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Orientierungs- und Betriebspraktikum

Infos zum Orientierungs- und Betriebspraktikum

Wichtiges vorab

Erklärvideo zum Orientierungspraktikum

Im Folgenden finden Sie alle nötigen Informationen, die das Absolvieren und Anrechnen des Orientierungspraktikums betreffen.

Bei Fragen, die auf diesen Seiten nicht beantwortet werden, können Sie eine kürzere Anfrage per Mail ( Orientierungspraktikum ) stellen oder bei Bedarf unter der gleichen E-Mail-Adresse einen Termin zur persönlichen Beratung vor Ort mit der zuständigen Mitarbeiterin ausmachen.

Für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2023/24 gilt aufgrund der Novellierung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes in der Regel die neue Studienordnung . In diesem Fall ist es nicht mehr erforderlich, ein Orientierungspraktikum und ein Betriebspraktikum zu absolvieren.
Wenn Sie L1, L2 oder L3 trotz eines Studienbeginns ab WS 2023/24 nach alter Studienordnung studieren (bspw. aufgrund einer Höherstufung des Fachsemesters), muss das Orientierungspraktikum dennoch nachgewiesen werden.

Für L5-Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2014/15 : Sollten Sie ein Studium für das Lehramt an Förderschulen (L5) an der Justus-Liebig-Universität zum WS 2014/15 oder später aufnehmen, benötigen Sie kein Orientierungspraktikum und auch kein Betriebspraktikum mehr; beide entfallen aufgrund der Erprobung eines Praxissemesters!

Für die Anerkennung des Orientierungspraktikums legen wir die Kriterien dieser Informationsseiten zugrunde. Stand dieser Information ist der 11.04.2022.

Hintergrund

Das Orientierungspraktikum (OP) soll Ihnen eine Vororientierung für das pädagogische Handlungsfeld geben und Ihnen u. a. ermöglichen, Erfahrungen in Bereichen, die außerhalb der Schule liegen (insbesondere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe), zu sammeln.

Der Nachweis des OP wird im Lehrerbildungsgesetz (HLbG) im § 15 Abs. 1 gefordert und in der Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) im § 21 näher geregelt:

HLbG § 15: Praktika und schulpraktische Studien
(1) Alle Studierenden haben ein Orientierungspraktikum von mindestens vier Wochen Dauer nachzuweisen. Es kann sowohl an Schulen als auch an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe absolviert werden. Die Ableistung des Orientierungspraktikums ist in einem Studienportfolio zu dokumentieren. Es soll vor Beginn des Studiums und muss spätestens vor Beginn der schulpraktischen Studien in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.

HLbGDV § 21: Orientierungs- und Betriebspraktikum
(1) Das Orientierungspraktikum und das Betriebspraktikum nach § 15 Abs. 1 und 2 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes dienen der Vororientierung für das künftige Arbeitsfeld und der Erfahrung von außerhalb der Schule gelegenen Bereichen.
(2) Das Orientierungspraktikum soll von einer Betreuerin oder einem Betreuer der Einrichtung angeleitet werden, an der es abgeleistet wird.
(3) Bereiche des Orientierungspraktikums sind die Arbeit und Organisation einer staatlichen, kirchlichen oder freien Einrichtung der Kinder-und Jugendhilfe einschließlich der Einrichtungen für den Kinder- und Jugendsport sowie der unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Praxis von Schulen. Zum schulischen Bereich gehören Hospitationen in verschiedenen Schulformen und Schulstufen sowie die Beteiligung an Festen, Schulfahrten und anderen Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts.
(4) Das Orientierungspraktikum umfasst in der Regel 30 Zeitstunden pro Woche. Die werktägliche Anwesenheit in der besuchten Einrichtung soll fünf Zeitstunden nicht unterschreiten.
(5) Der Nachweis über das Orientierungspraktikum und das Betriebspraktikum ist von der jeweils besuchten Einrichtung auszustellen. Voraussetzung für die Ausstellung des Nachweises ist die Dokumentation der Beobachtungen und Erfahrungen durch die Praktikantin oder den Praktikanten, die nach § 15 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 4 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes in das Studienportfolio eingeht.
(6) Der Nachweis über das Orientierungspraktikum ist bei der oder dem Praktikumsbeauftragten der Universität bei der Meldung zu den schulpraktischen Studien vorzulegen.
(7) Der Nachweis über das Betriebspraktikum ist dem Amt für Lehrerbildung [Lehrkräfteakademie/Prüfungsstelle Gießen] bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung vorzulegen. Entsprechendes gilt für den Nachweis vergleichbarer praktischer Tätigkeiten nach § 15 Abs. 2 Satz 3 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes, die das Betriebspraktikum ersetzen.
(8) Orientierungs- und Betriebspraktikum sind nicht Teil des Arbeitsaufwands nach § 17. Sie können in den schulpraktischen Studien Gegenstand der weiterführenden Reflexion sein.

