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Gerichtspraktika 2025 (Frühjahr und Herbst)

Zeiträume, Anmeldefristen und weitere Informationen

Liebe Studierende,

 

die Gerichtspraktika im Jahr 2025 werden in der Zeit

 

vom 24. Februar bis 23. März 2025 (Frühjahrstermin) und

 

vom 2. September bis 1. Oktober 2025 (Herbsttermin)

 

bei allen hessischen Landgerichten und dem Amtsgericht Offenbach am Main stattfinden.

 

Für die praktischen Studienzeiten gelten die Bestimmungen der Juristischen Ausbildungsordnung (JAO). Die JAO steht auf unserer Homepage unter „Pflichtfach – Downloads – Formulare, ...“ zur Verfügung. Eine Teilnahmebescheinigung, ein ausführliches Merkblatt und weitere Materialien zu den Praktika finden Sie auf der Homepage des Justizprüfungsamts.

 

Zum Gerichtspraktikum zugelassen werden können Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft nach Beendigung der Vorlesungszeit ihres zweiten Fachsemesters.

 

Die Anmeldung ist auf einem besonderen Formblatt (HJV 221) erforderlich, das auf der Homepage des Justizprüfungsamts zum Download bereitsteht. Für Studentinnen und Studenten einer außerhessischen Universität ist auch eine formlose Anmeldung möglich.

 

Die Anmeldung ist an das Landgericht zu richten, in dessen Bezirk Sie Ihren ersten Wohnsitz haben; wer im Bezirk des Amtsgerichts Offenbach am Main wohnt, hat sich dort anzumelden. Ist ein Wohnort in Hessen nicht vorhanden, ist der Studienort maßgebend.

 

Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie

 

für den Frühjahrstermin bis 1. Dezember 2024 und

 

für den Herbsttermin bis 15. Mai 2025

 

bei dem betreffenden Gericht eingehen.

 

Bitte beachten Sie: Das Prüfungsamt Rechtswissenschaft ist für die Durchführung der Praktika nicht zuständig und leitet obige Informationen daher lediglich weiter! Die Zuständigkeit für die Anerkennung liegt wiederum beim Justizprüfungsamt in Frankfurt.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig