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4. Wo kann ich ein Praktikum ableisten?

Unter Praktikumsangebote finden Sie konkrete Vorschläge und Listen mit Einrichtungen, die Praktika angeboten haben. Für die Suche und Bewerbung sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich. Praktikumsberichte ehemaliger PraktikantInnen können Sie auf ILIAS einsehen (siehe  8.).

 

Variante A:

Für Berufsfeldfeldpraktika nach Variante A eignen sich alle Betriebe und andere Einrichtungen zukünftiger Berufsfelder des Studiengangs Psychologie, die sich mit psychologischen Anwendungs- und Forschungsgebieten befassen. In der Regel werden Tätigkeiten in

  1. Psychiatrischen/Psychosomatischen/ Psychotherapeutischen Einrichtungen
  2. Eignungsdiagnostischen Einrichtungen
  3. Justizvollzugseinrichtungen
  4. Beratungsstellen
  5. Rehabilitationszentren
  6. staatliche Schulämter
  7. Arbeitsagenturen
  8. Schulpsychologische Dienste
  9. Personalberatung
  10. Unternehmensberatung
  11. Institute für Marktforschung, Sozialforschung oder Demoskopie
  12. Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen

als Praktikum Variante A anerkannt. Siehe auch Praktikumsverordnung!

 

Variante B

Das Praktikum Variante B bereitet auf den klinischen Master vor. Es ist in zwei Teilbereiche unterteilt.

  • Orientierungspraktikum:
  1. Interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder
  2. anderen Einrichtungen, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit im Mitelpunkt stehen

In der Einrichtung müssen PsychologInnen arbeiten!

  • Berufsqualifizierende Tätigkeit I
  1. Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder   neurologischen Versorgung oder
  2. Einrichtungen der Prävention oder der Rehabilitation, die mit den unter 1. genannten Einrichtungen vergleichbar sind oder
  3.  Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder
  4. sonstigen Einrichtungen der institutionellen Versorgung.

In der Einrichtung müssen approbierte PsychologInnen arbeiten, also Psych. PsychotherapeutInnen und/oder Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen. ACHTUNG: ärztliche KollegInnen, auch FachärztInnen Psychotherapie werden NICHT entsprechend anerkannt, da sie über ein anderes Grundstudium verfügen.

Sie können OPrak und BQT I in einer (auch zusammenhängend 380 h) oder in zwei Einrichtungen (dann 150 + 230 h reine Praktikumszeit) absolvieren. Dabei gilt, dass Einrichtungen, die sich für das BQT I qualifizieren automatisch auch für das OPrak geeignet sind. Anders herum gilt das nicht unbedingt.Wichtig: das BQT I kann erst ab dem Erreichen einer Mindestanzahl an CP absolviert werden (60 CP!).

 

Eine Liste mit hessischen stationären Einrichtungen finden Sie hier.

Siehe auch Praktikumsverordnung (2.)!