Fristen

Vorgesehen ist das Orientierungspraktikum, da es der Orientierung im Hinblick auf die Studien- und Berufswahl dienen soll, vor dem Studium. Daher sollten alle Lehramtsstudierenden das Orientierungspraktikum vor ihrem Studium absolvieren. Die Abgabefrist für die Nachweise zum Orientierungspraktikum (Bescheinigung und Portfolio) ist daher für alle Lehramtsstudierenden (L1, L2, L3) der 15. Januar in Ihrem ersten Studiensemester . Sollte diese Frist einmal nicht eingehalten werden können, weil das Orientierungspraktikum noch absolviert werden muss, müssen Sie ebenfalls bis 15. Januar eine Fristverlängerung unter beantragen. Die Beantragung der Fristverlängerung ist obligatorisch, sollten Sie die erforderlichen Nachweise nicht bis 15. Januar im ZfL vorlegen können. Allerspätestens muss das Orientierungspraktikum auch bei Bewilligung einer Fristverlängerung bis zur ersten Woche des Semesters, in dem Sie mit dem Vorbereitungsseminar Ihre Schulpraktischen Studien beginnen, abgegeben werden (L1 Grundschuldidaktisches Praktikum, L2 und L3 Allgemeines Schulpraktikum; L1 und L2 i. d. R. 3. Aprilwoche im 2. Studiensemester, L3 i. d. R. 3. Oktoberwoche im 3. Studiensemester).

Eine Übersicht, was wann wo wie zu tun ist, finden Sie auch im Downloadbereich.

Die Regeln im Überblick

    • Dauer und Umfang : mindestens vier Wochen , in der Regel 30 Zeitstunden pro Woche . Bei geringerer Wochenstundenzahl erhöht sich somit die Anzahl der Wochen. Die werktägliche Anwesenheit in der besuchten Einrichtung soll fünf Zeitstunden nicht unterschreiten. Insgesamt muss das Orientierungspraktikum mind. 4 Wochen lang sein UND mind. 120 Stunden betragen.
    • Der Zeitpunkt liegt in der Regel vor dem Studium , das OP kann jedoch noch bis zum Beginn der Schulpraktischen Studien nachgeholt werden: Für Studierende der Studiengänge L1, L2 und L5 (L5-Studienbeginn vor WS 2014/15) bedeutet das, dass der Nachweis (Kopie der Bescheinigung UND Portfolio) allerspätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des zweiten Semesters (Sommersemester) im Referat Schulpraktische Studien vorliegen muss, da das Praktikum in diesem Semester mit der vorbereitenden Veranstaltung beginnt. Im Studiengang L3 muss der Nachweis (Kopie der Bescheinigung UND Portfolio) erst zu Beginn der Vorlesungszeit des dritten Semsters vorliegen, da das Praktikum i. d. R. in diesem Semester mit der vorbereitenden Veranstaltung beginnt.
      Am einfachsten ist es, wenn Sie Nachweis und Portfolio (jeweils als unbeglaubigte Kopie, ohne Mappen o. ä.!) zeitgleich und im Zeitfenster der Anmeldung zu den Schulpraktischen Studien (aber: Fristen unbedingt einhalten!!!) in den Briefkasten des Referats Schulpraktische Studien einwerfen, der sich zwischen Zimmer 411 und 412a befindet.
    • Praktikumsorte können staatliche, kirchliche oder freie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen für den Kinder- und Jugendsport, sowie allgemein bildende Schulen sein.
      Zum schulischen Bereich gehören Hospitationen in verschiedenen Schulformen und Schulstufen, sowie die Beteiligung an Festen, Schulfahrten, Ganztagsprogrammen, AGs  und anderen Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts.
    • Die Anleitung erfolgt durch eine Betreuerin oder einen Betreuer der Einrichtung.
    • Der Nachweis über das abgeleistete Orientierungspraktikum wird von der entsprechenden Einrichtung auf einem Musterformular bescheinigt. Auf dem Nachweis müssen Umfang, Dauer, Zeitraum und Tätigkeitsfeld eindeutig erkennbar sein, andernfalls muss die Anerkennung versagt werden – da sind wir ganz streng.
    • Zur Dokumentation dient ein Studienportfolio (s. u.).
    • Das OP kann in mehreren Abschnitten und bei maximal zwei Einrichtungen abgeleistet werden. Im Falle zweier Einrichtungen sind auch zwei Nachweise zu führen (Kopien der Bescheinigungen und Portfolios).
    • Das OP kann auch außerhalb Hessens oder im Ausland abgeleistet werden. Im Falle eines im Ausland abgeleisteten OPs wird neben dem Studienportfolio eine ins Deutsche übersetzte Bescheinigung benötigt

