FAQ
Das IPP folgt den Richtlinien und Satzungen der Justus-Liebig-Universität Gießen. Beachten Sie, dass die Satzung für die Promotionsprogramme der JLU derzeit überarbeitet wird, da sie an neue modulare Curricula und an internationale Anforderungen angepasst wird und sich somit ändern kann.
Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion im Rahmen des IPP/an der JLU?
Die Doktorand_innen des IPP müssen über einen weit überdurchschnittlichen, Master-äquivalenten Hochschulabschluss verfügen; der Abschluss muss zudem in einem Fach erfolgt sein, das eine erkennbare Relevanz für das vorgesehene Promotionsprojekt hat. Bei der Anerkennung eines internationalen Abschlusses werden die anerkannten Äquivalenzkriterien zugrunde gelegt. Bei weiteren Fragen zur Anerkennung Ihres internationalen Hochschulabschlusses kontaktieren Sie bitte das IPP-Team.
Wenn die Promotion in einem anderen Fach erfolgen soll als dem Ihres Hochschulabschlusses, stellen Sie bitte sicher, dass Sie die für das angestrebte Promotionsfach in den Promotionsordnungen der JLU angeführten Voraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Mitgliedschaft im IPP eine Einschreibung zum Promotionsstudium an der JLU von mindestens zwei Semestern voraussetzt (die entstehenden Kosten betragen rund €270 pro Semester).
Kann ich mich bewerben, ohne bereits an der JLU eingeschrieben zu sein?
Durchaus. Sie können sich zuerst um eine IPP-Mitgliedschaft bewerben und sich dann später zu einem Promotionsstudium an der JLU einschreiben. Wenn Sie als IPP-Mitglied angenommen worden sind, müssen Sie sich zunächst beim Promotionsausschuss bzw. Akademischen Prüfungsamt der JLU als Doktorand_in registrieren; danach folgt dann die Einschreibung zum Promotionsstudium. Die Semestergebühren für eingeschriebene Doktorand_innen betragen etwa €270 pro Semester. Hier finden Sie weitere Hinweise und Downloads zur Einschreibung.
Gibt es eine Altersgrenze für die Bewerbung?
Nein. Entscheidend für uns ist das ‚akademische Alter’ der Bewerber_innen, das nicht zwingend mit ihrem biologischen Alter übereinstimmen muss. Deshalb werden etwaige Unterbrechungen oder Verzögerungen im Studienverlauf (etwa durch Erziehungszeiten oder andere familiäre Verpflichtungen) selbstverständlich bei der Beurteilung der einzelnen Anträge berücksichtigt.
Als Teil meiner Bewerbung soll ich „ein Dissertationsexposé von nicht mehr als zehn Seiten Umfang sowie einen Zeitplan für das Promotionsvorhaben” einreichen – welche Informationen sollten in diesen Dokumenten enthalten sein?
Das Exposé sollte eine kurze Zusammenfassung Ihres Arbeitsvorhabens enthalten, in der Ihre Ziele, Methoden und Leitfragen deutlich werden. Verorten Sie Ihr Projekt zudem im Kontext der aktuellen Forschungsdiskussion und legen Sie dar, inwiefern Ihr Projekt einen originellen und relevanten Beitrag zu Ihrem Forschungsfeld leistet. Ihr Exposé sollte zudem einen Überblick über die Quellen geben, auf deren Grundlage Sie arbeiten möchten. Der Zeitplan sollte realistisch sein und von der Planungsphase bis zur Fertigstellung der Arbeit tabellarisch alle Schritte Ihres Arbeitsvorhabens umreißen. Bitte legen Sie außerdem eine Auswahlbibliographie bei. Hier finden Sie eine Übersicht mit den fünf wichtigsten Richtlinien für Ihr Exposé.
Muss das Exposé genau zehn Seiten umfassen?
Nein, aber es sollte einen Umfang von zehn Seiten auf keinen Fall überschreiten.
Der Schwerpunkt meines Promotionsprojekts liegt nicht im Bereich der Literatur- und Kulturwissenschaften – kann ich mich trotzdem um eine IPP-Mitgliedschaft bewerben?
