Rechtsgeschichte als fachübergreifende Veranstaltung
Doppelverwertung von "Einführung in die Rechts- und Verfassungsgeschichte" bei Besuch im ersten Studienjahr
Liebe Studierende,
das JPA hat mitgeteilt, dass die Vorlesung "Einführung in die Rechts- und Verfassungsgeschichte" – wie es für die anderen Grundlagenveranstaltungen schon bisher galt – ab sofort zugleich als fachübergreifende sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftliche Einführungsveranstaltung anerkannt wird, sofern sie im ersten Studienjahr besucht wird. Voraussetzung für die Anerkennung als fachübergreifende Veranstaltung ist die Eintragung im Belegbogen (siehe unter "Formulare, ...").
Die Grundlagenveranstaltungen "Einführung in die Rechts- und Verfassungsgeschichte", "Einführung in die Rechtssoziologie", "Rechtssoziologie mit kriminologischen Bezügen" sowie "Grundzüge der Rechtsphilosophie" können somit bei bestandener Klausur, Besuch im ersten Studienjahr und entsprechender Eintragung im Belegbogen "doppelt verwertet" werden.
Beste Grüße
Volker Stiebig