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Prüfungs- und Promotionsamt FB09

Prüfungen und Promotionen des Fachbereichs 09 werden durch die jeweiligen Ordnungen geregelt. Für deren Einhaltung und darüber hinausgehende Regelungen sorgt der zuständige Ausschuss. Für die administrative Seite ist das Prüfungs- und Promotionsamt zuständig.
Attest
Ab dem Sommersemester 2023 ist das Fernbleiben an einer Prüfung nur noch aus triftigem Grund möglich. Ein Nachweis des Grundes ist unverzüglich über das Online Formular einzureichen.
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Corona Pandemie: Aktuelle Hinweise

Die Corona-Satzung läuft zum Ende des Wintersemesters 2022/23 aus. Bitte beachten Sie, dass es für Prüfungen ab dem Sommersemester 2023 keine Freiversuchsregelung mehr geben wird und wieder Attestpflicht herrscht.
Im Krankheitsfall wird ein ärztliches Attest benötigt. Andernfalls wird Nicht-Antritt mit "Nicht bestanden" in FlexNow eingetragen.