Wenn Ihr Promotionsvorhaben nicht im Bereich der Literatur- und Kulturwissenschaften angesiedelt ist, wird ein Großteil des vom IPP angebotenen Kursprogramms für Sie keine Relevanz haben; wir raten Ihnen deshalb von einer Bewerbung eher ab. Das Ziel des IPP ist es, ein strukturiertes Promotionsprogramm anzubieten, das auf die Bedürfnisse und Forschungsinteressen der beteiligten Doktorand_innen zugeschnitten ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Projekt im Rahmen des IPP gut aufgehoben wäre, können Sie uns natürlich jederzeit mit Ihren Fragen kontaktieren.
Bei der Antragstellung soll ich mein angestrebtes Promotionsfach angeben – was ist, wenn dieses Fach an der JLU überhaupt nicht vertreten ist?
Das IPP bietet Nachwuchsforscher_innen ein interdisziplinäres Forschungsumfeld an, das von Wissenschaftler_innen der JLU, aber auch anderer deutscher und internationaler Institutionen geprägt wird. Wenn sich Ihr geplantes Forschungsprojekt in das interdisziplinäre Profil des IPP passt, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, auch wenn Ihr beabsichtiges Promotionsfach gegebenenfalls nicht an der JLU vertreten ist. Gern helfen wir Ihnen dabei, in dieser Hinsicht eine individuelle Lösung zu finden.
Kann ich meine Bewerbung per E-Mail einreichen?
Es ist nur möglich, wenn die Bewerbung nicht in der "Application Form" eingereicht werden kann. In diesem Fall bitte senden Sie ihre Materialien an ipp
Ich werde meine Bewerbung leider nicht vor Ablauf der Bewerbungsfrist einreichen können. Was soll ich tun?
Bitte setzen Sie sich noch vor Ablauf der ersten Bewerbungsfrist mit dem IPP-Team in Verbindung und legen Sie die Gründe für die Verzögerung dar.
Kann mein Promotionsprojekt auch von einem Professor/einer Professorin an einer anderen Hochschule als der JLU betreut werden?
Nein. Alle Mitglieder des IPP müssen eine/n Erstbetreuer_in an der JLU finden. Das IPP möchte Sie jedoch ermutigen, sich eine/n Zweitbetreuerin an einer anderen Universität zu suchen, gern auch im Ausland.
Ich habe noch keine/n Betreuer_in an der JLU gefunden. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja. Eine Betreuung Ihres Promotionsprojekts können Sie vor oder nach Ihrer Annahme als IPP-Mitglied vereinbaren. Das IPP-Team wird Sie gegebenenfalls dabei unterstützen, eine/n passende/n Betreuer_in an der JLU zu finden, sobald Sie als IPP-Mitglied angenommen worden sind.
In welcher Sprache soll ich meine Bewerbung verfassen?
Sie können Ihre Bewerbung auf Englisch oder auf Deutsch einreichen.
Meine Abschlussarbeit ist in einer anderen Sprache als Englisch oder Deutsch geschrieben – muss ich Sie für meine Bewerbung übersetzen lassen?
Wenn Ihre Abschlussarbeit in einer anderen Sprache als Englisch oder Deutsch verfasst ist, senden Sie uns bitte ein vollständiges Exemplar der Arbeit in der Originalsprache sowie eine Zusammenfassung und ein Inhaltsverzeichnis in deutscher oder englischer Sprache.
Muss ich Deutsch können, um Mitglied des IPP zu werden?
In den meisten Disziplinen kann die Dissertation bzw. Disputation auf Deutsch oder Englisch verfasst bzw. durchgeführt werden. Die Prüfungskommission kann unter Umstände aber auch eine andere Sprache genehmigen (etwa Französisch, Italienisch, Spanisch oder Portugiesisch in der Romanistik). Hier finden Sie weitere Informationen zu besonderen Sprachanforderungen in den unterschiedlichen an der JLU vertretenen Disziplinen.
Wenn die Dissertation in einer anderen Sprache als Deutsch verfasst wird, müssen Sie dennoch hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Das IPP bietet Deutsch-, Englisch- und Französischkurse an. Wir möchten Ihnen allerdings empfehlen, sich schon vor Ihrer Reise nach Gießen grundlegende Deutschkenntnisse anzueignen.
Bietet das IPP Stipendien an?
