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Zusatzqualifikation Gruppenpsychotherapie

Interessierte Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer können Zusatzstunden dazu nutzen, die in der Psychotherapie-Vereinbarung (PTV) geforderten Qualifikationsnachweise für die Kassenabrechnung von Gruppen-Psychotherapien (Verhaltenstherapie) zu erwerben.

Gemäß §6 Abs. 5 PTV kann Psychotherapie bei Gruppen erbringen, wer eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der Gruppen-Psychotherapie mit mindestens 48 Theoriestunden (Link zum aktuellen Curriculum) erworben hat und mindestens 80 Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe absolviert hat. Weiterhin ist nachzuweisen, dass mindestens 60 Doppel-Behandlungsstunden (also 120 Stunden) unter Supervision (min. 30 Stunden) bei Gruppen durchgeführt wurden.

Da es sich um eine Zusatzqualifikation handelt, müssen von den Teilnehmern Leistungen erbracht werden, die über das normale Curriculum der „Psychologischen Psychotherapie“ hinausgehen. Teilweise können sich die Anforderungen jedoch überlappen, so dass einzelne Bestandteile sowohl für die Meldung zur Staatsprüfung als auch für die Qualifikationsnachweise für die Kassenabrechnung von Gruppen-Psychotherapien genutzt werden können.