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Deloitte Tax Newsletter vom 14.12.2023

Zinsschranke und steuerliche MoPeG Umsetzung: Überführung in neues Gesetzgebungsverfahren

Nachdem das Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss hängen geblieben ist, hat der Bundestag kurzfristig einige zeitkritische Änderungen aus dem Gesetz in ein anderes Gesetzgebungsverfahren überführt. In das sog. „Kreditzweitmarktförderungsgesetz“ wurden die Änderungen, unter anderem die Modifizierung der Zinsschranke sowie steuerrechtliche Anpassungen an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz, aufgenommen. Der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich noch in den Abendstunden des 14.12.2023 verabschieden.

Bundestag, Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz), Vergleich des am Ende verabschiedeten Gesetzes in Form der Beschlussvorlage des Finanzausschusses mit dem Regierungsentwurf, BT-Drs. 20/9782


Zukunftsfinanzierungsgesetz: veröffentlicht im Bundesgesetzblatt

Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) wurde am 14.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. BGBl. 2023 I Nr. 354.

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BFH: Nichtberücksichtigung einer nach dem Wegzug eingetretenen Wertminderung der Anteile im Zuzugsstaat

Eine rückwirkende Korrektur des fiktiven Veräußerungsgewinns gem. § 6 Abs. 6 AStG a.F. im Wegzugszeitpunkt, weil die nach dem Wegzug eingetretene Wertminderung der Anteile bei der Einkommensbesteuerung durch den Zuzugsstaat nicht berücksichtigt wurde, setzt nicht voraus, dass der dort nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtete Steuerpflichtige die Berücksichtigung der Wertminderung im Zuzugsstaat erfolglos beantragt hat. Bei der Frage, ob eine Wertminderung gem. § 6 Abs. 6 S. 1 AStG a.F. berücksichtigt werden kann, ist ausschließlich auf die tatsächliche Nichtberücksichtigung im Zuzugsstaat abzustellen. Hinweis: Die Korrekturnorm des § 6 Abs. 6 AStG a.F. gilt nur für Veräußerungen bis zum 24.03.2021.

BFH, Urteil vom 26.07.2023, I R 39/20


FG Köln: OSS-Verfahren bei Betriebstätten von Organgesellschaften im EU-Ausland

Unterliegen sonstige Leistungen an Nichtunternehmer in Organschaftsfällen auch dann dem OSS-Verfahren, wenn die Organgesellschaft im Mitgliedstaat des Verbrauchs eine Betriebsstätte unterhält?

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BMF: Veröffentlichung BFH-Urteile im BStBl.

Die folgenden im Intranet/DTN dargestellten BFH-Urteile stehen zur Veröffentlichung im BStBl. II an und sind damit allgemein anzuwenden:

 

  • BFH: Zurechnung von Grundstücken einer Untergesellschaft, Urteil vom 01.12.2021, II R 44/18.
  • BFH: Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische Sekunde, Urteil vom 15.06.2023, IV R 30/19
  • BFH: Passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Zahlungen bei zeitraumbezogenen Leistungen, Urteil vom 26.07.2023, IV R 22/20
  • BFH: Keine Auflösung negativer Ergänzungsbilanzen bei entgeltlichem Gesellschafteraustritt, Urteil vom 23.03.2023, IV R 27/19
  • BFH: Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an Privatkunden, Urteil vom 09.08.2023, VI R 10/21
  • BFH: Organschaft bei mittelbarer wirtschaftlicher Eingliederung, Urteil vom 11.05.2023, V R 28/20