QSL-Mittel (dezentral)
Den Hochschulen des Landes werden in jedem Semester zweckgebundene Mittel nach dem Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zur Verfügung gestellt.
Den Hochschulen des Landes werden als Teil der Grundfinanzierung jährlich Mittel zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zur Verfügung gestellt. Die Vergabe des Gesamtbudgets QSL basiert auf dem Hessischen Hochschulgesetz (HessHG) und der JLU-Vergabesatzung.
§ 16 Abs. 2 HessHG vom 14. Dezember 2021 konkretisiert dabei u.a. die Verpflichtung der Hochschulen, "die Voraussetzungen für die Studierenden zu schaffen, in angemessener Zeit zum Studienerfolg zu kommen, indem sie sicherstellen, dass das in den Prüfungs- und Studienordnungen vorgesehene Lehrangebot tatsächlich in ausreichendem Maße ohne zeitliche Verzögerung wahrgenommen werden kann. Die Hochschulen intensivieren die Beratung und Betreuung der Studierenden." (Auszug)
Der Fachbereich Rechtswissenschaft verwaltet dabei ein ihm von der JLU haushaltsjährlich zur Verfügung gestelltes dezentrales Budget, welches sich in ein Basisbudget und in ein Projektbudget aufgliedert.
Das Vergabeverfahren der dezentralen QSL-Mittel ist durch die Vergabeverordnung der JLU geregelt (siehe nützliche Link auf der rechten Seite). § 4 der Ordnung regelt dabei für die dezentralen Projektmittel, dass eine dezentrale Vergabekommission (Studienkommission) Vorschläge zur Verwendung der dem Fachbereich zugewiesenen Mittel an das Präsidium vorlegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung besteht diese Kommission aus
- der Studiendekanin / dem Studiendekan (Vorsitz),
- einem für 2 Jahre benannten Mitglied aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren,
- einem für 2 Jahre benannten Mitglied aus der Gruppe der wissensch. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
- einem für 2 Jahre benannten Mitglied aus der Gruppe der administr.-techn. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
-
vier von den studentischen Mitgliedern im Fachbereichsrat benannten studentischen Mitgliedern. Die Benennung dieser Mitglieder erfolgt für jeweils ein Jahr.
Die dezentrale Vergabekommission ist somit hälftig mit Vertreterinnen / Vertretern aus der Gruppe der Studierenden besetzt.
Anträge an das dezentrale QSL-Budget können von jedem Mitglied des Fachbereichs an das Dekanat gestellt werden (§ 5 der Vergabeverordnung).
Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Antragsformular und den Finanzierungsplan (siehe rechte Spalte, nützliche Links).
Als Ansprechpartner stehen Ihnen im Dekanat Simone Herrholz zur Verfügung.
Weitere Hinweise zu den QSL-Mitteln an der JLU stellt die Stabsabteilung Lehre an dieser Stelle zur Verfügung (auch zu den dezentralen Budgets).
Beachten Sie die nützlichen Links auf der rechten Seite
Zusammensetzung der dezentralen Studienkommission (FBR-Wahl vom 01.11.2023)
Leitung:
Univ.-Prof. Dr. Prof. Dr. Pierre Hauck (Studiendekan)
Professor/innen:
Univ.-Prof. Dr. Thilo Marauhn
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in:
Magdalena Jas-Nowopolska
Administrativ-technisches Mitglied:
Heike Kienholz
Studierende:
Robert Martin Raithle
Dana Celine Berger
Lennart Tillmann Bär
Ronny Djikiba Cissé
Die Verwendung der QSL-Mittel lässt sich in folgende Kategorien aufteilen (vgl. Kriterienkalog der JLU):
- Verbesserung der Betreuungsintensität
- Qualitätsmanagement in der Lehre
- Verbesserung der Infrastruktur für die Lehre
- Verbesserung der Serveceleistungen und übergreifende Projekte
Der Fachbereich Rechtswissenschaft finanziert aus seinem dezentralen QSL-Mittelbudget regelmäßig folgende Projekte:
Examensvorbereitungsprogramm UniRep
In einem einjährigen für die Teilnehmer/-innen kostenlosen Jahreskurs werden die Examenskandidatinnen und -kandidaten auf die staatliche Pflichtfachprüfung umfassend und effektiv vorbereitet. Hierdurch werden insbesondere finanziert:
- Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (Strafrecht)
- UniRep-Koordination (wissenschaftliche/r Mitabeiter/in)
- Examensklausurenkurs (Lehraufträge, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte, Korrekturen)
- Probeexamen
- vorlesungsbegleitende Tutorien (Teilfinanzierung)
Zusätzliche Studienliteratur
Die vom Fachbereich zur Verfügung gestellten QSL-Mittel tragen wesentlich zur Ausweitung der studentischen Literaturversorgung bei und stlelen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Studienbedingungen dar. Gerade das Studium der Rechtswissenschaft benötigt nicht nur ein besonders breites Literaturangebot, sondern ist in besonderem Maße auch von Aktualisierungsanschaffungen betroffen. Dabei wird auch berücksichtigt, dass sich die Zugriffsmöglichkeiten nicht nur auf gedruckte, sondern auch elektronische Medien beziehen müssen. Durch QSL-Mittel können die Leistungen in diesem Bereich in besonderem Ausmaß ausgeweitet zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden:
Printmedien (inklusive Mehrfachexemplare besonders häufig genutzter Fachliteratur wie Kommentare, Lehrbücher u.s.w.)