Das IPP selbst bietet keine Stipendien an, aber das GGK-Team bietet Ihnen eine professionelle und fundierte Stipendienberatung. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Stiftungen und anderen Institutionen, die Forschungsstipendien vergeben. Nutzen Sie die folgenden Internetseiten, um sich einen Überblick über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verschaffen:
Außerdem unterstützt Sie das IPP bei der Finanzierung von Forschungs- und Konferenzreisen innerhalb und außerhalb Deutschlands.
Was ist der Unterschied zwischen IPP, GCSC und GGK?
Das Internationale PhD-Programm „Literatur- und Kulturwissenschaften“ (IPP) wurde 2002 ins Leben gerufen. Zunächst gefördert durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), wird das IPP seit Ablauf der DAAD-Höchstförderung von der Justus-Liebig-Universität (JLU) finanziert. Das IPP ist integraler Bestandteil der Giessen Graduate School for the Humanities (GGK) und ein wegweisendes Modell für die Internationalisierung der postgradualen Ausbildung in Deutschland. Das International Graduate Centre for the Study of Culture (GCSC) und das European PhDnet "Literary and Cultural Studies" bauen auf die Erfahrung und Expertise des IPP sowie auf die von ihm aufgebauten Strukturen und Netzwerke auf.
Es ist möglich, sich gleichzeitig beim IPP und beim GCSC zu bewerben. Obwohl beide Anwendungen eine ähnliche Dokumentation verlangen, werden sie von verschiedenen Gremien bewertet, können unterschiedliche Anforderungen haben und werden individuell behandelt. Es ist möglich, zu beiden Programmen zugelassen zu werden oder nur IPP-Mitglied zu werden. Mit der IPP-Mitgliedschaft wären Sie auch Teil der GGK, die Ihnen beispielsweise die Mitarbeit in Sektionen oder Arbeitskreisen (AGs) ermöglicht.
Wenn Sie allgemeine Informationen zum Promotionsstudium an der JLU benötigen, finden Sie diese auf den internationalen Seiten der Uni-Homepage .
Bitte werfen Sie auch einen Blick in den umfassenden Ratgeber des DAAD für internationale Studierende: „Studying in Germany“ .
Das Akademische Auslandsamt der JLU bietet ebenfalls eine allgemeine (nicht-fachspezifische) Beratung an:
Büro für Studienberatung – Betreuung internationaler Doktoranden
Goethestr. 58, Room 21, 35390 Gießen
E-Mail:
promotionsstudium-international@uni-giessen.de
Telefon: +49-(0)641-99 12 172
Fax: +49-(0)641-99 12 179
Sprechstunden: Montag und Mittwoch, 10:00–12:00 Uhr (und nach Vereinbarung)
Kann man sich von außerhalb Deutschlands überhaupt um eine IPP-Mitgliedschaft bewerben?
Aber ja! Wir freuen uns über internationale Bewerbungen und möchten Sie,wenn Sie sich von außerhalb Deutschlands für eine IPP-Mitgliedschaft interessieren, ausdrücklich ermutigen, sich zu bewerben. Hier finden Sie detaillierte Informationen für internationale Bewerber_innen and Näheres zu Angeboten für internationale Mitglieder .
Mit welchen Ausgaben muss ich für Studiengebühren und Lebenshaltungskosten rechnen?
In Hessen bezahlen Promovierende keine Studiengebühren. Allerdings entrichten alle Studierenden (darunter fallen an der JLU auch die Doktorand_innen) einen Semesterbeitrag von zur Zeit etwa € 270. Darin enthalten ist das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr in ganz Hessen ( Gültigkeitsbereich ), das auch in den Semesterferien gültig ist. Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in Gießen belaufen sich auf etwa € 700 im Monat.
Benötige ich ein Visum?
Im Allgemeinen benötigen internationale Studierende und Promovierende, die sich an einer deutschen Universität einschreiben möchten, ein entsprechendes Visum. Ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer benötigen Sie zudem eine Aufenthaltserlaubnis.
Bitte beachten Sie: Die meisten Anträge auf ein Visum benötigen eine Bearbeitungszeit von zwischen sechs Wochen und drei Monaten. Im Regelfall benötigen Sie für die Antragstellung einen Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung sowie eine beglaubigte Kopie eines Zulassungsschreibens der Justus-Liebig-Universität Gießen (keine E-Mail, kein Fax). Bitte planen Sie diesen Zeitbedarf bei der Beantragung des Visums mit ein.
