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Ein Beispiel an einem örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang

Nehmen wir den fiktiven Studiengang Z, bei dem die JLU zum Wintersemester genau 200 Studienplätze zu vergeben hat. Davon werden 20% anhand der Wartezeit und 80% im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens vergeben. Die JLU erstellt dazu zwei Ranglisten (Wartezeit und HAV).

Im HAV wird für diesen fiktiven Studiengang die Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB-Note) z.B. Abiturnote oder Note der Fachhochschulreife genommen.

Die Bewerber/innen werden aufgrund ihrer Wartezeit und ihrer HZB-Note in die beiden Ranglisten sortiert.

Wartezeit-Ouote HAV-Quote

Grafik6 ©Rudie_Fotolia.com1. Wartesemester 7

2. Wartesemester 6

3. Wartesemester 6

39. Wartesemester 5

40. Wartesemester 4

41. Wartesemester 3

Grafik1 ©Rudie_Fotolia.com1. HZB-Note 1,1

2. HZB-Note 1,2

3. HZB-Note 1,2

...

159. HZB-Note 1,9

160. HZB-Note 1,9

161. HZB-Note 2,0

Es kann natürlich sein, dass zwei Bewerber/innen, dieselbe Wartezeit oder dieselbe HZB-Note haben („Ranggleichheit“). Die beiden werden dann mittels sog. Zweitkriterien unterschieden.

Bei 200 Studienplätzen erhalten in der Wartezeit-Quote die ersten 40 Bewerber/innen und in der HAV-Quote die ersten 160 Bewerber/innen der jeweiligen Rangliste einen Zulassungsbescheid.

Auf die Frage „Wie ist der NC für den Studiengang Z“ kann es folglich nur folgende Antwort geben:
"Im letzten Wintersemester haben die Bewerber/innen mit einer HZB-Note von 1,9 und besser sowie die Bewerber/innen mit einer Wartezeit von mindestens 4 Semestern einen Studienplatz bekommen."

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Studienbewerber