tiere, die zu Tiertötungen zu wissenschaftlichen Zwecken gemäß § 4 Absatz 3 Tierschutzgesetz verwendet worden sind,
2) Tiere, die im Rahmen eines Tierversuchsvorhabens gemäß § 7 Absatz 2 Tierschutzgesetz eingesetzt wurden,
3) Tiere, die zu Lehrzwecken verwendet worden sind.
Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken getötet wurden (§4 TierSchG), sind Tiere, an denen zuvor keinerlei Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden. Dies ist nötig, um beispielsweise Organe oder Zellen für wissenschaftliche Experimente zu erhalten.
Zur Einordnung der hier aufgeführten Zahlen:
In Deutschland wurden 2022 etwas weniger als 2 Millionen Tiere als Versuchstiere eingesetzt. Hessenweit wurden im Jahr 2022 ungefähr 280.000 Versuchstiere verwendet.
Eine Navigationshilfe für die Vielzahl von Daten zu Tierversuchen findet sich in der Broschüre "Kompass Tierversuche" der Initiative Tierversuche verstehen.
Tab.: Art und Anzahl der zu wissenschaftlichen Zwecken an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) eingesetzten Tiere im Jahr 2022
(*) Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere gelten ebenfalls als Versuchstiere, wenn sie im Rahmen der Ausbildung sowie für klinische Studien (Tiere von Patientenbesitzerinnen und -besitzern) und als Blutspender (Katze, Hund) genutzt werden. Diese Tiere leben ohne Beeinträchtigung weiter und gehen nach der Studie zurück zu ihren Besitzerinnen und Besitzern. Klinikseigene Tiere werden nach einer gewissen Zeit an Privatpersonen vermittelt. (#) "Vögel" und "Säugetiere" sind hauptsächlich freilebende Tiere wie Fledermäuse und kleine Nager, die im Rahmen von Freilandstudien untersucht werden. Diese Tiere werden nach einer kurzen Begutachtung und Registrierung sofort wieder in die Natur entlassen.
Viele Tiere werden insbesondere im Rahmen der Ausbildung bzw. in der Lehre an der Universität am Ende eines Tierversuchs nicht getötet, sondern dürfen in ihrem gewohnten Umfeld weiterleben. Es handelt sich meist um klinikseigene Tiere oder Tiere von Mitarbeitenden, Studierenden oder Patientenbesitzerinnen oder -besitzern, die zuvor ihre Zustimmung z. B. zu einer Blutabnahme gegeben haben.
Tiere in der biomedizinischen Forschung müssen im Rahmen eines Tierversuchs meistens für weiterführende Untersuchungen schmerzfrei eingeschläfert werden. Tiere die nach ihrem Einsatz für die Wissenschaft nicht mehr genutzt werden sollen, werden - wo immer möglich - an Privatpersonen abgegeben.
"Vögel" und "Säugetiere" (#) sind hauptsächlich freilebende Tiere wie Fledermäuse und kleine Nager, die im Rahmen von Freilandstudien untersucht werden. Diese Tiere werden nach einer kurzen Begutachtung und Registrierung sofort wieder in die Natur entlassen.
Übersicht Initiative |
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Wie viele Tiere dienten im Jahr 2021 an der JLU als Versuchstiere?
Der Begriff „Versuchstiere“ umfasst sehr unterschiedliche Kategorien.
Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere (*) gelten als Versuchstiere, wenn sie im Rahmen der Ausbildung sowie für klinische Studien (Tiere von Patientenbesitzerinnen und -besitzern aus den Tierkliniken der JLU) und/oder als Blutspender (Katze, Hund) genutzt werden. Diese Tiere leben ohne Beeinträchtigung weiter und gehen nach der Studie zurück zu ihren Besitzerinnen und Besitzern. Klinikseigene Tiere werden nach einer gewissen Zeit an Privatpersonen vermittelt.
Die hier vorliegenden Zahlen umfassen ausschließlich Daten aus der Gruppe der Wirbeltiere. Die Tabelle gliedert sich in 3 Kategorien:
1) Tiere, die zu Tiertötungen zu wissenschaftlichen Zwecken gemäß § 4 Absatz 3 Tierschutzgesetz verwendet worden sind,
2) Tiere, die im Rahmen eines Tierversuchsvorhabens gemäß § 7 Absatz 2 Tierschutzgesetz eingesetzt wurden,
3) Tiere, die zu Lehrzwecken verwendet worden sind.
Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken getötet wurden (§4 TierSchG), sind Tiere, an denen zuvor keinerlei Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden. Dies ist nötig, um beispielsweise Organe oder Zellen für wissenschaftliche Experimente zu erhalten.
Zur Einordnung der hier aufgeführten Zahlen:
In Deutschland werden jährlich etwas weniger als 3 Millionen Tiere als Versuchstiere eingesetzt. Hessenweit wurden im Jahr 2021 ungefähr 300.000 Versuchstiere verwendet.
Eine Navigationshilfe für die Vielzahl von Daten zu Tierversuchen findet sich in der Broschüre "Kompass Tierversuche" der Initiative Tierversuche verstehen.
Tab.: Art und Anzahl der zu wissenschaftlichen Zwecken an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) eingesetzten Tiere im Jahr 2021
(*) Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere gelten ebenfalls als Versuchstiere, wenn sie im Rahmen der Ausbildung sowie für klinische Studien (Tiere von Patientenbesitzerinnen und -besitzern) und als Blutspender (Katze, Hund) genutzt werden. Diese Tiere leben ohne Beeinträchtigung weiter und gehen nach der Studie zurück zu ihren Besitzerinnen und Besitzern. Klinikseigene Tiere werden nach einer gewissen Zeit an Privatpersonen vermittelt. (#) "Vögel", "Säugetiere" und "andere Nager" sind hauptsächlich freilebende Tiere wie Fledermäuse und kleine Nager, die im Rahmen von Freilandstudien untersucht werden. Diese Tiere werden nach einer kurzen Begutachtung und Registrierung sofort wieder in die Natur entlassen.
Übersicht Initiative |
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Wie viele Tiere dienten im Jahr 2020 als Versuchstiere?
Der Begriff Versuchstiere umfasst sehr unterschiedliche Kategorien.
Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere (*) gelten als Versuchstiere, wenn sie im Rahmen der Ausbildung sowie für klinische Studien (Tiere von Patientenbesitzerinnen und -besitzern aus den Tierkliniken der JLU) und/oder als Blutspender (Katze, Hund) genutzt werden. Diese Tiere leben ohne Beeinträchtigung weiter und gehen nach der Studie zurück zu ihren Besitzerinnen und Besitzern. Klinikseigene Tiere werden nach einer gewissen Zeit an Privatpersonen vermittelt.
Die hier vorliegenden Zahlen umfassen ausschließlich Daten aus der Gruppe der Wirbeltiere. Die Tabelle gliedert sich in 3 Kategorien:
1) Tiere, die zu Tiertötungen zu wissenschaftlichen Zwecken gemäß § 4 Absatz 3 Tierschutzgesetz verwendet worden sind,
2) Tiere, die im Rahmen eines Tierversuchsvorhabens gemäß § 7 Absatz 2 Tierschutzgesetz eingesetzt wurden,
3) Tiere, die zu Lehrzwecken verwendet worden sind.
Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken getötet wurden (§4 TierSchG), sind Tiere, an denen zuvor keinerlei Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden. Dies ist nötig, um beispielsweise Organe oder Zellen für wissenschaftliche Experimente zu erhalten.
Zur Einordnung der hier aufgeführten Zahlen:
In Deutschland werden jährlich etwas weniger als 3 Millionen Tiere als Versuchstiere eingesetzt. Hessenweit wurden im Jahr 2020 ungefähr 310.000 Versuchstiere verwendet.
Tab.: Art und Anzahl der zu wissenschaftlichen Zwecken an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) eingesetzten Tiere im Jahr 2020
(*) Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere gelten ebenfalls als Versuchstiere, wenn sie im Rahmen der Ausbildung sowie für klinische Studien (Tiere von Patientenbesitzerinnen und -besitzern) und als Blutspender (Katze, Hund) genutzt werden. Diese Tiere leben ohne Beeinträchtigung weiter und gehen nach der Studie zurück zu ihren Besitzerinnen und Besitzern. Klinikseigene Tiere werden nach einer gewissen Zeit an Privatpersonen vermittelt. (#) "Vögel" und "Säugetiere" sind hauptsächlich freilebende Tiere wie Fledermäuse und kleine Nager, die im Rahmen von Freilandstudien untersucht werden. Diese Tiere werden nach einer kurzen Begutachtung und Registrierung sofort wieder in die Natur entlassen.
Übersicht Initiative |
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Wer überprüft die Tierversuche?
