6.40.15 Nr. 1 Studienordnung Studienelement "Naturschutz"
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Ordnung des Fachbereichs 15 Biologie der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Naturschutz" als Zusatzfach im Rahmen des Diplomstudiengangs "Biologie" mit dem Abschluß "Diplom-Biologe" vom 1. Juni 1988 |
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse |
Inhaltsverzeichnis
Anlage 1 | |
Anlage 2 | |
Prüfungsgegenstände |
Der Fachbereich Biologie stimmt der Wahl des Studienelements "Naturschutz" als Zusatzfach im Rahmen des Diplomstudiengangs "Biologie" nach Maßgabe der folgenden Ordnung zu.
Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Naturschutz" als Zusatzfach auf der Grundlage der Ordnung für die Diplomprüfung im Fach Biologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 18.6.1980 (Abl. 1980, S. 665) i.d.F. vom 6.2.1985.
Das Studienelement gibt dem Studenten die Möglichkeit, die im Biologiestudium erworbenen Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten im Hinblick auf die spezifischen Belange des Naturschutzes zu vertiefen und zu erweitern.
Das Studium des Studienelements "Naturschutz" kann nur aufgenommen werden als Zusatzfach nach Maßgabe des § 20 der Ordnung für die Diplomprüfung im Fach Biologie.
Es wird empfohlen, das Studium nach dem Vordiplom zu beginnen.
Auf der Grundlage dieser Ordnung bietet der Fachbereich die Voraussetzungen, daß das Studium des Studienelements innerhalb von 4 Semestern durchgeführt werden kann.
§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums
Das Studium umfaßt 18 Semesterwochenstunden. Für einen erfolgreichen Abschluß des Studiums sind die im Studienplan angegebenen Lehrveranstaltungen zu besuchen. Der Studienplan ist der Ordnung als Anlage beigefügt. Die Prüfung entspricht in Umfang und Art der in einem Nebenfach. Die Prüfungsgegenstände ergeben sich aus der Anlage II.
Während des Studiums sind Nachweise über die regelmäßige Teilnahme (gemäß Anlage 1, § 1 Abs. 2 der Diplomprüfungsordnung) an folgenden Pflichtveranstaltungen (P) und aus dem Angebot der Wahlpflichtveranstaltungen (WP) zu erwerben. Zusätzlich erforderliche Leistungsnachweise sind angeführt.
1. |
Praktikum "Anwendungsbezogene Analyse ausgewählter Ökosysteme unter Naturschutzaspekten (Fallstudien)", 2 std. (P). Leistungsnachweis durch erfolgreiches Referat oder Arbeitsprotokoll. |
2. |
"Naturschutzpraktikum", 4 std. (P). Leistungsnachweis durch erfolgreiches Arbeitsprotokoll. |
3. |
Eine "Exkursion unter naturschutzbezogenen Aspekten", 2 std. (P). |
4. |
Seminar "Naturschutzerziehung", 2 std. (P). Leistungsnachweis durch erfolgreiches Referat. |
5. |
Zwei Seminare aus dem weiteren Angebot gemäß Studienplan. |
Für die Studienfachberatung ist der Beauftragte des Fachbereiches zuständig.
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.
Gießen, den 1. Juni 1988 |
gez. Seifert |
zur Ordnung des Fachbereichs 15 Biologie der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Naturschutz" als Zusatzfach im Rahmen des Diplomstudiengangs "Biologie" mit dem Abschluß Diplom-Biologe vom 1.6.1988
Studienplan
Lehrveranstaltungen/Titel |
Art |
(WS) |
(SS) |
(WS) |
(SS) |
Inhalte, Ziele und Probleme des Naturschutzes (Ringvorlesung) |
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Anwendungsbezogene Analyse ausgewählter Ökosysteme unter Naturschutzaspekten (Fallstudien) (P) |
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Naturschutzpraktika (WP) als Semester- bzw. Ferienveranstaltung |
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Exkursion unter naturschutzbezogenen Aspekten (P) |
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Naturschutzerziehung (P) |
Sem. |
2 |
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Umwelt-/Naturschutzrecht an Beispielen (WP) |
Sem. |
2 |
sowie ein weiteres zweistündiges Seminar aus folgendem Wahlpflichtangebot: |
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Aktuelle Probleme des Naturschutzes (WP) |
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Biologie und Gefährdung von Vertriebsraten (WP) |
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Mollusken und ihre Bedeutung für Naturschutzprobleme (WP) |
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Berücksichtigung der Fischfauna bei Naturschutzmaßnahmen (WP) |
|||||
Insekten und Naturschutz (WP) |
Erläuterung:
P = Pflichtveranstaltung
WP = Wahlpflichtveranstaltung
zur Ordnung des Fachbereichs 15 Biologie der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Naturschutz" als Zusatzfach im Rahmen des Diplomstudiengangs "Biologie" mit dem Abschluß Diplom-Biologe vom 1.6.1988
Geschichte, Aufgaben und Ziele des Naturschutzes;
Anthropogene Eingriffe in Biozönosen/Ökosysteme;
fachspezifische Grundlagen des Naturschutzes aus den Bereichen Botanik/Zoologie;
bedrohte Pflanzen- und Tierarten;
FBR |
HMWK Genehmigung |
Abl./StAnz. |
Seite |
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Stud.Ord. | 01.06.1988 |
Ausnahmeregelung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 HHG (Erlaß vom 22.2.1989 H I 5-424/671-40-) |