Rechtswissenschaft
StudienabschlussErste Staatsprüfung |
Regelstudienzeit9 Semester |
Studieninhalte |
Das Studium der Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung lässt sich im Wesentlichen in vier Abschnitte einteilen:
|
Studienvoraussetzungen |
Die Erarbeitung der umfangreichen Thematik durch komplexe Rechtstexte und Fallbeispiele erfordert abstraktes Denkvermögen sowie die Fähigkeit zur selbständigen, strukturierten und konzentrierten Arbeit über längere Zeiträume. Weiterhin wird von Juristinnen und Juristen eine einwandfreie schriftliche und mündliche Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit erwartet. Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium der Rechtswissenschaft ist zudem das Interesse an sozialen, ökonomischen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen. Für Studierende dieses Studienganges wird die dreisemestrige Fachsprachenausbildung „Legal English“ angeboten. Mehr... |
Zulassungsvoraussetzungen |
Zulassungsvoraussetzung für das Studium der Rechtswissenschaft ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. |
Bewerbungs- und Zulassungssituation |
Aktuell ist der Studiengang zulassungsbeschränkt. Mehr...
|
Studienbeginn |
zum Wintersemester und Sommersemester |
Studienaufbau, Prüfungen |
Den Studienaufbau können Sie dem Infoblatt zum Ablauf des Studiums der Rechtswissenschaft entnehmen.ZwischenprüfungDie Zwischenprüfung umfasst insgesamt acht Klausuren:
Erste PrüfungSind sämtliche erforderlichen Leistungsnachweise erfolgreich absolviert, kann die Anmeldung zur Ersten Prüfung erfolgen. Diese besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung, welche 70 der späteren Gesamtnote ausmacht und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, die mit 30 % der Note berücksichtigt wird.Die Pflichtfachprüfung umfasst
|
Tätigkeitsfelder |
Durch das Universitätsstudium, das mit der ersten juristischen Prüfung endet, und den anschließenden zweijährigen juristischen Vorbereitungsdienst, der mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abschließt, wird die "Befähigung zum Richteramt" (Volljurist) erworben. Es bieten sich neben den klassischen juristischen Tätigkeitsfeldern in Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten in der Wirtschaft, in Kammern und Verbänden, in der Politik, in internationalen Organisationen und vergleichbaren Einrichtungen an. |
Zahl der Studierenden |
Im Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung sind 1.918 Studierende eingeschrieben (Stand: Wintersemester 2016/17). |
Studienfachberatung |
Die Studienfachberatung wird vom Prüfungsamt wahrgenommen. Prüfungsamt Rechtswissenschaft Informationen zur Zwischenprüfung Informationen zu den Schwerpunktbereichen Heike Kienholz |
Besonderheiten in Gießen |
Das Jurastudium in Gießen zeichnet sich durch ein günstiges Verhältnis von Lehrenden und Lernenden sowie vor allen durch das „Gießener Modell“ aus, d.h. durch intensive Kleingruppenarbeit unter verantwortlicher Mitwirkung von Studierenden (Leitung von Arbeitsgemeinschaften). Dadurch bleibt das Studium straff und überschaubar. In den Lehrbetrieb einbezogen sind eine Vielzahl von Praktikern (z.B. Richter, Rechtsanwälte, Verwaltungsjuristen), die in enger Verbindung zum Fachbereich stehen. Sie vermitteln den Studierenden bereits während des Studiums eine berufsbezogene Perspektive auf das Recht. Die an der Praxis orientierte Ausrichtung des Fachbereichs wird außerdem durch die regelmäßige Veranstaltung von Praktikerseminaren im Arbeitsrecht, im Umweltrecht und in der Kriminologie dokumentiert. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Promotionsstudium oder ein 2-semestriges Ergänzungsstudium mit dem Abschluss Magister/Magistra Juris Internationalis (MJI) anzuschließen. |