Weitere Informationen (einschließlich Ausnahmeregelungen) finden Sie in dem umfassenden Leitfaden für internationale Promovierende, den der DAAD zusammengestellt hat, sowie die Internetpräsenz des Auswärtigen Amtes . Zudem können Sie jederzeit gern das Akademische Auslandsamt der JLU um Rat fragen.
Welche Arten von Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung) benötige ich?
In Deutschland benötigen Sie (und gegebenfalls Ihre Sie begleitenden Familienmitglieder) eine Krankenversicherung, unabhängig davon, ob Sie Stipendiat_in sind oder einen Arbeitsvertrag haben. Bitte beachten Sie, dass diese Versicherung von Ihrem ersten Tag im Lande an bestehen muss. Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Ihre bestehende Krankenversicherung gegebenenfalls auch für die Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland weiter gültig wäre. Wenn das der Fall ist (im Allgemeinen nur, wenn zwischen Deutschland und Ihrem Heimatland ein Sozialversicherungsabkommen besteht), benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Versicherungsträgers. Falls Sie in Deutschland eine neue Krankenversicherung abschließen müssen, gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen und Voraussetzungen. Ob Sie eine private oder gesetzliche (d. h. staatliche) Krankenversicherung abschließen sollten, hängt von Ihrem Einkommen ab. Wenn Sie in Deutschland ein Stipendium erhalten, müssen Sie sich um eine private Krankenversicherung bemühen. In diesem Fall hängt die genaue Art der verfügbaren Policen unter Umständen von der voraussichtlichen Länge Ihres Aufenthaltes in Deutschland ab. Für Versicherungsnehmer aus dem Ausland gibt es dabei oft eigene Tarife mit niedrigen Beiträgen.
Unabhängig davon, welches dieser Szenarien auf Sie zutrifft, klären Sie bitte offene Fragen mit Ihrem Stipendien- oder Arbeitgeber sowie mit möglichen Versicherungsträgern, bevor Sie nach Deutschland reisen.
Neben den Abgaben für eine Krankenversicherung müssen Sie gegebenenfalls – je nach Ihrem persönlichen Status – noch weitere Sozialabgaben zahlen. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag für eine Stelle in Deutschland unterschrieben haben, müssen Sie Renten- und Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherungsabgaben entrichten.
All diese Sozialversicherungsabgaben werden direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Ihr Arbeitgeber wird Sie dazu bei dem vorgesehenen Krankenversicherungsträger melden, der wiederum die anderen Sozialversicherungsträger informiert. Wenn Sie ein Stipendium beziehen, müssen Sie keine Sozialabgaben leisten.
Benötige ich eine Arbeitserlaubnis?
Wenn Sie ein Stipendium erhalten haben oder als Wissenschaftliche/r Mitarbeiter_in an einer öffentlichen Einrichtung arbeiten (also z. B. an einer Forschungseinrichtung, die zu einer staatlichen Universität gehört), benötigen Sie in der Regel keine gesonderte Arbeitserlaubnis. Sie sollten allerdings frühzeitig mit Ihrem Stipendien- oder Arbeitgeber abklären, dass diese Regelung auch auf Sie zutrifft. Wenn Ihr Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines anderweitigen Arbeitsvertrags durchgeführt wird, benötigen Sie eine Arbeitsgenehmigung, sofern Sie kein/e EU-/EWR-Bürger_in sind. Ihre Arbeitserlaubnis beantragen Sie zusammen mit Ihrem Visum. Weitere Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) .
Darf mein Partner/meine Partnerin (ebenfalls) in Deutschland arbeiten?
Ehegatten von Stipendieninhaber_innen, die in Deutschland arbeiten möchten und nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes stammen, müssen diese Absicht vor ihrer Einreise nach Deutschland erklären und eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis ist oft zeitraubend und führt nicht immer zum Erfolg. Je nach Arbeitsmarktlage in Deutschland und präferiertem Beschäftigungsfeld kann es schwierig sein, überhaupt eine Stelle zu finden.
Muss ich in Deutschland Steuern zahlen?
