Stundenzettel (Studentische Hilfskräfte/ SHK)
Gemäß Mindestlohngesetz müssen >studentische Hilfskräfte mithilfe von Stundenzetteln Buch führen über ihre Arbeitszeiten. Die Stundenzettel müssen am Anfang des Monats für den jeweils vorhergehenden Monat im zuständigen >Sekretariat abgeben werden.
Den Vordruck für den Stundenzettel finden Sie hier.