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Konzeption der Ausbildung Psychologische Psychotherapie

Praktische Tätigkeit

1. Praktische Tätigkeit

1. Praktische Tätigkeit (§2 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten; PsychTh-APrV)

  • Es handelt sich um eine klinische Tätigkeit unter Aufsicht und Anleitung an einer, mit der Universität Gießen kooperierenden, stationären psychiatrisch-klinischen Einrichtung/ Einrichtung mit psychiatrischem Klientel im Umfang von mindestens 1200 Stunden (mit Dokumentation der Beteiligung an 30 Fällen, 4 davon mit Einbezug von Bezugspersonen) sowie
  • um eine klinische Tätigkeit im Umfang von mindestens 600 Stunden an einer, mit der Universität Gießen kooperierenden Einrichtung, die von einem Sozialversicherungsträger bezüglich der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung anerkannt ist.

Theoretische Ausbildung

2. Theoretische Ausbildung

2. Theoretische Ausbildung (§3 PsychTh-APrV)

  • Foto: Hans Jürgen Landes Fotografie
    Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden
  • Die Durchführung dieser Stunden erfolgt im Rahmen eines sechssemestrigen Curriculums in Blöcken à 10 Unterrichtsstunden (in der Regel freitags, ganztags), begleitend zur praktischen Tätigkeit/praktischen Ausbildung.
  • Zu Beginn der Ausbildung findet eine Einführungswoche (Blockkurs 1. Semester) statt. Diese beinhaltet praxisorientierte Kurse zu basalen VT-Interventionsmethoden.
  • Die Inhalte werden von Dozentinnen und Dozenten vermittelt, die über diesbezügliche Forschungs- und Praxiserfahrungen verfügen. Grundkenntnisse über Konzepte zur Entstehung und Aufrechterhaltung psychischer Störungen sowie psychodiagnostische Kenntnisse werden dabei mit Inhalten der vertieften Ausbildung (Verhaltenstherapie) verknüpft. Zudem wird ein kontextbezogener Blickwinkel eingenommen. Damit wird unterstützt, dass die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer praktisch-therapeutische Fertigkeiten für konkrete Handlungsbedingungen erwerben können.

Selbsterfahrung

3. Selbsterfahrung

3. Selbsterfahrung (§5 PsychTh-APrV)

      Insgesamt 120 Stunden; Abzuleisten 100h in festen Kleingruppen (siehe unten), ergänzt durch 20 ganztägige themenzentrierte Kurse oder optional auch durch Einzelselbsterfahrung.

      Wir bieten folgende feste Kurse in Kleingruppen an:

Kurs „Vertrautwerden mit der Therapeutenrolle“ (1. - 2. Semester)

      insg. 30h in der geteilter Erstsemester-Kohorte (Gruppe A und B)

            Teil 1: i.d.R. 14-tägig mittwochs, 18.30-20.00 Uhr (über 10h)

            Teil 2: zweitägiger Kurs (über 20h)

 

Kurs „Einfluss der eigenen Biografie auf die psychotherapeutische Arbeit“ (2. Semester)

      30h; dreitägig mit Übernachtung, außerhalb des üblichen Kurs-Settings (z.B. Schloss Rauischholzhausen), Gruppeneinteilung wie in Kurs 1 

 

Kurs „Emotionale Schemaaktivierung in konkreten Therapiesituationen“ (3.-4. Semester)

      30 h; dreitägig mit Übernachtung, außerhalb des üblichen Kurs-Settings (z.B. Schloss Rauischholzhausen), Gruppeneinteilung wie in Kurs 1 

 

Kurs „Vertiefung der Arbeit an eigenen Themen“ (4.-5. Semester)

      10 UE, eintägig in der Ambulanz, Gruppeneinteilung wie in Kurs 1 

      

Praktische Ausbildung

4. Praktische Psychotherapie-Ausbildung (§4 PsychTh-APrV)
4. Praktische Ausbildung

  • Die praktische Ausbildung beginnt nach Ableistung der psychiatrisch-klinischen Tätigkeit. Sie beinhaltet eine eigene verhaltenstherapeutische Behandlungstätigkeit in den Räumlichkeiten der verhaltenstherapeutischen Ambulnaz im Umfang von mindestens 600 Behandlungsstunden, die sich ca. auf 15 – 20 Patientinnen/ Patienten verteilen. 
  • Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Zwischenprüfung, die als "Therapieprobe" (exemplarische Behandlungsstunde) mit anschließendem fallbezogenen Prüfungsgespräch konzipiert ist.
  • Alle Behandlungen erfolgen unter regelmäßiger Supervision einer anerkannten Supervisorin/ eines anerkannten Supervisors.
    Insgesamt müssen mindestens 100 Gruppen-Supervisionsstunden und mindestens 50 Einzel-Supervisionsstunden, bei mindestens drei Supervisoren absolviert werden.
    Für die Gruppensupervision werden feste Gruppen gebildet, die über 2 Jahren mit einer Supervisorin/ einem Supervisor zusammen arbeiten. Sie finden in der Verhaltenstherapeutischen Ambulanz in Gießen statt (i.d.R. 14-tägig wochentags, ab 18.00 Uhr).

     Eine Liste anerkannter Supervisorinnen und Supervisoren finden Sie hier.

Abschlussprüfung

5. Abschlussprüfung

 5. Abschlussprüfung (§7 PsychTh-APrV)

  • Es handelt sich um eine staatliche Prüfung.
  • Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/ Psychologischer Psychotherapeut (Fachkunde: Verhaltenstherapie).
  • Zur Anmeldung für die staatliche Abschlussprüfung ist das universitäre Ausbildungszertifikat erforderlich, für das neben dem Nachweis aller Ausbildungsbestandteile auch die Vorlage von zehn schriftlichen Fallberichten (vier ausführliche Berichte und sechs Kurzberichte) verlangt wird, die positiv begutachtet wurden.