Erst nach der Genehmigung eines Tierversuchs durch das Regierungspräsidium Gießen darf mit dessen Durchführung begonnen werden. Alle Eingriffe müssen dabei sehr detailliert dokumentiert werden, der Gesundheitszustand der Tiere wird engmaschig überwacht. Die Durchführung des Tierversuchs ebenso wie dessen Dokumentation wird dabei vom Regierungspräsidium Gießen kontrolliert. Auf die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und Genehmigungsvorgaben achten überdies die Tierschutzbeauftragten und der Tierschutzausschuss der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU).
Wer darf Tierversuche durchführen ?
Jede Person, die im Tierversuch mitarbeitet, muss dem Regierungspräsidium und den Tierschutzbeauftragten der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) den Erwerb einer speziellen Sachkunde nachweisen. Neben dem Abschluss eines naturwissenschaftlichen Studiums oder einer Berufsausbildung müssen spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten in der Pflege, der Haltung und dem Umgang mit Tieren sowie gegebenenfalls im sachgerechten Töten von Tieren nachgewiesen werden. Überdies ist das sogenannte 3R-Prinzip ( R eplace, R educe und R efine - Vermeiden, Verringern und Verbessern) essenzieller Bestandteil der Ausbildung.
Neben dieser Grundausbildung muss jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter versuchstierkundliche Fortbildungen im Umfang von jährlich mindestens acht Stunden vorweisen.
Was bietet die JLU an, um Tierversuche zu ersetzen?
Tierversuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn keine tierfreien Methoden zur Beantwortung der wissenschaftlichen Fragestellung existieren und Lehrinhalte nicht anders als unter Verwendung von Tieren vermittelt werden können. Überall dort, wo heute schon auf Tierversuche verzichtet werden kann, wird dies an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) auch getan.
Damit alle Beteiligten auf dem aktuellen Wissensstand sind, müssen alle Personen, die mit Tieren umgehen, sich daher regelmäßig fortbilden. Überdies stehen die Tierschutzbeauftragten der JLU und das 3R-Zentrum den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern jederzeit beratend zur Seite.
Gerade in der studentischen Lehre werden bereits jetzt die allermeisten Tierversuche, z. B. durch Computersimulationen, die Nutzung von Phantomen, Simulatoren und (Organ-)modellen (v.a. in der Ausbildung zukünftiger Tierärztinnen und Tierärzte) ersetzt (siehe auch hier ). Der Fachbereich Veterinärmedizin hat eigens hierzu ein Clinical Skills Lab eingerichtet.
Die Professur für Computerbasiertes Modelling im 3R-Tierschutz befasst sich mit der Erstellung von computergestützten Alternativmethoden für Tierversuche mit besonderem Fokus auf computerbasierte neuronale Modelle. Durch die Professur werden moderne computerbasierte Modellierungsmethoden entwickelt, die sowohl die Funktion als auch die Morphologie der Zellen realistisch darstellen und experimentelle Vorhersagen ermöglichen. Im Fokus der Arbeiten stehen die Abbildung neuronaler Strukturen des Hippocampus sowie Modelle der synaptischen Plastizität und Variabilität von Ionenkanälen. Auch werden für die Humanmedizin Computermodelle zur Epilepsie und zur Alzheimer-Erkrankung entwickelt. In der 3R-Lehre werden Konzepte erarbeitet, mit denen sogenannte In-silico-Verfahren digitalisiert vermittelt werden können.
Übungen an Phantomen, bevor es an die echten Tierpatienten geht.
Die Blutentnahme wird an einem künstlichen Hundebein geübt.
Skills Lab:
Skills Lab PETS (Practical Experience of Technical Skills) am Fachbereich Veterinärmedizin der JLU: Studierende
üben hier an Tier-Simulatoren.
Fotos: Rolf K. Wegst
Computersimulationen synaptischer Aktivierung von digitalen Nervenzellen aus unterschiedlichen Spezies (aus Cuntz et al., 2021; https://doi.org/10.1016/j.neuron.2021.08.028 ).
Quelle: Peter Jedli č ka
Die Simulationen wurden in einem Kooperationsprojekt zwischen der Gruppe für Computerbasiertes Modelling von Prof. Peter Jedlička am Gießener 3R-Zentrum, dem neuroanatomischen Institut von Prof. Thomas Deller an der Goethe Universität Frankfurt und der Gruppe für Morphologisches Modelling von Dr. Hermann Cuntz am ESI in Frankfurt durchgeführt. Es wurden große Datensätze (> 9000 anatomische Rekonstruktionen von Nervenzellen aus unterschiedlichen Spezies) aus der NeuroMorpho.org-Datenbank verwendet, um die Funktion unterschiedlich geformter Nervenzellen zu untersuchen. Die Computersimulationen haben gezeigt, dass Nervenzellen mit sehr unterschiedlichen Größen (siehe die Länge, „Total length“ in mm auf der X-Achse) und Formen ihrer Fortsätze (sog. Dendriten) eine überraschende Gleichheit ihrer elektrischen Antworten (siehe die Spannung in mV auf der Y-Achse) aufweisen. Die Forscher nannten dieses neue Prinzip dendritische Konstanz. Um diese neue Erkenntnis zu gewinnen, wurden keine neuen Tierversuche durchgeführt. Diese Arbeit zeigt, dass Computer-basierte Modelle sehr gute Werkzeuge für die Vermeidung neuer Tierversuche und für die Nutzung öffentlich zugänglicher experimenteller Datensätze sind.
Computer & Zellkulturen – Mehr Tierschutz in der Hirnforschung
Film:
Der Film zeigt auch die Grenzen der Computersimulation auf. Obwohl
das Ergebnis den tatsächlichen Abläufen im Gehirn schon sehr nahe
kommt, zeigt es nicht, wie sich die Nervenzellen erholen. Solche
Erkenntnisse sind weiterhin nur im Tierversuch möglich. Durch die
Kombination der beiden Forschungsmethoden gelang es jedoch, die
Zahl der erforderlichen Tierversuche erheblich zu reduzieren.
Quelle: Tierversuche verstehen
Mehr Info:
Gleiche Rechte im Gehirn? — Justus-Liebig-Universität Gießen (uni-giessen.de)
Quelle: Peter Jedlicka
Wen kann man an der JLU zu Tierversuchen ansprechen?
Für die Beratung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) die Tierschutzbeauftragten zuständig. Gerne beantworten das Team aber auch Ihre konkreten Fragen rund um das Thema "Tierversuche" an der JLU. Überdies steht das 3R-Zentrum für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Medienvertreterinnen und -vertreter wenden sich bitte an die JLU-Pressestelle .
Wie werden die Tiere gehalten?
Nicht nur Tierversuche, sondern auch Tierhaltungen müssen behördlich genehmigt werden. An der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) werden neben Mäusen, Ratten und anderen Kleinsäugern in kleinerer Anzahl auch Amphibien, Vögel, Hunde, Katzen sowie landwirtschaftliche Nutztiere gehalten.
Gute Haltungsbedingungen und ein ruhiger Umgang verbessern das Tierwohl, daher bekommen unsere Tiere alles was sie brauchen. Mäuse und Ratten werden in sozialen Gruppen gehalten. Neben Futter und Wasser enthält jeder Käfig Versteckmöglichkeiten und Nestbaumaterial. Die Nagerhaltung erfolgt unter hohen hygienischen Standards um reproduzierbare Versuchsbedingungen zu garantieren. Umwelteinflüsse sollen so gut wie möglich kontrolliert werden.
Auch Hunde und Katzen werden in Gruppen gehalten, erhalten Beschäftigungsmaterial und reichlich Zuwendung durch ihre Tierpflegerinnen und Tierpfleger sowie Patinnen und Paten.
Unsere landwirtschaftlichen Nutztiere, zu denen z. B. Ziegen, Schafe und Rinder gehören, werden - wo immer möglich - nach landwirtschaftlicher Praxis gehalten. An ihnen wird beispielsweise die Verträglichkeit neuer Futtermittel getestet, es werden Verhaltensbeobachtungen sowie Messungen z. B. des Methanausstoßes durchgeführt. Überdies üben Studierende der Tiermedizin aber auch Untersuchungen im Rahmen der klinischen Ausbildung an den Tieren.
Haltung von Schafen am Oberen Hardthof
Foto: Katrina Friese
Hamsterhaltung in einem Tierkäfig mit Nestbaumaterial, Beißhölzchen und Heu.
Tierhaltung in Käfiggestellen: s
oziallebende Tiere, wie z. B. Ratten, sind immer in Gruppen vergesellschaftet.
Hamster mögen,
es als Einzelgänger
ungestört von Artgenossen zu sein, und sind sehr territorial, daher kann es nötig sein, sie einzeln zu halten.
Fotos: Thorsten Indra