Eignungsprüfungen
- Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Termine auf den Seiten der Institute.
Lehramt
Für weiterführende Informationen wählen Sie bitte in der nachfolgenden Darstellung Ihr gewünschtes Studienfach aus.
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung für das Unterrichtsfach Sport ablegen, wenn Sie das Fach im Lehramt für Haupt- und Realschulen (L2) oder im Lehramt für Gymnasien (L3) oder im Lehramt für Berufsbildende Schulen (Berufliche und Betriebliche Bildung) studieren wollen.
Für das Lehramt an Grundschulen (L1) und das Lehramt an Förderschulen (L5) ist keine Eignungsprüfung nötig. Sie müssen aber bei der Einschreibung Ihre Sporttauglichkeit durch ein ärztliches Gesundheitszeugnis nachweisen. Einen entsprechenden Vordruck für die Bescheinigung finden Sie hier .
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Inhalte der Eignungsprüfung
In der sportmotorischen Eignungsprüfung werden Sie in sechs Teilbereichen geprüft: Ausdauer, Kraftausdauer, Schnellkraft, Koordination unter Präzisionsanforderungen, Koordination unter Zeitdruck und Koordination unter erhöhter muskulärer Beanspruchung. Der Fachbereich Sportwissenschaft stellt vielfältige Detailinformationen
auf seiner Webseite
bereit.
Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier .
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Anmeldung und Termine
Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung ist ab April möglich und wird direkt an den Fachbereich Sportwissenschaft gerichtet. Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie unter
www.uni-giessen.de/de/fbz/fb06/sport/studium/studgaeng/lehramt/bewerbunglehre
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Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung für das Unterrichtsfach Kunst ablegen, wenn Sie das Fach im Lehramt für Haupt- und Realschulen (L2), im Lehramt für Förderschulen (L5) oder im Lehramt für Gymnasien (L3) studieren wollen.
Auch für Kunst als Langfach im Lehramt an Grundschulen (L1) ist ab dem Wintersemester 2023/24 das Bestehen einer Eignungsprüfung Voraussetzung.
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Inhalte der Eignungsprüfung
In der künstlerischen Eignungsprüfung sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie die künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu besitzen, um den praktischen Anteilen des Studiums gerecht werden zu können. Es werden die folgenden Teilbereiche geprüft: Fähigkeit zum differenzierten Beobachten, Abstraktionsfähigkeit, technisches Vermögen und Verständnis, Phantasie und Vorstellungsvermögen, Motivation und Sensibilität, Experimentier- und Improvisationsfähigkeit sowie Interesse am Kunstgeschehen.
Die konkreten Anforderungen in der Eignungsprüfung unterscheiden sich, je nachdem, ob Sie sich für das Lehramt für Haupt- und Realschulen (L2) / Lehramt für Förderpädagogik (L5), das Lehramt an Gymnasien (L3) oder auch für das Langfach Kunst im Lehramt an Grundschulen (L1) bewerben möchten.
Das Institut für Kunstpädagogik stellt vielfältige Detailinformationen auf seiner Webseite bereit.
Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier .
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Anmeldung und Termine
Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung ist bis 01. Juni möglich und wird direkt an das Institut für Kunstpädagogik gerichtet. Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie unter: www.uni-giessen.de/fbz/fb03/institutefb03/ifk/studium/zulassung/willkommen
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung für das Unterrichtsfach Musik ablegen, wenn Sie das Fach im Lehramt für Grundschulen (L1), im Lehramt für Haupt- und Realschulen (L2), im Lehramt für Förderschulen (L5) oder im Lehramt für Gymnasien (L3) studieren wollen.
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Inhalte der Eignungsprüfung
In der Eignungsprüfung werden Sie in den drei Bereichen Musiktheorie, Musikpraxis und einem Fachgespräch geprüft. Der erste Bereich umfasst die Allgemeine Musiklehre und das Musikhören, der zweite Bereich Gesang und Instrumentalspiel und der dritte Bereich fachliches Wissen. Das Institut für Musikwissenschaft stellt vielfältige Detailinformationen
auf seiner Webseite
bereit.
Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier .
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Anmeldung und Termine
Die Eignungsprüfung findet zweimal im Jahr statt. Die Anmeldung wird direkt an das Institut für Musikwissenschaft gerichtet. Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie unter: www.uni-giessen.de/fbz/fb03/institutefb03/musik/studium/Studieninteressenten/StudInteressLehramt
Bachelorstudiengänge
Für weiterführende Informationen wählen Sie bitte in der nachfolgenden Darstellung Ihren gewünschten Studiengang aus.
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung ablegen, wenn Sie entweder Musikwissenschaft oder Musikpädagogik studieren wollen oder als Hauptfach im Studiengang Geschichts- und Kulturwissenschaften belegen möchten.
Für Musikwissenschaft oder Musikpädagogik als Nebenfach in Geschichts- und Kulturwissenschaften ist keine Eignungsprüfung nötig.
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Inhalte der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung besteht aus drei Prüfungsteilen: Einer Mappe, einer Fachklausur und einem Fachgespräch. In der Mappe legen Sie schriftlich dar, welche Erkenntnisse Sie mit dem Studium gewinnen wollen. In der Klausur geht es darum, unbekannte Musik unter Zeitdruck charakterisieren zu können. Das Fachgespräch dient dazu, Ihre Vorerfahrungen und Ihre Motivation für das Studium genauer zu besprechen.
Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier .
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Anmeldung und Termine
Die Eignungsprüfung findet zweimal im Jahr statt. Die Anmeldung wird direkt an das Institut für Musikwissenschaft gerichtet. Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie unter:
www.uni-giessen.de/fbz/fb03/institutefb03/musik/studium/Studieninteressenten/StudInteressLehramt
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung für das Studienfach Kunstpädagogik ablegen, wenn Sie das Fach im Studiengang Geschichts- und Kulturwissenschaften als Haupt- oder Nebenfach studieren wollen.
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Inhalte der Eignungsprüfung
In der künstlerischen Eignungsprüfung sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie die künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu besitzen, um den praktischen Anteilen des Studiums gerecht werden zu können. Es werden die folgenden Teilbereiche geprüft: Fähigkeit zum differenzierten Beobachten, Abstraktionsfähigkeit, technisches Vermögen und Verständnis, Phantasie und Vorstellungsvermögen, Motivation und Sensibilität, Experimentier- und Improvisationsfähigkeit sowie Interesse am Kunstgeschehen.
Die Eignungsprüfung besteht aus drei Prüfungsteilen: Einer Mappe mit ca. 20 eigenen künstlerischen Arbeiten, dem Bearbeiten einer gestalterischen Aufgabe vor Ort unter Zeitdruck sowie einem Fachgespräch zu den Inhalten Ihrer Mappe.
Das Institut für Kunstpädagogik stellt vielfältige Detailinformationen auf seiner Webseite bereit.
Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier .
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Anmeldung und Termine
Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung ist bis 01. Juni möglich und wird direkt an das Institut für Kunstpädagogik gerichtet. Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie unter:
www.uni-giessen.de/fbz/fb03/institutefb03/ifk/studium/zulassung/willkommen
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung ablegen, wenn Sie sich in den Bachelorstudiengang Angewandte Theaterwissenschaft einschreiben möchten.
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Inhalte der Eignungsprüfung
In der künstlerischen Eignungsprüfung sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie die notwendige künstlerische Begabung, Motivation und Reflexionsfähigkeit besitzen, um das Studium der Angewandten Theaterwissenschaften bewältigen zu können.
Die Eignungsprüfung besteht aus drei Prüfungsteilen: Einer Mappe in der Sie Ihre Motivation für das Studium beschreiben und zwei bis drei eigene künstlerische Arbeiten zeigen, einer Klausur vor Ort in der Sie sich schriftlich zu einem Video-Ausschnitt einer Aufführung äußern sollen und drittens ein Fachgespräch über Ihre persönliche Erwartungshaltung zum Studium.
Das Institut für Theaterwissenschaft stellt vielfältige Detailinformationen auf seiner Webseite bereit.
Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier .
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Anmeldung und Termine
Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung ist wird direkt an das Institut für Theaterwissenschaft gerichtet. Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie unter: https://www.uni-giessen.de/fbz/fb05/atw/studium
Masterstudiengänge
Für weiterführende Informationen wählen Sie bitte in der nachfolgenden Darstellung Ihren gewünschten Studiengang aus.
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung ablegen, wenn Sie entweder den Studiengang Angewandte Musikwissenschaft oder Musikwissenschaft als Haupt- oder Nebenfach im Studiengang Geschichts- und Kulturwissenschaften belegen möchten.