Richtlinien zur Anerkennung weiterer Tätigkeiten

    • Tätigkeiten in Bereichen pädagogischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die während des Zivildienstes, eines Freiwilligen Sozialen Jahres, im Rahmen eines freiwilligen Ehrenamtes oder einer entsprechenden Berufsausübung abgeleistet wurden, können als OP anerkannt werden . Eine Anerkennung kann jedoch nur erfolgen, wenn ein aussagekräftiger Nachweis vorliegt (z. B. ein Dienstzeugnis), aus dem hervorgeht, dass die weiter oben genannten Regeln eingehalten wurden (Umfang, Tätigkeitsfeld etc.).
    • Wenn Sie bis zum Beginn des Studiums oder darüber hinaus über einen längeren Zeitraum in der Kinder- und Jugendarbeit einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder einer Einrichtung des Kinder- und Jugendsports (siehe FAQ) tätig waren, errechnen Sie bitte die Gesamtzahl der Stunden (mindestens 120) und geben die genauen Zeiträume im Nachweis an.
      Wir bestehen in diesem Falle also nicht auf den Regelungen „30 Zeitstunden pro Woche“ und „werktägliche Anwesenheit mindestens fünf Zeitstunden“.
    • Praktika, die im Rahmen Ihres eigenen Schulbesuches abgeleistet wurden (Stichwort „Schulische Betriebspraktika“), können nicht als OP angerechnet werden.
    • Ebenso können Tätigkeiten, die vor dem Beginn Ihres 16. Geburtstages lagen, nicht anerkannt werden.

Anerkennungsbeispiele (keine vollständige Liste!)

Anerkannt werden beispielsweise:

  • Pädagogische Tätigkeiten im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres
  • Praktikum in einer Kindertagesstätte, Schule o. ä.
  • Ferien-Akademien des Landes Hessen
  • climb-Lernferien www.climb-lernferien.de/mitmachen/climb-lehrer-innen/ (mind. 2 Lernferien mit Begleitprogramm für die Vollanrechnung oder 1x kombiniert mit einer anderen Tätigkeit).

    Damit Ihnen sicher ein Platz für die nächsten Lernferien reserviert werden kann, sollten Sie bereits bei der ersten Teilnahme an den Lernferien wissen, ob und wann Sie ein zweites Mal teilnehmen werden.

  • Programmangebote der corona-school
  • Leitung einer Pfadfindergruppe
  • Teilnahme an Kinderfreizeiten nebst Vorbereitungstreffen
  • Nachhilfeunterricht oder Hausaufgabenhilfe bei einer entsprechenden professionellen Einrichtung (z. B. Schülerhilfe oder Lernkreis in einer Schule etc.)
  • Leitung von Kinder- und Jugendgruppen im Sportverein, Jugendfeuerwehr etc.
  • Praktikum im Kindergarten (jedoch: nicht als schulisches Betriebspraktikum, s. u.)
  • RUF Jugendreisen (jedoch: keine Kinderbetreuung bei TUI o.ä.)