Online-Zugänge (z.B. Beck-online Heimzugang für Studierende)
Internationale Datenbank Westlaw
Erasmus-Hilfskraft
Unterstützung in der umfassenden individuellen Beratung von Outgoings und Incomings zu Auslandssemestern.
Refugee Law Clinic (Personal, Teilfinanzierung)
Interdisziplinäres Lehr- und Studienangebot zum Migrations- und Flüchtlingsrecht. Das aus dem anglo-amerikanischen Raum stammende Konzept einer Law Clinic umfasst drei Kernelemente:
- Studierende vertiefen in einem Spezialgebiet während des Studiums ihr Wissen,
- hierbei werden sie von Praktikern und Dozenten betreut und ausgebildet,
- fortgeschrittene Mitglieder der Law Clinic wenden ihr Wissen praktisch an, z.B. im Rahmen von Sprechstunden, in Zusammenarbeit mit NGOs.
Gastdozentur Madison (Lehrkooperation mit der Law School der University of Madison/Wisconsin)
Im Rahmen dieser Kooperation besuchen in jedem Sommersemester zwei amerikanische Hochschullehrer/-innen den Fachbereich Rechtswissenschaft in Gießen und fördern mit äußert attraktiven Veranstaltungen in unterschiedlichen Rechtsgebieten die internationale Lehre. Studierende profitieren aus dem Erwerb von Kenntnissen über eine fremde Rechtsordnung und können zudem einen Leistungsnachweis in einer fremdsprachigen Lehrveranstaltung erwerben. Seit 2012 erfolgt die Leistung vom amtierenden Partnerschaftsbeauftragten, Herrn Prof. Dr. Thilo Marauhn.
Arbeitsgemeinschaften und Tutorien
Die großen Lehrveranstaltungen der ersten Semester werden durch Arbeitsgemeinschaften und Tutorien begleitet. Dabei zeichnet sich der Fachbereich in Gießen durch sein "Gießener Modell" aus, wonach die Kleingruppen anhand praktischer Beispielsfälle unter Anleitung erfahrener Studierender geleitet werden. Das Konzept fußt auf dem Gedanken "Lernen durch Lehren", die Kleingruppen fördern die individuelle Arbeitsatmosphäre. Die QSL-Mittel tragen dazu bei, die Gruppengrößen stabil auf Kleingruppenniveau halten zu können. Folgende Veranstaltungen werden gefördert:
- vorlesungsbegleitende Tutorien zur Einführung in das Privatrecht
-
vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften in den Veranstaltungen
:
Grundrechte, Staatsorganisationsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Strafrecht AT, Strafrecht BT I (Vollfinanzierung aus QSL), Strafrecht BT II, Schuldrecht AT/BT, Sachenrecht
Moot Courts
Da Lehr- und Lernkonzept von Moot Courts ist das Erproben eigener Fähigkeiten durch Teilnahme an einem zu einem fiktiven Fall aufgehängten Gerichtsprozess. Hierdurch werden durch den Wettstreit der widerstreitenden Interessen und Rechtsauffassungen anwaltliche Fähigkeiten ausgebildet, Redehemmungen abgebaut, Rhetorik gestärkt und strategisches Vorgehen eingeübt und aneinander gemessen werden. Aus QSL-Mitteln werden regelmäßig folgende Moot Courts finanziert:
Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court (Prof. Benicke)
WorldMUN / NMUN (Prof. Marauhn)
Justus-Liebig Moot Court (Prof. Gutzeit)
Exkursionen (In- und Ausland), Bezuschussung
Ergänzend zu den traditionellen Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen) werden von Lehrenden des Fachbereichs regelmäßig studentische Exkursionen ins In- und Ausland durchgeführt. Auf diese Weise wird den Studierenden zum einen das berufliche Spektrum nähergebracht, hzum anderen können z.B. höchstrichterliche Gerichtsverhandlungen erlebt werden. Gefördert wird mit Zuschüssen für Fahrt- und Übernachtungskosten. Auch Blockseminare werden unterstützt.
Gastvorträge, zusätzliche Vortragsveranstaltungen mit Lehrbezug
Am Fachbereich Rechtwissenschaft wird ein breites Vortragsangebot aus allen juristischen Sparten zusätzlich oder auch das Curriculum ergänzend angeboten. Insbesondere haben sich in allen drei juristischen Sparten regelmäßige Vortragsreihen etabliert, die den Lehrveranstaltungskanon ergänzen und vertiefen. Gefördert werden (u.a.) folgende Vortragsreihen, in denen auch die Voraussetzungen zum Erwerb einer Schlüsselqualifikation nach § 9 Abs. 1 S. 2 lit. d JAG (SQ-Vortrag) zu erlangen sind:
- arbeitsrechtliches Praktikerseminar
- kriminalwissenschaftliches Praktikerseminar
- umweltrechtliches Praktikerseminar
- gesundheitsrechtliches Praktikerseminar
- Vorträge des Rudolf-von-Jhering-Institutes
- Vorträge des Instituts für anwaltsorientierte Juristenausbildung
- Vorträge des Franz-von-Liszt-Institutes
Fremdsprachenausbildung
- Legal English: Das dreisemestrige Ausbildungsangebot in Kooperation mit dem ZfbK vermittelt fachlich spezialisierte Sprachkenntnisse. Zertifikat: UNIcert III (Level C1)
-
Lehrveranstaltungen in türkischer Sprache
In unregelmäßigen Abständen können Lehrveranstaltungen türkischprachiger Dozenten angeboten werden. Im Mittelpunkt der Veranstaltungen steht die türkische Rechtssprache oder das materielle Recht.