Aufenthaltsvorbereitung
Vorbereitung Ihres Aufenthaltes
Nach erfolgreicher Bewerbung senden wir Ihnen Ihren Zulassungsbescheid zu. Sollten Sie ein Visum benötigen, dann empfehlen wir eine frühzeitige Bewerbung, da die Beantragung eines Visums für Studienzwecke bis zu drei Monaten dauern kann.
Ausnahmen: Bürgerinnen und Bürger der EU, der USA, Südkorea, Brasilien und einiger weniger anderer Länder sind von der Visumspflicht ausgenommen. Informationen erteilen die Deutschen Botschaften und Auslandskonsulate oder auch die Ausländerbehörden.
Finanzierung: Die Finanzierung kann durch eine Stipendienzusage einer öffentlichen Institution, ein Sperrkonto in Höhe von 11.904,- € (992 Euro x 12 Monate), oder durch einen privaten Finanzier erfolgen. Bei Privatfinanzierung muss eine notariell bestätigte Finanzierungserklärung vorliegen. Vordrucke gibt es z.B. bei der Ausländerbehörde der Stadt Gießen.
Krankenversicherung: Studierende müssen Hochschulen ihre Krankenversicherung nachweisen.
Ab dem 01.12.2021 besteht die gegenseitige Meldepflicht der Krankenversicherung der Studierenden zwischen Krankenkassen und Hochschulen.
Sie müssen sich – egal ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind oder eine EHIC-Card besitzen – vor der Einschreibung mit einer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine digitale Versicherungsmeldung, eine sogenannte M10, auszulösen. Bitte geben Sie dazu immer die Absendernummer der JLU an: JLU H0001711. Die Krankenkasse meldet der Universität dann digital ob...
- Sie versichert sind oder
- Sie versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind.
Die Befreiung von der Versicherungspflicht bzw. das Abschließen einer Krankenversicherung können Sie bereits aus dem Ausland vornehmen.
Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie hier.