Ob Sie als Stipendiat_in Steuern zahlen müssen, hängt von der Art Ihrer Anbindung an Ihre Forschungseinrichtung in Deutschland ab. Wenn Sie ein Forschungsstipendium von einer staatlichen Institution beziehen, müssen Sie bis zu einem Einkommen von € 2.000 im Monat in der Regel keine Steuern zahlen. Bitte klären Sie frühzeitig mit Ihrem Stipendiengeber, ob dies auf Sie zutrifft.
Wenn Sie allerdings Ihren Forschungsaufenthalt im Rahmen eines Arbeitsvertrags durchführen und länger als sechs Monate in Deutschland bleiben, müssen Sie in der Regel auch Steuern zahlen. Manche Staaten haben allerdings Sonderabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen, die es Ihnen erlauben, Ihre Steuern statt in Deutschland in Ihrem Heimatland zu zahlen – oder aber sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen, durch die geregelt wird, in welchem Land im Einzelfall Steuern abzuführen sind. In jedem Fall überprüfen Sie bitte frühzeitig, welche dieser Varianten auf Sie zutrifft bzw. wo Sie Ihre Steuern gegebenenfalls zahlen möchten.
Die folgenden Internetseiten bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über das deutsche Steuersystem:
Wie ist es um die Verfügbarkeit von Kindergärten, Krippen und Schulen bestellt?
In Deutschland gibt es gesonderte Kinderbetreuungseinrichtungen für verschiedene Altersgruppen. Diese werden von staatlichen, kirchlichen oder privaten Trägern betrieben. Manche Universitäten unterhalten Kinderbetreuungsangebote für ihre Angestellten und Studierenden. Kinder unter drei Jahren können im Regelfall in einer Kinderkrippe untergebracht werden. Anschließend besuchen sie bis zum Eintreten in das schulpflichtige Alter von sechs Jahren einen Kindergarten. Betreuungsangebote werden entweder nach Stunden oder tageweise angeboten. Allerdings sind nicht alle dieser unterschiedlichen Angebote im ganzen Land gleich gut ausgebaut. Oft werden Sie mit langen Wartelisten rechnen müssen. Deshalb sollten Sie Ihr/e Kind/er so bald wie möglich anmelden. Der Besuch eines Kindergartens ist freiwillig und kostenpflichtig. Die Höhe der entstehenden Kosten schwankt von Gemeinde zu Gemeinde und orientiert sich meist an der Höhe des elterlichen Einkommens. Weitere Informationen zum Promotionsstudium mit Kind/ern entnehmen Sie bitte dem umfassenden
Leitfaden
, den das Studentenwerk Gießen zusammengestellt hat.
Das IPP bietet innovative Lösungen für die Verbindung von Familie und Karriere an. Zur weiteren Beratung wenden Sie sich gern an
Silvia Boide
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In Deutschland besteht für alle Kinder zwischen 6 und 16 Jahren eine allgemeine Schulpflicht. Die Schulzeit beginnt meist mit einer vierjährigen Grundschule; daran schließen sich drei Möglichkeiten an: Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Am Gymnasium wird mit dem Abitur die Allgemeine Hochschulreife erworben. Der Schulunterricht findet in Deutschland meist nur am Vormittag statt. Der Besuch staatlicher Schulen ist kostenlos. Es gibt vergleichsweise wenige Privatschulen oder Internationale Schulen, die (mitunter hohe) Schulgebühren erheben. Weitere Informationen zum deutschen Schulsystem finden Sie bei Bildungsserver.de .
Wo finde ich eine Unterkunft?
Das Studentenwerk Gießen bietet Unterkünfte in Studentenwohnheimen an. Es gibt in Gießen aber auch ein reichhaltiges Angebot an Unterkünften von Privat-Personen. Die besten Quellen für Wohnungsinserate sind vor allem die lokalen Zeitungen.
Das Studentenwerk Gießen bietet zudem das Programm „ Wohnen für Mithilfe ” an, bei dem Studierende auf Wohnungssuche an Familien oder andere Hausbesitzer vermittelt werden, die Unterstützung bei der Hausarbeit oder Kinderbetreuung benötigen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne wohnen-fuer-mithilfe@studwerk.uni-giessen.de .