Hilfsfonds der mittelhessischen Hochschulen und des Forschungscampus Mittelhessen (FCMH)
Gemeinsame Ausschreibung für Studierende, Promovierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Ukraine mit Verbindungen zur Philipps-Universität Marburg (UMR), Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) oder Technischen Hochschule Mittelhessen (THM)
- Ziel
Die mittelhessischen Hochschulen stehen ihren ukrainischen Partnerinstitutionen zur Seite und stellen über einen Hilfsfonds kurzfristig Fördermittel für Studierende, Promovierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Ukraine bereit. Mit dem Hilfsfonds werden Angehörige der Partnerinstitutionen sowie wissenschaftliche Partnerinnen und Partner der mittelhessischen Hochschulen kurzfristig für Aufenthalte in Gießen oder Marburg gefördert.
- Förderzeitraum
Die Förderung steht kurzfristig zunächst für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten bereit und dient der Überbrückung bis zum Anlaufen avisierter Förderprogramme der Deutschen Bundesregierung.
- Fördersumme
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Status der geförderten Person:
- Studierende: 1.000 Euro pro Monat
- Promovierende: 1.200 Euro pro Monat
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschafter: zwischen 1.500 und 2.500 Euro pro Monat, ggf. plus 250 Euro monatlich Familienzulage
- Zielgruppe und Fördervoraussetzungen
Eine Förderung kann für Studierende, Promovierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschafter aus der Ukraine beantragt werden, die eine Verbindung oder Anbindung an eine der mittelhessischen Hochschulen haben. Dies schließt u.a. folgende Gruppen ein:
- Studierende oder Promovierende der mittelhessischen Hochschulen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, die aufgrund der aktuellen Situation in eine finanzielle Notlage geraten sind;
- Studierende oder Promovierende, die aus der Ukraine geflüchtet sind und ihr Studium/ihre Promotion an einer der mittelhessischen Hochschulen fortsetzen werden;
- geflüchtete Wissenschaftler-/innen von ukrainischen Kooperationspartnern der mittelhessischen Hochschulen oder mit akademischen Kontakten an eine der mittelhessischen Hochschulen.
- Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt in der Regel durch die akademische Kontaktperson der jeweiligen mittelhessischen Hochschule. Der Antrag auf Förderung erfolgt schriftlich und beinhaltet insbesondere folgende Informationen:
- Informationen zu der für die Förderung vorgeschlagenen Person
- Informationen zur Verbindung mit der akademischen Kontaktperson (i.d.R. Antragsteller/in)
- Art der avisierten Anbindung an die mittelhessische Hochschule bzw. den Forschungscampus und Integrationsperspektive
- falls vorhanden: weitere Förderperspektive (z.B. AvH, DAAD, HessenFonds)
- Ukrainische Studierende sind zur Direktbewerbung (auch ohne akademische Kontaktperson) eingeladen.
Antragsformular (PDF)
- Kontakt für Rückfragen