Nicht anerkannt werden:

    • Zivildienst in einer Jugendherberge, wenn Sie nicht mit Kindern oder Jugendlichen gearbeitet haben und bspw. überwiegend in der Küche standen
    • Zivildienst, wenn Sie überwiegend im Fahrdienst tätig waren
    • Tätigkeit im privaten Bereich (Kinderbetreuung, private Nachhilfe, Erziehung eigener Kinder, Au pair)
    • Tätigkeit in Einrichtungen, die nicht auf Kinder- und Jugendhilfe spezialisiert sind (z. B. Pflegeeinrichtungen)
    • Tätigkeit in der Erwachsenenbildung
    • Arbeit ausschließlich mit Erwachsenen (18 Jahre und älter)
    • Praktikum, das im Rahmen Ihres eigenen Schulbesuches abgeleistet wurde (Stichwort „Schulische Betriebspraktika“)
    • Kinderanimation bei Reiseveranstaltern
    • Ausbildertätigkeit bei der Bundeswehr oder Wehrdienst generell

Das Studienportfolio für das Orientierungspraktikum

Ein Studienportfolio zum Orientierungspraktikum ist fast immer verpflichtend . Es gibt genau zwei Ausnahmen:
1. Das OP wurde vor dem 01.01.2012 begonnen
2. Ihre Berufsausbildung wurde als OP anerkannt (nicht FSJ, Zivildienst)

Sollten Sie das OP in zwei Abschnitte aufgeteilt haben und wurde (nur) der zweite Abschnitt nach dem 01.01.2012 begonnen, so ist nur für diesen ein Studienportfolio zu erstellen.

Der Bericht ist gemäß den nachfolgenden Vorgaben anzufertigen:

  • Umfang: Mindestens 1400 eigene Wörter (also nicht die Abschrift der Stellenbeschreibung), dies entspricht in etwa drei Seiten in der Schriftart Arial, Schriftgröße 10 Punkt.
  • Folgende Gliederungspunkte sollten berücksichtigt werden:
    1. Beschreibung der Praktikumsstelle
    - Welche Arbeitsbereiche werden abgedeckt?
    - Welche Zielgruppe(n) werden angesprochen?
    - Welche Berufsgruppen arbeiten an Ihrer Praktikumsstelle?
    2. Schwerpunkte meiner Tätigkeiten
    - Beschreiben Sie bitte, in welchen Bereichen Sie eingesetzt waren, und welche Tätigkeiten Sie ausgeübt haben. (Dies kann sein: Betreuen einer Gruppe, Durchführung einer Sequenz einer Unterrichts- bzw. Betreuungsstunde, Interviews mit Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern der Institution...)
    3. Reflexion wichtiger Erfahrungen
    - Welche Erfahrungen waren für Sie im Hinblick auf Studium und Beruf sowie für die eigene Entwicklung zentral und wichtig?
  • Eine Bewertung findet nicht statt, jedoch behalten wir uns vor, bei gravierenden Mängeln (z. B. Rechtschreibfehler oder ungenaue Darstellung) eine Überarbeitung zu verlangen.

Vorlage des Studienportfolios für das Orientierungspraktikum:

Download

Bescheinigungsvordruck:

Download

Prüfung des OP und Bestätigung

Die Prüfung des Nachweises und des Studienportfolios für das OP erfolgt in der Regel bei der Anmeldung zu den Schulpraktischen Studien.

Die Unterlagen (Bescheinigung und Studienportfolio) werfen Sie bitte als unbeglaubigte Kopie geheftet, ohne Mappe o. ä.!!! allerspätestens in der ersten Semesterwoche Ihres Praktikumssemesters (Vorbereitungsseminar) bei uns im Referat Schulpraktische Studien in den Briefkasten zwischen den Räumen 411 und 412a. Eine Rückgabe der Unterlagen erfolgt nicht , jedoch ist die Archivierung der Bescheinigungen (nicht des Portfolios) vorgesehen. Ein erfolgreich absolviertes OP wird auf der Bescheinigung zu den Schulpraktischen Studien ausgewiesen.

Sie erhalten nur dann eine Rückmeldung von uns, wenn Sie Ihr Studienportfolio nicht ordnungsgemäß angefertigt haben! Wenn Sie nicht von uns benachrichtigt werden, gilt das OP als bestanden.

Sollte Ihr OP nicht anerkannt werden oder liegt uns kein Bericht vor oder ist er noch nicht bearbeitet, wird Ihr Name auf den Praktikums-Schul-Listen des Referates Schulpraktische Studien in Stud.IP invers, d. h. schwarz hinterlegt dargestellt. Zur Klärung kommen Sie in diesem Fall bitte in unsere Sprechstunde. Ohne OP können Sie das Schulpraktikum nicht antreten!