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Inhalte der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen: Einer Mappe und einem Fachgespräch. In der Mappe legen Sie schriftlich dar, welches Studieninteresse Sie mitbringen, außerdem legen Sie eine exemplarische Hausarbeit zu einem musikwissenschaftlichen Thema vor. Das Fachgespräch dient dazu, Ihre musikwissenschaftlichen Erfahrungen und Kenntnisse zu prüfen.
Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier .
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Anmeldung und Termine
Die Eignungsprüfung findet zweimal im Jahr statt. Die Anmeldung wird direkt an das Institut für Musikwissenschaft gerichtet. Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie unter:
https://www.uni-giessen.de/fbz/fb03/institutefb03/musik/studium/termine_fristen
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung ablegen, wenn Sie den Studiengang Kunstpädagogik studieren möchten oder das Fach im Studiengang Geschichts- und Kulturwissenschaften als Haupt- oder Nebenfach studieren wollen.
Außerdem muss die Eignungsprüfung abgelegt werden, wenn Sie Kunstpädagogik im Nebenfach des Studiengangs Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Außerschulische Bildung wählen möchten.
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Inhalte der Eignungsprüfung
In der künstlerischen Eignungsprüfung sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie die künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu besitzen, um den praktischen Anteilen des Studiums gerecht werden zu können. Es werden die folgenden Teilbereiche geprüft: Fähigkeit zum differenzierten Beobachten, Abstraktionsfähigkeit, technisches Vermögen und Verständnis, Phantasie und Vorstellungsvermögen, Motivation und Sensibilität, Intensität und Vertiefung, Experimentier- und Improvisationsfähigkeit sowie Interesse am Kunstgeschehen.
Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen: Einer Mappe mit ca. 20 eigenen künstlerischen Arbeiten sowie einem Fachgespräch zu den Inhalten Ihrer Mappe.
Das Institut für Kunstpädagogik stellt vielfältige Detailinformationen auf seiner Webseite bereit.
Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier .
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Anmeldung und Termine
Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung ist bis 01. Juni möglich und wird direkt an das Institut für Kunstpädagogik gerichtet. Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie unter: www.uni-giessen.de/fbz/fb03/institutefb03/ifk/studium/zulassung/willkommen
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung ablegen, wenn Sie den Masterstudiengang Angewandte Theaterwissenschaft studieren möchten.
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Inhalte der Eignungsprüfung
In der künstlerischen Eignungsprüfung sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie die notwendige künstlerische Begabung, Motivation und Reflexionsfähigkeit besitzen, um das Studium der Angewandten Theaterwissenschaften bewältigen zu können.
Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen: Zuerst reichen Sie eine Mappe ein in der Sie sowohl Ihre Motivation für das Studium beschreiben als auch zwei bis drei eigene künstlerische Arbeiten zeigen und Ihre Bachelorarbeit vorlegen. Der zweite Teil ist eine mündliche Prüfung in der Sie vertiefend praktisch und fachlich geprüft werden.
Das Institut für Theaterwissenschaft stellt vielfältige Detailinformationen auf seiner Webseite bereit.
Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier .
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Anmeldung und Termine
Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung ist wird direkt an das Institut für Theaterwissenschaft gerichtet. Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie unter: https://www.uni-giessen.de/fbz/fb05/atw/studium
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung ablegen, wenn Sie den Masterstudiengang Choreographie und Performance studieren möchten.
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Inhalte der Eignungsprüfung
In der künstlerischen Eignungsprüfung sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie die notwendige künstlerische Begabung, Motivation und Reflexionsfähigkeit besitzen, um das Studium bewältigen zu können.
Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen: Zuerst reichen Sie eine Mappe ein in der Sie sowohl Ihre Motivation für das Studium beschreiben als auch zwei bis drei eigene künstlerische Arbeiten zeigen und Ihre Bachelorarbeit vorlegen. Der zweite Teil ist eine mündliche Prüfung in der Sie vertiefend praktisch und fachlich geprüft werden.
Das Institut für Theaterwissenschaft stellt vielfältige Detailinformationen auf seiner Webseite bereit.
Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier .
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Anmeldung und Termine
Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung ist wird direkt an das Institut für Theaterwissenschaft gerichtet. Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie unter: https://www.uni-giessen.de/fbz/fb05/atw/studium