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7.36.03 Nr.8 Master "Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Außerschulische Bildung"

Übersicht der Speziellen Ordnungen des Master-Studiengangs "Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Außerschulische Bildung" (7.36.03 Nr.8)

Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (Neufassung)

Gültigkeit

Die Ordnung gilt ab dem Wintersemester 2024/2025.

Spezielle Ordnung  (8. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                        Änderungsbeschluss

Die 8. Änderungsfassung tritt am 06.06.219 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2019/2020.

Spezielle Ordnung (7. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                      Synopse

Die 7. Änderungsfassung trat am 15.07.2015 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2015/16.

Spezielle Ordnung (6. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                       Synopse

Die 6. Änderungsfassung tritt am 26.03.2015 in Kraft und gilt für alle Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2015/2016 beginnen.

Spezielle Ordnung (5. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                        Synopse

Die 5. Änderungsfassung trat am 14.04.2014 in Kraft und ist gültig ab dem Wintersemeser 2014/2015.

Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                         Synopse

Die 4. Änderungsfassung trat am 26.10.2012 in Kraft und ist gültig ab dem Wintersemeser 2012/2013.

Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 3. Änderungsfassung trat am 10.03.2011 in Kraft.

Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 2. Änderungsfassung trat am 17.12.2010 in Kraft.

Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 1. Änderungsfassung trat am 09.09.2010 in Kraft.

Spezielle Ordnung

Gültigkeit

Die Spezielle Ordnung trat am 09.09.2010 in Kraft.

letzte Überarbeitung: 05.06.2019, Jenny Hündt