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Bewerbergruppe B

Bewerbergruppe B

Ausländische Bewerber/innen, die keine deutsche HZB haben und

  • nicht Staatsbürger eines EU-Staates sind sowie
  • nicht Staatsbürger Liechtensteins, Norwegens, Islands sind.
Siehe: Ausländische Bildungsnachweise, die der Allgemeinen Hochschulreife gleichwertig sind